Glossar, Wichtige Begriffe im Gesundheitswesen
Das Sanoliste-Glossar erklärt die wichtigsten Fachbegriffe aus dem deutschen Gesundheitswesen, der Pharmaindustrie und der Pflege. Von Arzneimittelzulassung über Medizinprodukte-Regulierung bis hin zu Pflegegraden, hier finden Sie verständliche Erklärungen zu 150 zentralen Begriffen.
A
- AMG (Arzneimittelgesetz), Das zentrale Gesetz zur Regelung des Verkehrs mit Arzneimitteln in Deutschland.
- AMNOG-Nutzenbewertung, Verfahren zur Bewertung des Zusatznutzens neuer Wirkstoffe und zur Preisfindung.
- Amtsarzt, Ärztin oder Arzt im öffentlichen Gesundheitsdienst mit hoheitlichen Begutachtungsaufgaben.
- Antibiotic Stewardship (ABS), Maßnahmenbündel für eine angemessene Anwendung von Antibiotika.
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), Verordnung über die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Betrieb von Apotheken.
- Apotheker, Akademischer Heilberuf mit Verantwortung für die Arzneimittelversorgung.
- Approbation, Staatliche Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung eines akademischen Heilberufs.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung und Untersuchung zu Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit.
- Arbeitsunfähigkeit, Unfähigkeit, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit krankheitsbedingt auszuüben.
- Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer zur Arzneimitteltherapie.
- Arzneimittelrabattvertrag, Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern über Preisnachlässe auf Arzneimittel.
- Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), Maßnahmen zur Vermeidung vermeidbarer Schäden im Medikationsprozess.
- Arzneimittelvermittler, Vermittler von Arzneimitteln ohne eigenen Besitz an der Ware, anzeigepflichtig nach AMG.
- Ärztekammer, Berufsständische Selbstverwaltung mit Pflichtmitgliedschaft und hoheitlichen Aufgaben.
- Ärztliche Schweigepflicht, Pflicht zur Geheimhaltung aller beruflich bekannt gewordenen Umstände nach § 203 StGB.
- Aufbereitung von Medizinprodukten, Reinigung, Desinfektion, Prüfung und Sterilisation wiederverwendbarer Produkte.
- Aut idem, Austausch eines verordneten Arzneimittels gegen ein wirkstoffgleiches Präparat.
B
- Begutachtungsinstrument (NBA), Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit über sechs gewichtete Module.
- Behandlungsfehler, Abweichung vom anerkannten fachlichen Standard, mit eigenen Beweislastregeln.
- Behandlungsvertrag, Dienstvertrag über die medizinische Behandlung nach den §§ 630a ff. BGB.
- Benannte Stelle, Von einer Behörde benannte Konformitätsbewertungsstelle für Medizinprodukte.
- Berufskrankheit, Durch die berufliche Tätigkeit verursachte und in der Liste aufgeführte Erkrankung.
- Betreuungsverfügung, Vorschlag an das Betreuungsgericht, wer als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden soll.
- BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), Bundesoberbehörde für die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
- Biosimilar, Nachahmerprodukt eines biologischen Referenzarzneimittels mit vergleichbarer Qualität und Wirksamkeit.
C
- CE-Kennzeichnung, Erklärung des Herstellers, dass ein Produkt die geltenden EU-Anforderungen erfüllt.
- Chargenbezeichnung, Kennzeichnung einer in einem Herstellungsgang erzeugten Menge zur Rückverfolgbarkeit.
D
- DiGA (digitale Gesundheitsanwendung), App auf Rezept als Medizinprodukt niedriger Risikoklasse nach § 33a SGB V.
- Disease-Management-Programm (DMP), Strukturiertes Behandlungsprogramm für chronisch kranke Menschen.
- DRG-System (Diagnosis Related Groups), Vergütungssystem für Krankenhäuser auf Basis diagnosebezogener Fallpauschalen.
E
- E-Rezept, Elektronische Form der ärztlichen Verordnung, seit 2024 verbindlich in der GKV.
- EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab), Abrechnungsgrundlage der vertragsärztlichen Versorgung.
- Elektronische Gesundheitskarte (eGK), Versicherungsnachweis und Zugangsschlüssel zur Telematikinfrastruktur.
- Elektronische Patientenakte (ePA), Digitale, sektorenübergreifende Gesundheitsakte für alle gesetzlich Versicherten.
- EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur), EU-Behörde für die wissenschaftliche Bewertung und Zulassung von Arzneimitteln in Europa.
- Entlastungsbetrag, Zweckgebundener monatlicher Betrag für alle Pflegegrade in häuslicher Pflege.
- Erwerbsminderungsrente, Rente bei dauerhaft eingeschränktem Leistungsvermögen im Erwerbsleben.
- EUDAMED, Europäische Datenbank für Medizinprodukte mit sechs Modulen.
F
- Facharztweiterbildung, Strukturierte Qualifikation nach der Approbation mit Prüfung vor der Kammer.
- Fachinformation, Behördlich genehmigte Produktinformation für Fachkreise, europaweit als SmPC bezeichnet.
- Festbetrag, Höchstbetrag, bis zu dem die Krankenkasse die Kosten eines Arzneimittels übernimmt.
- Früherkennung, Untersuchungen bei Beschwerdefreien zur Entdeckung von Erkrankungen und Vorstufen.
G
- G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss), Höchstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
- GDP (Good Distribution Practice), Leitlinien für die gute Vertriebspraxis von Arzneimitteln.
- Generika, Wirkstoffgleiche Nachahmerprodukte eines Originalarzneimittels nach Patentablauf.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Sozialversicherungszweig nach dem Solidarprinzip mit einkommensabhängigen Beiträgen.
- Gesundheitsdatennutzung, Nutzung von Versorgungsdaten für Forschung, mit Widerspruchsrecht.
- Gesundheitsuntersuchung, Check-up zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenleiden und Diabetes.
- Gesundheitszeugnis, Umgangssprachlicher Name der Belehrung nach § 43 IfSG für Beschäftigte im Lebensmittelbereich.
- GMP (Good Manufacturing Practice), Richtlinien zur Qualitätssicherung in der Arzneimittelherstellung.
- GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), Preisrecht für Privatpatienten, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte.
- Good Clinical Practice (GCP), Grundsätze für Planung und Durchführung klinischer Prüfungen am Menschen.
- Good Laboratory Practice (GLP), Qualitätssystem für nichtklinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen.
- Großhandelserlaubnis, Behördliche Genehmigung für den Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a AMG.
H
- Händehygiene, Wirksamste Einzelmaßnahme gegen die Übertragung von Erregern, mit fünf Momenten.
- Heilmittel, Ärztlich verordnete Dienstleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.
- Heilmittelwerbegesetz (HWG), Gesetz zur Regelung der Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte.
- Heimaufsicht, Behördliche Aufsicht über stationäre Pflegeeinrichtungen und Heime.
- Herstellungserlaubnis, Behördliche Genehmigung zur gewerbsmäßigen Herstellung von Arzneimitteln.
- Hilfsmittelverzeichnis, Verzeichnis der erstattungsfähigen Hilfsmittel mit zehnstelliger Hilfsmittelnummer.
- Hospiz, Einrichtung oder Dienst zur Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase.
- Hygieneplan, Schriftliche Festlegung der innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene.
I
- IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen), Ärztliche Selbstzahlerleistungen außerhalb des Leistungskatalogs.
- Impfschaden, Dauerhafte Schädigung durch eine Impfung, mit Versorgungsanspruch nach § 60 IfSG.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), Zentrales Bundesgesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen.
- Intensivmedizin, Überwachung und Behandlung bei Bedrohung oder Ausfall lebenswichtiger Funktionen.
- IVDR (In-vitro-Diagnostika-Verordnung), EU-Verordnung zur Regulierung von In-vitro-Diagnostika wie Blut- und Labortests.
K
- Kassenärztliche Vereinigung (KV), Körperschaft mit Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung.
- KI in der Medizin, Datenbasierte Verfahren zur Unterstützung von Diagnose und Dokumentation.
- Klinische Bewertung, Fortlaufender Nachweis von Sicherheit, Leistung und klinischem Nutzen eines Medizinprodukts.
- Klinische Studie, Systematische Untersuchung zur Prüfung von Wirksamkeit und Sicherheit medizinischer Interventionen.
- Krankengeld, Entgeltersatzleistung der Krankenkasse nach Ende der Entgeltfortzahlung.
- Krankenhausplanung, Aufgabe der Länder, Bedarf und Versorgungsauftrag der Krankenhäuser festzulegen.
