Gesundheitsamt Stadt Augsburg

Gesundheitsamt · Augsburg

Das Gesundheitsamt Stadt Augsburg in Augsburg ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Stadt Augsburg Adresse & Kontakt

Website

Fax

Öffnungszeiten

Mo-Mi 07:30-16:30

Do 07:30-17:30

Fr 07:30-12:00

Adresse

Rathausplatz 1
86150 Augsburg

Gesundheitsamt Stadt Augsburg

Das Gesundheitsamt Stadt Augsburg ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern mit Sitz in Augsburg. Gegründet wurde es im Jahr 1810, als das Gesundheitswesen in Bayern reformiert wurde, um die Gesundheit der Bevölkerung besser zu sichern und zu fördern. Heute hat das Gesundheitsamt die Aufgabe, den Gesundheitsschutz durch Programme zur Prävention von Krankheiten zu gewährleisten, Infektionskrankheiten zu überwachen und die Hygiene in verschiedenen Einrichtungen sicherzustellen. Es nimmt damit Aufgaben der gesundheitlichen Daseinsvorsorge für die Augsburger Stadtbevölkerung wahr.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Stadt Augsburg übernimmt Aufgaben im Bereich Infektionsschutz und Hygieneüberwachung. Es ist verantwortlich für die Überprüfung und Genehmigung von Gesundheits- und Hygienevorschriften in gastronomischen Betrieben, Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen. Zudem bietet die Behörde Beratungsdienste an, die sich sowohl an Bürger als auch an andere Institutionen richten. Zu den spezifischen Aufgaben gehören:

  • Infektionsschutz: Untersuchung und Meldung von meldepflichtigen Krankheiten sowie die Bekämpfung von Epidemien.
  • Umwelthygiene: Überwachung der Wasserqualität, Abfallentsorgung und Luftreinheit zur Sicherstellung einer gesunden Umwelt.
  • Schulgesundheitspflege: Durchführung von Schuluntersuchungen und Impfaktionen sowie Angebote zur Gesundheitsförderung in Schulen.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Beratung und Hilfsangebote.
  • Amtsärztliche Begutachtungen: Durchführung von ärztlichen Gutachten für verschiedene Rechtsangelegenheiten und Gesundheitsfragen.

Diese Aufgaben sind im Gesundheitsdienstgesetz Bayern festgelegt und spiegeln die vielfältige Verantwortung wider, die das Gesundheitsamt für die öffentliche Gesundheit innehat.

Über Gesundheitsamt Stadt Augsburg

Die Stadt Augsburg bildet ein Zentrum für Gesundheit und Wissenschaft in Schwaben. Das Gesundheitsamt kooperiert mit verschiedenen örtlichen Hochschulen, insbesondere den Fakultäten für Gesundheitswissenschaften und dem öffentlichen Gesundheitswesen, um neue Ansätze in der Gesundheitsförderung und Prävention zu erarbeiten. Durch Workshops, Seminare und Forschungsprojekte wird der Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis gefördert. Zudem nimmt das Gesundheitsamt an mehreren Projekten zur Gesundheitsförderung in der regionalen Bevölkerung teil, darunter Präventionsprogramme für spezifische Zielgruppen wie Senioren und Jugendliche.

Das Gesundheitsamt Stadt Augsburg beteiligt sich an der kommunalen Gesundheitskonferenz, die dazu dient, relevante Themen im Bereich Gesundheitspolitik anzusprechen und gemeinsame Strategien zu entwickeln. Diese Konferenz bringt verschiedene Akteure zusammen, darunter Gesundheitsdienstleister, soziale Einrichtungen und die Stadtverwaltung.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Stadt Augsburg befindet sich am Rathausplatz 1 in 86150 Augsburg. Es ist telefonisch unter 0821 324-2029 sowie über das Internet erreichbar. Bürgerinnen und Bürger können sich direkt an die Behörde wenden, um allgemeine Anfragen, Informationen zu speziellen Dienstleistungen oder Hilfe in gesundheitsrelevanten Angelegenheiten zu erhalten. Die Kooperationen mit anderen Gesundheits- und sozialen Einrichtungen der Region ermöglichen es dem Gesundheitsamt, auf aktuelle Herausforderungen im Gesundheitsbereich zu reagieren.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Bayern oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

Was Sie beim Gesundheitsamt Stadt Augsburg erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Bayern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Stadt Augsburg ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Stadt Augsburg

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Stadt Augsburg?

