Glossar, Wichtige Begriffe im Gesundheitswesen
Das Sanoliste-Glossar erklärt die wichtigsten Fachbegriffe aus dem deutschen Gesundheitswesen, der Pharmaindustrie und der Pflege. Von Arzneimittelzulassung über Medizinprodukte-Regulierung bis hin zu Pflegegraden, hier finden Sie verständliche Erklärungen zu 29 zentralen Begriffen.
A
- AMG (Arzneimittelgesetz), Das zentrale Gesetz zur Regelung des Verkehrs mit Arzneimitteln in Deutschland.
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), Verordnung über die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Betrieb von Apotheken.
- Arzneimittelrabattvertrag, Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern über Preisnachlässe auf Arzneimittel.
B
- BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), Bundesoberbehörde für die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
- Biosimilar, Nachahmerprodukt eines biologischen Referenzarzneimittels mit vergleichbarer Qualität und Wirksamkeit.
D
- DRG-System (Diagnosis Related Groups), Vergütungssystem für Krankenhäuser auf Basis diagnosebezogener Fallpauschalen.
E
- Elektronische Patientenakte (ePA), Digitale, sektorenübergreifende Gesundheitsakte für alle gesetzlich Versicherten.
- EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur), EU-Behörde für die wissenschaftliche Bewertung und Zulassung von Arzneimitteln in Europa.
G
- G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss), Höchstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
- GDP (Good Distribution Practice), Leitlinien für die gute Vertriebspraxis von Arzneimitteln.
- Generika, Wirkstoffgleiche Nachahmerprodukte eines Originalarzneimittels nach Patentablauf.
- GMP (Good Manufacturing Practice), Richtlinien zur Qualitätssicherung in der Arzneimittelherstellung.
H
- Heimaufsicht, Behördliche Aufsicht über stationäre Pflegeeinrichtungen und Heime.
- Heilmittelwerbegesetz (HWG), Gesetz zur Regelung der Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte.
I
- IVDR (In-vitro-Diagnostika-Verordnung), EU-Verordnung zur Regulierung von In-vitro-Diagnostika wie Blut- und Labortests.
K
- Klinische Studie, Systematische Untersuchung zur Prüfung von Wirksamkeit und Sicherheit medizinischer Interventionen.
M
- MDR (Medical Device Regulation), EU-Verordnung über Medizinprodukte mit verschärften Anforderungen an Sicherheit und Leistung.
- Medizinischer Dienst (MD), Unabhängige Begutachtungs- und Beratungseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
O
- Orphan Drug, Arzneimittel für seltene Erkrankungen mit besonderen regulatorischen Anreizen.
- OTC-Arzneimittel (Over-the-Counter), Rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel zur Selbstmedikation.
P
- PEI (Paul-Ehrlich-Institut), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.
- Pflegegrad, Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade als Grundlage für Pflegeleistungen.
- Pharmakovigilanz, Wissenschaft und Aktivitäten zur Erkennung und Bewertung von Arzneimittelnebenwirkungen.
- Pharmazentralnummer (PZN), Eindeutige Identifikationsnummer für Arzneimittel und Apothekenprodukte in Deutschland.
Q
- Qualified Person (QP), Sachkundige Person, die für die Chargenfreigabe von Arzneimitteln verantwortlich ist.
R
- Rezeptpflicht, Verschreibungspflicht für Arzneimittel mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
S
- Selektivvertrag, Besondere Versorgungsverträge zwischen einzelnen Krankenkassen und Leistungserbringern.
- Sozialgesetzbuch (SGB), Die zentrale Gesetzessammlung des deutschen Sozialrechts in zwölf Büchern.
Z
- Zulassung (Arzneimittelzulassung), Behördliches Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln.
Dieses Glossar wird regelmäßig erweitert. Alle Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine fachliche Beratung.