- Krankenkasse, Träger der gesetzlichen Krankenversicherung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- KRINKO, Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut.
- Kühlkette, Durchgehende Einhaltung des vorgeschriebenen Temperaturbereichs bei Lagerung und Transport.
- Kurzzeitpflege, Vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
L
- Laborakkreditierung, Bestätigung der fachlichen Kompetenz eines Labors nach DIN EN ISO 15189.
- Laborbefund, Schriftliche Mitteilung der Untersuchungsergebnisse mit Referenzbereichen.
- Lieferengpass, Über zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung der üblichen Auslieferung eines Arzneimittels.
- Lohnhersteller, Auftragsfertiger, der Arzneimittel oder Medizinprodukte für Dritte produziert.
M
- Masernschutz, Nachweispflicht für bestimmte Gruppen in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen.
- MDR (Medical Device Regulation), EU-Verordnung über Medizinprodukte mit verschärften Anforderungen an Sicherheit und Leistung.
- Medikationsplan, Strukturierte Übersicht aller angewendeten Arzneimittel nach § 31a SGB V.
- Medizinischer Dienst (MD), Unabhängige Begutachtungs- und Beratungseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
- Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), Ärztlich geleitete Einrichtung mit angestellten Ärztinnen und Ärzten.
- Medizinprodukteberater, Wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in die Handhabung einweist.
- Meldepflicht, Pflicht, bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das Gesundheitsamt zu melden.
- MFA (medizinische Fachangestellte), Fachkraft in Arztpraxen mit organisatorischen und delegierten medizinischen Aufgaben.
- MRSA, Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus, Besiedlung und Infektion unterschieden.
- Multiresistente Erreger (MRE), Sammelbegriff für MRSA, VRE und die gramnegativen 3MRGN und 4MRGN.
N
- Nosokomiale Infektion, Infektion im zeitlichen Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme.
- Notaufnahme, Bereich eines Krankenhauses für die Erstversorgung ohne vorherige Anmeldung.
O
- Off-Label-Use, Anwendung eines zugelassenen Arzneimittels außerhalb der genehmigten Anwendungsgebiete.
- Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Dritte Säule des Gesundheitswesens neben ambulanter und stationärer Versorgung.
- Orphan Drug, Arzneimittel für seltene Erkrankungen mit besonderen regulatorischen Anreizen.
- OTC-Arzneimittel (Over-the-Counter), Rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel zur Selbstmedikation.
P
- Packungsbeilage, Gesetzlich vorgeschriebene Gebrauchsinformation für Anwenderinnen und Anwender.
- Palliativversorgung, Behandlung und Begleitung bei nicht heilbarer, fortschreitender Erkrankung.
- Patientenakte, Dokumentation der Behandlung mit Einsichtsrecht nach § 630g BGB.
- Patientenverfügung, Vorweggenommene Entscheidung über ärztliche Maßnahmen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit.
- PEI (Paul-Ehrlich-Institut), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Generalistische Pflegeausbildung seit 2020 mit vorbehaltenen Tätigkeiten.
- Pflegegeld, Geldleistung ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege privat organisiert wird.
- Pflegegrad, Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade als Grundlage für Pflegeleistungen.
- Pflegeheim, Vollstationäre Pflegeeinrichtung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch.
- Pflegehilfsmittel, Verbrauchsprodukte und technische Hilfsmittel zur Erleichterung der häuslichen Pflege.
- Pflegesachleistung, Anspruch auf Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst ab Pflegegrad 2.
- Pflegesatz, Entgelt für die allgemeinen Pflegeleistungen in einer stationären Einrichtung.
- Pflegezeit und Familienpflegezeit, Arbeitsrechtliche Freistellung zur Pflege naher Angehöriger.
- Pharmakovigilanz, Wissenschaft und Aktivitäten zur Erkennung und Bewertung von Arzneimittelnebenwirkungen.
- Pharmaunternehmen, Unternehmen, das Arzneimittel entwickelt, herstellt oder in Verkehr bringt.
- Pharmazentralnummer (PZN), Eindeutige Identifikationsnummer für Arzneimittel und Apothekenprodukte in Deutschland.
- Point-of-Care-Testing (POCT), Patientennahe Sofortdiagnostik außerhalb des Zentrallabors.