Das Gesundheitsamt Stadt Augsburg in Augsburg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Stadt Augsburg?

Das Gesundheitsamt Stadt Augsburg hat seinen Sitz in Augsburg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Gesundheitsamt Stadt Augsburg in sozialen Netzwerken

Weitere Gesundheitsämter in Augsburg

✓ Profil vollständig ☎ Telefon 🌐 Website Logo

Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

Das zuständige Gesundheitsamt finden

Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Was macht ein Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt ist die örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es kümmert sich um Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, den amtsärztlichen Dienst, Schuleingangsuntersuchungen, den sozialpsychiatrischen Dienst und die Belehrung nach § 43 IfSG.

Wie viele Gesundheitsämter gibt es in Deutschland?

Es gibt bundesweit rund 400 Gesundheitsämter, je nach Zählweise etwa 375 bis 400. Sie sind beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt und bilden die kommunale Ebene des dreigliedrigen öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Wie finde ich das für mich zuständige Gesundheitsamt?

Zuständig ist das Gesundheitsamt Ihres Wohn- oder Beschäftigungsorts. Auf Sanoliste sind alle Gesundheitsämter nach Bundesland und Stadt verzeichnet, mit Adresse und Telefonnummer.

Was ist ein Gesundheitszeugnis und wo bekomme ich eines?

Das frühere Gesundheitszeugnis ist heute die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, nötig für Berufe mit Lebensmittelkontakt. Die Erstbelehrung erteilt das Gesundheitsamt, sie darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Die Gebühr legt die Kommune fest.

Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden?

Die Erstbelehrung erfolgt einmalig durch das Gesundheitsamt. Danach muss der Arbeitgeber die Beschäftigten alle zwei Jahre erneut belehren und dies dokumentieren.

Wann muss eine Erkrankung beim Gesundheitsamt gemeldet werden?

Das Infektionsschutzgesetz legt fest, welche Krankheiten und Erregernachweise meldepflichtig sind. Ärzte und Labore melden diese, heute überwiegend elektronisch über das System DEMIS, an das zuständige Gesundheitsamt.

Was ist der amtsärztliche Dienst?

Der amtsärztliche Dienst erstellt unabhängige Gutachten und Untersuchungen, etwa vor einer Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder für Gerichte und Behörden. Geleitet wird er von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt mit der Zusatzqualifikation Öffentliches Gesundheitswesen.

Bieten Gesundheitsämter kostenlose Beratung und Tests an?

Viele Gesundheitsämter bieten kostenlose und teils anonyme Beratung und Tests an, etwa zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen oder Tuberkulose, sowie eine Impfberatung. Das genaue Angebot unterscheidet sich je nach Amt.

Was ist der ÖGD-Pakt?

Der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist ein Programm von Bund und Ländern aus dem Jahr 2020. Er stellt bis 2026 rund 4 Milliarden Euro bereit, um die Gesundheitsämter personell zu stärken und zu digitalisieren, mit dem Ziel von etwa 5.000 zusätzlichen Stellen.

Ist das Gesundheitsamt für die Pflege oder Behandlung zuständig?

Nein. Das Gesundheitsamt behandelt in der Regel nicht selbst, sondern nimmt hoheitliche und beratende Aufgaben wahr. Für die ärztliche Behandlung sind niedergelassene Ärzte und Kliniken zuständig.

Zuletzt aktualisiert: 27.06.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt