Gesundheitsamt in Deutschland
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Verzeichnis zuletzt aktualisiert im Mai 2026Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt
Was macht ein Gesundheitsamt?
Das Gesundheitsamt ist die örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es kümmert sich um Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, den amtsärztlichen Dienst, Schuleingangsuntersuchungen, den sozialpsychiatrischen Dienst und die Belehrung nach § 43 IfSG.
Wie viele Gesundheitsämter gibt es in Deutschland?
Es gibt bundesweit rund 400 Gesundheitsämter, je nach Zählweise etwa 375 bis 400. Sie sind beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt und bilden die kommunale Ebene des dreigliedrigen öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Wie finde ich das für mich zuständige Gesundheitsamt?
Zuständig ist das Gesundheitsamt Ihres Wohn- oder Beschäftigungsorts. Auf Sanoliste sind alle Gesundheitsämter nach Bundesland und Stadt verzeichnet, mit Adresse und Telefonnummer.
Was ist ein Gesundheitszeugnis und wo bekomme ich eines?
Das frühere Gesundheitszeugnis ist heute die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, nötig für Berufe mit Lebensmittelkontakt. Die Erstbelehrung erteilt das Gesundheitsamt, sie darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Die Gebühr legt die Kommune fest.
Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden?
Die Erstbelehrung erfolgt einmalig durch das Gesundheitsamt. Danach muss der Arbeitgeber die Beschäftigten alle zwei Jahre erneut belehren und dies dokumentieren.
Wann muss eine Erkrankung beim Gesundheitsamt gemeldet werden?
Das Infektionsschutzgesetz legt fest, welche Krankheiten und Erregernachweise meldepflichtig sind. Ärzte und Labore melden diese, heute überwiegend elektronisch über das System DEMIS, an das zuständige Gesundheitsamt.
Was ist der amtsärztliche Dienst?
Der amtsärztliche Dienst erstellt unabhängige Gutachten und Untersuchungen, etwa vor einer Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder für Gerichte und Behörden. Geleitet wird er von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt mit der Zusatzqualifikation Öffentliches Gesundheitswesen.
Bieten Gesundheitsämter kostenlose Beratung und Tests an?
Viele Gesundheitsämter bieten kostenlose und teils anonyme Beratung und Tests an, etwa zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen oder Tuberkulose, sowie eine Impfberatung. Das genaue Angebot unterscheidet sich je nach Amt.
Was ist der ÖGD-Pakt?
Der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist ein Programm von Bund und Ländern aus dem Jahr 2020. Er stellt bis 2026 rund 4 Milliarden Euro bereit, um die Gesundheitsämter personell zu stärken und zu digitalisieren, mit dem Ziel von etwa 5.000 zusätzlichen Stellen.
Ist das Gesundheitsamt für die Pflege oder Behandlung zuständig?
Nein. Das Gesundheitsamt behandelt in der Regel nicht selbst, sondern nimmt hoheitliche und beratende Aufgaben wahr. Für die ärztliche Behandlung sind niedergelassene Ärzte und Kliniken zuständig.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt ist die örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Der ÖGD ist dreigliedrig aufgebaut, das Gesundheitsamt bildet die bürgernahe operative Ebene. Bundesweit gibt es rund 400 Gesundheitsämter, organisatorisch angesiedelt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt und geleitet von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt.
| Ebene | Zuständigkeit |
|---|---|
| Bund | Robert Koch-Institut (RKI), Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, BMG |
| Länder | Gesundheitsministerien und Landesgesundheitsämter |
| Kommunen | rund 400 Gesundheitsämter (untere Gesundheitsbehörde) |
Quellen: RKI, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit.
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Der Aufgabenkatalog ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz und den Landesgesetzen und unterscheidet sich je nach Bundesland leicht. Typische Leistungen:
- Infektionsschutz und Meldewesen: Bearbeitung meldepflichtiger Krankheiten, Ausbruchsmanagement, Kontaktnachverfolgung.
- Hygieneüberwachung: Kontrolle von Kliniken, Praxen, Pflegeheimen und Schwimmbädern.
- Trinkwasserüberwachung nach der Trinkwasserverordnung.
- Amtsärztlicher Dienst: Gutachten und Untersuchungen, etwa zur Verbeamtung oder Dienstfähigkeit.
- Schuleingangsuntersuchung sowie Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.
- Sozialpsychiatrischer Dienst: Beratung für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
- Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe sowie Beratung zu Tuberkulose und sexuell übertragbaren Infektionen.
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Wer gewerblich mit Lebensmitteln arbeitet, etwa in Gastronomie oder Lebensmittelproduktion, braucht vor Arbeitsbeginn eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, früher Gesundheitszeugnis genannt. Sie besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Unterweisung über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote bei bestimmten Erkrankungen. Die Erstbelehrung übernimmt das Gesundheitsamt (zunehmend auch online); sie darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Der Arbeitgeber muss die Belehrung danach alle zwei Jahre wiederholen. Die Gebühr legt die jeweilige Kommune fest.
Meldepflicht und Infektionsschutz
Ärzte, Labore und Einrichtungen müssen bestimmte Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt melden. Die Meldung läuft heute überwiegend elektronisch über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS), das jede Meldung automatisch an das zuständige Amt weiterleitet und das frühere Faxverfahren ablöst. Das Gesundheitsamt bewertet die Meldungen, ordnet Schutzmaßnahmen an und gibt die Daten an die Landesbehörden und das RKI weiter.
Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst erstellt unabhängige medizinische Gutachten und Untersuchungen, die andere Stellen anfordern. Dazu gehören die amtsärztliche Untersuchung vor einer Verbeamtung, die Prüfung der Dienstfähigkeit, Gutachten für Gerichte und Behörden sowie Bescheinigungen, die nicht der behandelnde Arzt ausstellen darf. Die Amtsärztin oder der Amtsarzt verfügt über die Zusatzqualifikation Öffentliches Gesundheitswesen.
Das zuständige Gesundheitsamt finden
Zuständig ist immer das Gesundheitsamt des Wohn- oder Beschäftigungsorts. Da viele Anliegen einen persönlichen Termin oder ortsgebundene Zuständigkeit erfordern, lohnt der direkte Kontakt zum richtigen Amt. In diesem Verzeichnis finden Sie alle Gesundheitsämter nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Telefonnummer, um schnell die passende Stelle für Ihr Anliegen zu erreichen.
Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Die Corona-Pandemie hat die Unterfinanzierung und veraltete Technik vieler Ämter offengelegt. Als Reaktion beschlossen Bund und Länder 2020 den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst mit 4 Milliarden Euro bis 2026 und dem Ziel von rund 5.000 zusätzlichen Stellen, ergänzt um Mittel für Digitalisierung und DEMIS. Offen ist, wie die Finanzierung nach 2026 weitergeht; zugleich bleibt der Ärztemangel im ÖGD eine zentrale Herausforderung, da die Vergütung hinter der in Kliniken zurückbleibt.