Glossar, Wichtige Begriffe im Gesundheitswesen

Das Sanoliste-Glossar erklärt die wichtigsten Fachbegriffe aus dem deutschen Gesundheitswesen, der Pharmaindustrie und der Pflege. Von Arzneimittelzulassung über Medizinprodukte-Regulierung bis hin zu Pflegegraden, hier finden Sie verständliche Erklärungen zu 150 zentralen Begriffen.

A

B

C

  • CE-Kennzeichnung, Erklärung des Herstellers, dass ein Produkt die geltenden EU-Anforderungen erfüllt.
  • Chargenbezeichnung, Kennzeichnung einer in einem Herstellungsgang erzeugten Menge zur Rückverfolgbarkeit.

D

E

F

  • Facharztweiterbildung, Strukturierte Qualifikation nach der Approbation mit Prüfung vor der Kammer.
  • Fachinformation, Behördlich genehmigte Produktinformation für Fachkreise, europaweit als SmPC bezeichnet.
  • Festbetrag, Höchstbetrag, bis zu dem die Krankenkasse die Kosten eines Arzneimittels übernimmt.
  • Früherkennung, Untersuchungen bei Beschwerdefreien zur Entdeckung von Erkrankungen und Vorstufen.

G

H

  • Händehygiene, Wirksamste Einzelmaßnahme gegen die Übertragung von Erregern, mit fünf Momenten.
  • Heilmittel, Ärztlich verordnete Dienstleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.
  • Heilmittelwerbegesetz (HWG), Gesetz zur Regelung der Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte.
  • Heimaufsicht, Behördliche Aufsicht über stationäre Pflegeeinrichtungen und Heime.
  • Herstellungserlaubnis, Behördliche Genehmigung zur gewerbsmäßigen Herstellung von Arzneimitteln.
  • Hilfsmittelverzeichnis, Verzeichnis der erstattungsfähigen Hilfsmittel mit zehnstelliger Hilfsmittelnummer.
  • Hospiz, Einrichtung oder Dienst zur Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase.
  • Hygieneplan, Schriftliche Festlegung der innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene.

I

K

  • Kassenärztliche Vereinigung (KV), Körperschaft mit Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung.
  • KI in der Medizin, Datenbasierte Verfahren zur Unterstützung von Diagnose und Dokumentation.
  • Klinische Bewertung, Fortlaufender Nachweis von Sicherheit, Leistung und klinischem Nutzen eines Medizinprodukts.
  • Klinische Studie, Systematische Untersuchung zur Prüfung von Wirksamkeit und Sicherheit medizinischer Interventionen.
  • Krankengeld, Entgeltersatzleistung der Krankenkasse nach Ende der Entgeltfortzahlung.
  • Krankenhausplanung, Aufgabe der Länder, Bedarf und Versorgungsauftrag der Krankenhäuser festzulegen.
  • Krankenkasse, Träger der gesetzlichen Krankenversicherung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • KRINKO, Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut.
  • Kühlkette, Durchgehende Einhaltung des vorgeschriebenen Temperaturbereichs bei Lagerung und Transport.
  • Kurzzeitpflege, Vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

L

  • Laborakkreditierung, Bestätigung der fachlichen Kompetenz eines Labors nach DIN EN ISO 15189.
  • Laborbefund, Schriftliche Mitteilung der Untersuchungsergebnisse mit Referenzbereichen.
  • Lieferengpass, Über zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung der üblichen Auslieferung eines Arzneimittels.
  • Lohnhersteller, Auftragsfertiger, der Arzneimittel oder Medizinprodukte für Dritte produziert.

M

N

  • Nosokomiale Infektion, Infektion im zeitlichen Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme.
  • Notaufnahme, Bereich eines Krankenhauses für die Erstversorgung ohne vorherige Anmeldung.

O

P

Q

  • Qualified Person (QP), Sachkundige Person, die für die Chargenfreigabe von Arzneimitteln verantwortlich ist.

R

  • Referenzbereich, Wertebereich, in dem die mittleren 95 Prozent der Messwerte Gesunder liegen.
  • Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe, mit den Grundsätzen Reha vor Rente und Reha vor Pflege.
  • Rettungsdienst, Notfallmedizinische Versorgung und Transport, alarmiert über den Notruf 112.
  • Rezeptpflicht, Verschreibungspflicht für Arzneimittel mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
  • RiliBÄK, Verbindliche Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen.
  • Ringversuch, Externe Qualitätssicherung, bei der mehrere Labore dieselbe Probe untersuchen.
  • Risikoklassen bei Medizinprodukten, Einteilung in die Klassen I, IIa, IIb und III nach dem Anwendungsrisiko.
  • Robert Koch-Institut (RKI), Bundesinstitut für Infektionsschutz und nicht übertragbare Krankheiten.

S

  • Sanitätshaus, Fachbetrieb für Hilfsmittel, Orthopädietechnik und Rehatechnik.
  • Schutzimpfung, Gabe eines Impfstoffs zum Schutz vor einer übertragbaren Krankheit.
  • Schwerbehinderung, Festgestellter Grad der Behinderung ab 50 mit eigenen Nachteilsausgleichen.
  • securPharm, Deutsches System zum Schutz vor gefälschten Arzneimitteln in der Lieferkette.
  • Selektivvertrag, Besondere Versorgungsverträge zwischen einzelnen Krankenkassen und Leistungserbringern.
  • Sensitivität und Spezifität, Kennzahlen der Testgüte und ihr Zusammenhang mit dem prädiktiven Wert.
  • Sepsis, Lebensbedrohliche Organdysfunktion durch eine fehlregulierte Infektionsantwort.
  • Sozialgesetzbuch (SGB), Die zentrale Gesetzessammlung des deutschen Sozialrechts in zwölf Büchern.
  • Sterilisation, Validiertes Verfahren zur Abtötung aller Mikroorganismen einschließlich Sporen.
  • STIKO (Ständige Impfkommission), Unabhängiges Gremium beim RKI, das Impfempfehlungen entwickelt.
  • Stufenweise Wiedereingliederung, Schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Hamburger Modell.

T

  • Telematikinfrastruktur (TI), Geschlossenes digitales Netz des Gesundheitswesens für E-Rezept, ePA und KIM.
  • Telemedizin, Medizinische Leistungen über räumliche Distanz mittels Kommunikationstechnik.
  • Triage, Systematische Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit in der Notaufnahme.

U

V

  • Verhinderungspflege, Ersatzpflege bei vorübergehendem Ausfall der privaten Pflegeperson.
  • Videosprechstunde, Behandlung über eine Echtzeit-Videoverbindung bei zertifizierten Anbietern.
  • Vorsorgevollmacht, Bevollmächtigung einer Person zur Vertretung, wenn man selbst nicht mehr handeln kann.

W

  • Wirkstoffherstellung, Produktion der arzneilich wirksamen Bestandteile, international als API bezeichnet.

Z

  • Zulassung (Arzneimittelzulassung), Behördliches Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln.
  • Zuzahlung, Gesetzlich festgelegter Eigenanteil der Versicherten, mit jährlicher Belastungsgrenze.
  • Zweitmeinung, Unabhängige zweite ärztliche Beurteilung, für bestimmte Eingriffe mit gesetzlichem Anspruch.

Dieses Glossar wird regelmäßig erweitert. Alle Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine fachliche Beratung.