Arzneimittelvermittler in Rostock

Arzneimittelvermittler in Rostock: Alle nach § 52b AMG bei der zuständigen Landesbehörde registrierten Vermittler in Rostock sind hier aufgeführt. Vermittler handeln keine Ware, sondern organisieren Transaktionen zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern. Für Einkäufer und Compliance-Abteilungen: Alle hier gelisteten Vermittler in Rostock haben ein GDP-konformes Qualitätssystem mit benannter Responsible Person.

Verzeichnis zuletzt aktualisiert im Mai 2026
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    Alle Arzneimittelvermittler in Rostock

    Alle Arzneimittelvermittler in Rostock

    Über Arzneimittelvermittler

    Arzneimittelvermittler im Sinne des § 4 Abs. 22b AMG vermitteln Geschäfte über Humanarzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, fassen die Ware aber nie selbst an und besitzen sie auch nicht. Wer das in Deutschland tun will, muss sich nach § 52b AMG bei der Landesbehörde registrieren und ein Qualitätssystem nach GDP-Richtlinien dokumentieren. Vom klassischen Großhändler unterscheidet sich der Vermittler genau in diesem Punkt: keine Lagerung, kein Besitz. Bedeutung bekommt die Tätigkeit vor allem im internationalen Arzneimittelhandel, bei Parallelimporten und bei der Beschaffung schwer erhältlicher Wirkstoffe. Vermittelt werden dürfen ausschließlich Arzneimittel mit gültiger Zulassung in Deutschland oder der EU. Im Verzeichnis: alle bei deutschen Behörden registrierten Vermittler mit Anschrift, Kontakt und registrierender Landesbehörde.

    Die Rolle des Arzneimittelvermittlers in der Lieferkette

    Arzneimittelvermittler sind spezialisierte Dienstleister, die gemäß § 4 Abs. 22b AMG Geschäfte über Humanarzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern vermitteln, ohne die Ware physisch zu handhaben oder Eigentümer zu werden. Sie sind von Pharmahändlern (die Waren kaufen und verkaufen) und Pharmagroßhändlern (die Waren besitzen und lagern) klar abzugrenzen. Im internationalen Arzneimittelhandel sind Vermittler eine eigene Schicht der Lieferkette, vor allem bei Importarzneimitteln, schwer erhältlichen Wirkstoffen und Parallelimporten.

    Rechtliche Anforderungen für Arzneimittelvermittler

    Arzneimittelvermittler in Deutschland unterliegen der Registrierungspflicht nach § 52b AMG bei der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes. Voraussetzungen sind eine offizielle Geschäftsadresse in Deutschland, eine verantwortliche Person sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem, das den EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP) entspricht. Vermittler dürfen nur mit Arzneimitteln handeln, die eine gültige Zulassung in Deutschland oder der EU besitzen. Eine Übersicht aller registrierten Vermittler ist bei den jeweiligen Landesbehörden einsehbar.

    Registrierte Vermittler im Überblick

    Hier stehen alle bei deutschen Behörden nach § 52b AMG registrierten Arzneimittelvermittler mit Anschrift und Kontakt. Pharmaunternehmen, Apotheken und Krankenhäuser erkennen auf einen Blick, ob ein Geschäftspartner regulär gemeldet ist. Alle gelisteten Unternehmen erfüllen die GDP-Anforderungen.

    Compliance und GDP-Anforderungen für Vermittler

    Arzneimittelvermittler stehen trotz fehlender physischer Warenbehandlung unter strikter regulatorischer Aufsicht. Das GDP-Qualitätssystem eines Vermittlers muss Verfahren zur Auftragsvergabe, Lieferantenqualifizierung, Beschwerdemanagement, Rückrufmanagement und Selbstinspektionen umfassen. Alle vermittelten Arzneimittel müssen aus legalen, behördlich zugelassenen Quellen stammen; Transaktionsdokumentationen sind lückenlos zu führen und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Bei Verdacht auf Arzneimittelfälschungen besteht Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Die EU-Kommission hat mit den GDP-Guidelines 2013/C 343/01 klare Anforderungen definiert, die auch für Vermittler ohne Warenbesitz gelten. Regelmäßige Selbstinspektionen und die Benennung einer verantwortlichen Person (Responsible Person, RP) sind Pflicht. Bei Verstößen drohen Registrierungsentzug und strafrechtliche Konsequenzen nach dem AMG. Das Sanoliste-Verzeichnis führt ausschließlich Vermittler, die zum Zeitpunkt der Erfassung gemäß § 52b AMG registriert waren.

    Was macht ein Arzneimittelvermittler?

    Ein Arzneimittelvermittler nach § 4 Abs. 22b AMG bringt Geschäfte über Humanarzneimittel zustande, ohne die Ware selbst zu besitzen oder anzufassen. Voraussetzung ist die Registrierung bei der zuständigen Behörde und ein dokumentiertes Qualitätssystem.

    Welche Zulassung braucht ein Arzneimittelvermittler?

    Vorgeschrieben ist die Registrierung nach § 52b AMG bei der zuständigen Landesbehörde. Hinzu kommen eine offizielle Adresse in Deutschland und ein Qualitätssystem, das die GDP-Anforderungen (Good Distribution Practice) erfüllt.

    Wo finde ich zugelassene Arzneimittelvermittler?

    Die Arzneimittelüberwachungsbehörden der Bundesländer führen die Registerlisten. Auf Sanoliste lassen sich alle registrierten Arzneimittelvermittler bundesweit nach Standort durchsuchen.

    Darf ein Arzneimittelvermittler auch mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln handeln?

    Ja. Vermittelt werden dürfen alle Kategorien einschließlich verschreibungspflichtiger Präparate und Biologika, sofern eine gültige Zulassung in Deutschland oder der EU vorliegt und alle Beteiligten ihre eigenen regulatorischen Pflichten erfüllen. Betäubungsmittel nach BtMG sind in der Praxis ausgenommen, weil ihre Sicherheitsanforderungen die Vermittlertätigkeit nicht abdecken. Jede Transaktion muss lückenlos dokumentiert sein.

    Was passiert, wenn die Registrierung verloren geht?

    Verliert der Vermittler seine Registrierung, etwa wegen GDP-Mängeln, fehlender verantwortlicher Person oder behördlicher Anordnung, darf er sofort keine Geschäfte mehr abwickeln. Laufende Aufträge sind zu beenden. Die Behörden veröffentlichen aktuelle Registerlisten; bei Zweifeln an der Registrierung eines Geschäftspartners hilft eine Anfrage bei der zuständigen Landesbehörde. Auf Sanoliste werden Einträge bei bekanntem Registrierungsverlust deaktiviert.

    Wie unterscheidet sich Vermittler-Registrierung von Großhandelserlaubnis?

    Die Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG erlaubt Besitz, Lagerung und Vertrieb von Arzneimitteln. Ein Großhändler kauft ein, lagert und verkauft weiter. Die Registrierung als Arzneimittelvermittler nach § 52b AMG erlaubt nur das Vermitteln von Geschäften, ohne Warenbesitz. Der Vermittler stellt Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer her, schreibt eine Provisionsrechnung, fasst die Ware aber nie an. Diese Trennung ist für Compliance-Prüfungen entscheidend.