- Präanalytik, Alle Schritte vor der Messung und die bedeutendste Fehlerquelle im Laborprozess.
- Präventionsgesetz, Gesetz von 2015 zur Stärkung von Gesundheitsförderung und Primärprävention.
- Private Krankenversicherung (PKV), Privatrechtliche Versicherung mit risikoabhängigem Beitrag und Kostenerstattung.
- PTA (pharmazeutisch-technische Assistenz), Pharmazeutischer Fachberuf, tätig unter Aufsicht einer approbierten Person.
Q
- Qualified Person (QP), Sachkundige Person, die für die Chargenfreigabe von Arzneimitteln verantwortlich ist.
R
- Referenzbereich, Wertebereich, in dem die mittleren 95 Prozent der Messwerte Gesunder liegen.
- Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe, mit den Grundsätzen Reha vor Rente und Reha vor Pflege.
- Rettungsdienst, Notfallmedizinische Versorgung und Transport, alarmiert über den Notruf 112.
- Rezeptpflicht, Verschreibungspflicht für Arzneimittel mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
- RiliBÄK, Verbindliche Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen.
- Ringversuch, Externe Qualitätssicherung, bei der mehrere Labore dieselbe Probe untersuchen.
- Risikoklassen bei Medizinprodukten, Einteilung in die Klassen I, IIa, IIb und III nach dem Anwendungsrisiko.
- Robert Koch-Institut (RKI), Bundesinstitut für Infektionsschutz und nicht übertragbare Krankheiten.
S
- Sanitätshaus, Fachbetrieb für Hilfsmittel, Orthopädietechnik und Rehatechnik.
- Schutzimpfung, Gabe eines Impfstoffs zum Schutz vor einer übertragbaren Krankheit.
- Schwerbehinderung, Festgestellter Grad der Behinderung ab 50 mit eigenen Nachteilsausgleichen.
- securPharm, Deutsches System zum Schutz vor gefälschten Arzneimitteln in der Lieferkette.
- Selektivvertrag, Besondere Versorgungsverträge zwischen einzelnen Krankenkassen und Leistungserbringern.
- Sensitivität und Spezifität, Kennzahlen der Testgüte und ihr Zusammenhang mit dem prädiktiven Wert.
- Sepsis, Lebensbedrohliche Organdysfunktion durch eine fehlregulierte Infektionsantwort.
- Sozialgesetzbuch (SGB), Die zentrale Gesetzessammlung des deutschen Sozialrechts in zwölf Büchern.
- Sterilisation, Validiertes Verfahren zur Abtötung aller Mikroorganismen einschließlich Sporen.
- STIKO (Ständige Impfkommission), Unabhängiges Gremium beim RKI, das Impfempfehlungen entwickelt.
- Stufenweise Wiedereingliederung, Schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Hamburger Modell.
T
- Telematikinfrastruktur (TI), Geschlossenes digitales Netz des Gesundheitswesens für E-Rezept, ePA und KIM.
- Telemedizin, Medizinische Leistungen über räumliche Distanz mittels Kommunikationstechnik.
- Triage, Systematische Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit in der Notaufnahme.
U
- UDI (Unique Device Identification), System zur eindeutigen Kennzeichnung von Medizinprodukten für die Rückverfolgbarkeit.
- Unabhängige Patientenberatung, Kostenfreie neutrale Beratung nach § 65b SGB V, seit 2024 als Stiftung.
V
- Verhinderungspflege, Ersatzpflege bei vorübergehendem Ausfall der privaten Pflegeperson.
- Videosprechstunde, Behandlung über eine Echtzeit-Videoverbindung bei zertifizierten Anbietern.
- Vorsorgevollmacht, Bevollmächtigung einer Person zur Vertretung, wenn man selbst nicht mehr handeln kann.
W
- Wirkstoffherstellung, Produktion der arzneilich wirksamen Bestandteile, international als API bezeichnet.
Z
- Zulassung (Arzneimittelzulassung), Behördliches Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln.
- Zuzahlung, Gesetzlich festgelegter Eigenanteil der Versicherten, mit jährlicher Belastungsgrenze.
- Zweitmeinung, Unabhängige zweite ärztliche Beurteilung, für bestimmte Eingriffe mit gesetzlichem Anspruch.
Dieses Glossar wird regelmäßig erweitert. Alle Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine fachliche Beratung.