Gesundheitsamt Börde Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
Zertifizierungen
audit berufundfamilie
Spezialisierungen
Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung, Infektionsschutz, Heilpraktikererlaubnisse, Seelische Gesundheit
Gesundheitsamt Börde: Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Börde in Haldensleben ist eine kommunale Behörde im öffentlichen Gesundheitsdienst von Sachsen-Anhalt. Es nimmt Aufgaben im Bereich des Infektionsschutzes, der Hygieneüberwachung sowie weiterer sozialmedizinischer Bereiche wahr. Das Amt wurde in den 1990er Jahren nach der Wiedervereinigung Deutschlands gegründet und hat seither seine Dienstleistungen und Zuständigkeiten entsprechend den Anforderungen der Bevölkerung fortlaufend angepasst.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Börde übernimmt als kommunale Gesundheitsbehörde eine Vielzahl von Aufgaben, die unter anderem Folgendes umfassen:
- Infektionsschutz, einschließlich der Überwachung von meldepflichtigen Erkrankungen und der Durchführung von Kontrollen
- Umwelthygiene, bei der Luft- und Wasserqualität überwacht werden
- Schulgesundheitspflege, die sicherstellt, dass Schüler Zugang zu medizinischer Versorgung haben und regelmäßig untersucht werden
- Sozialpsychiatrische Dienste, die psychisch erkrankte Menschen unterstützen und Hilfe anbieten
- Amtsärztliche Begutachtungen für diverse rechtliche und soziale Anlässe, die medizinische Bewertungen erfordern
Diese Aufgaben sind im Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt verankert, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst in der Region festlegt.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Börde ist in der Gerikestraße 5 in Haldensleben ansässig. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 03904 7240-2551 erreichbar. Für spezifische Anfragen empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Sachsen-Anhalt oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Börde erfüllt im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Deutschland Aufgaben gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dazu gehören die Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten, die regelmäßige Überprüfung der Trinkwasserqualität sowie die Durchführung von schulärztlichen Untersuchungen. Auch der sozialpsychiatrische Dienst gehört zum Aufgabenspektrum. Das Amt fungiert zudem als Anlaufstelle für die Meldung meldepflichtiger Erkrankungen, was für die Bekämpfung von Krankheiten in der Region erforderlich ist.
Leistungen für Bürger
Bürgerinnen und Bürger, die das Gesundheitsamt Börde in Haldensleben kontaktieren, können auf eine Reihe spezifischer Dienstleistungen zugreifen:
- Amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, die für verschiedene rechtliche und medizinische Anlässe erforderlich sind
- Impfberatung sowie öffentliche Impfangebote, um die Bevölkerung gegen Infektionskrankheiten zu schützen
- Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI), um präventive Maßnahmen zu fördern
- Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz, die insbesondere für Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche von Bedeutung sind
- Beratung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen, die den Betroffenen helfen kann, die richtige Unterstützung zu erhalten
- Begutachtungen für Behörden und Gerichte, die für rechtliche Verfahren entscheidend sein können.
Infektionsschutz & Prävention
Der Infektionsschutz bildet einen Schwerpunkt der Arbeit des Gesundheitsamtes Börde. Das Amt überwacht die Hygienevorgaben in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Lebensmittelbetrieben und steht im Austausch mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden, um die Strategie zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten abzustimmen. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Gesundheitsamt die Ermittlung von Infektionsketten und trifft erforderliche Schutzmaßnahmen. Diese Tätigkeiten sind Bestandteil der Gesundheitsversorgung in der Region.
Was Sie beim Gesundheitsamt Börde erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Börde ist für den Landkreis Börde zuständig. Dazu gehören 34 Städte und Gemeinden mit zusammen 167.924 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Haldensleben, Oschersleben (Bode), Hohe Börde, Wanzleben-Börde, Oebisfelde-Weferlingen, Wolmirstedt, Barleben, Sülzetal, Niedere Börde, Eilsleben, Hötensleben, Gröningen, Colbitz, Calvörde, Flechtingen, Erxleben, Rogätz, Am Großen Bruch, Zielitz, Angern, Harbke, Westheide, Wefensleben, Ausleben, Burgstall, Kroppenstedt, Ingersleben, Sommersdorf, Völpke, Altenhausen, Loitsche-Heinrichsberg, Ummendorf, Bülstringen, Beendorf
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Sachsen-Anhalt regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDG LSA (Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Börde ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Börde
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Börde?
Das Gesundheitsamt Börde in Haldensleben ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Börde?
Das Gesundheitsamt Börde hat seinen Sitz in Haldensleben. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Börde?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Börde unter 03904 7240-2551.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Börde an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Börde.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
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Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
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