Gesundheitsamt Bodenseekreis

Gesundheitsamt · Friedrichshafen

Das Gesundheitsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Baden-Württemberg. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Bodenseekreis Adresse & Kontakt

Fax

Öffnungszeiten

Mo-Mi 08:00-12:00

Do 08:00-12:00, 14:00-17:00

Fr 08:00-12:00

Adresse

Albrechtstr. 75
88045 Friedrichshafen

Gesundheitsamt Bodenseekreis

Das Gesundheitsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst Baden-Württembergs. Gegründet im Jahr 2005, übernimmt die Behörde zentrale Aufgaben im Gesundheitsschutz und in der Prävention für die Region. Kernbereiche sind Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und sozialmedizinische Betreuung. Der Bodenseekreis ist sowohl geografisch als auch wirtschaftlich ein bedeutender Lebensraum mit spezifischen Anforderungen an das regionale Gesundheitswesen.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Als kommunale Gesundheitsbehörde ist das Gesundheitsamt Bodenseekreis für Infektionsschutzmaßnahmen, Umwelthygiene und Schulgesundheitspflege zuständig. Der sozialpsychiatrische Dienst unterstützt Menschen in Krisensituationen. Amtsärztliche Begutachtungen gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Rechtliche Grundlage der behördlichen Tätigkeit ist das Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg, das die Rahmenbedingungen für alle Maßnahmen definiert.

Über Gesundheitsamt Bodenseekreis

Der Wahlkreis 67 Bodensee hat gewählt. Dies sind die vorläufigen Endergebnisse. Das Gesundheitsamt verbindet verschiedene Institutionen im regionalen Gesundheitssystem miteinander. Ein Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen und der Aufklärung der Bevölkerung zu Gesundheitsthemen. Zu den Aktivitäten zählt die Durchführung von Gesundheitstagen, bei denen Bürger über Präventionsmaßnahmen informiert werden. Darüber hinaus ist das Amt in der Gesundheitserziehung an Schulen und öffentlichen Einrichtungen tätig.

Standort & Kontakt

Gesundheitsamt Bodenseekreis ist unter folgender Adresse erreichbar: Albrechtstr. 75, 88045 Friedrichshafen – Telefon: 07541 204-5852. Aktuelle Informationen zu Dienstleistungen und Angeboten sind auf der Webseite des Gesundheitsamtes abrufbar oder telefonisch erhältlich. Für bestimmte Dienstleistungen steht zudem eine Online-Terminvergabe zur Verfügung.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Baden-Württemberg oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Das Gesundheitsamt Bodenseekreis ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und erfüllt die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Eindämmung übertragbarer Krankheiten. Zur Tätigkeit gehört die Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Schulen, einschließlich regelmäßiger Kontrollen. Das Amt ist Anlaufstelle für Meldungen meldepflichtiger Erkrankungen und arbeitet mit dem Robert Koch-Institut (RKI) sowie den Landesgesundheitsbehörden zusammen.

Leistungen für Bürger

Bürgerinnen und Bürger können sich an das Gesundheitsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen wenden für eine Vielzahl von Dienstleistungen: amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung sowie Teilnahme an öffentlichen Impfangeboten. Zusätzlich bietet das Amt Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI), Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis für die Lebensmittelbranche) und Unterstützung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen. Begutachtungen für Behörden und Gerichte zu rechtlichen oder gesundheitlichen Fragestellungen sind ebenfalls möglich.

Infektionsschutz & Prävention

Im Bereich Infektionsschutz überwacht das Gesundheitsamt Bodenseekreis die Einhaltung der Hygienevorgaben in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten und ordnet notwendige Schutzmaßnahmen an. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) sowie den Landesgesundheitsbehörden bildet die Grundlage für die Eindämmung von Epidemien. Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung im Umgang mit Infektionskrankheiten sind Teil der Präventionsarbeit.

Was Sie beim Gesundheitsamt Bodenseekreis erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Bodenseekreis ist für den Bodenseekreis zuständig. Dazu gehören 23 Städte und Gemeinden mit zusammen 220.804 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Friedrichshafen, Überlingen, Tettnang, Markdorf, Meckenbeuren, Salem, Kressbronn am Bodensee, Uhldingen-Mühlhofen, Langenargen, Immenstaad am Bodensee, Meersburg, Oberteuringen, Eriskirch, Owingen, Deggenhausertal, Bermatingen, Frickingen, Heiligenberg, Neukirch, Sipplingen, Daisendorf, Hagnau am Bodensee, Stetten

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Baden-Württemberg regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG BW (Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Bodenseekreis ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Bodenseekreis

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Bodenseekreis?

Das Gesundheitsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Bodenseekreis?

Das Gesundheitsamt Bodenseekreis hat seinen Sitz in Friedrichshafen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Bodenseekreis?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Bodenseekreis unter 07541 204-5852.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Bodenseekreis an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Bodenseekreis.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

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Zuletzt aktualisiert: 28.06.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt