Gesundheitsamt Garmisch Partenkirchen

Gesundheitsamt · Garmisch-Partenkirchen

Das Gesundheitsamt Garmisch Partenkirchen in Garmisch-Partenkirchen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Garmisch Partenkirchen Adresse & Kontakt

Website

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08:00-12:00

Mo-Do 14:00-16:00

Adresse

Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen

Unternehmensprofil

Spezialisierungen

Infektionsschutz, Kinder- und Jugendgesundheitspflege, Wasserhygiene

Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen: Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen. Gegründet 1995, nimmt es seitdem die Aufgaben einer kommunalen Gesundheitsbehörde wahr: Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und Hygieneüberwachung. In einer stark touristisch geprägten Region wie dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen richtet sich der Schutz sowohl an die ansässige Bevölkerung als auch an Besucherinnen und Besucher.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen übernimmt als kommunale Gesundheitsbehörde eine Vielzahl von Aufgaben. Diese sind im Gesundheitsdienstgesetz Bayern klar strukturiert. Der Infektionsschutz umfasst unter anderem die Überwachung von meldepflichtigen Krankheiten sowie die Durchführung von Impfaktionen in der Region. Im Bereich Umwelthygiene kümmert sich das Gesundheitsamt um die Überprüfung und Sicherstellung der Trinkwasserqualität und der gesundheitlichen Standards in gastronomischen Betrieben. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schulgesundheitspflege, welche die Gesundheit und das Wohlbefinden von Schülern fördert, durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Befragungen zur Gesundheitslage. Weiterhin bietet das amtliche Gesundheitsamt eine sozialpsychiatrische Dienstleistung an, die hilfesuchenden Menschen Unterstützung und Beratung in psychischen Krisensituationen bereitstellt.

Über Gesundheitsamt Garmisch Partenkirchen

Das Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen übernahm auch in Krisensituationen operative Aufgaben, etwa während der COVID-19-Pandemie, wo es die Koordination der Test- und Impfstrategien verantwortete. Die Behörde arbeitet mit anderen Gesundheitsbehörden, Institutionen und Fachleuten im Gesundheitswesen zusammen und tauscht Informationen aus, um das Krisenmanagement auf regionaler Ebene zu unterstützen. Neben klassischen Fragen des öffentlichen Gesundheitsschutzes befasst sich das Amt auch mit gesellschaftlichen Themen, die die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beeinflussen. Politische Entscheidungen, etwa durch Landrat und Kreistag, prägen dabei die gesundheitlichen Rahmenbedingungen für die Region.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen ist unter folgender Adresse erreichbar: Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen – Telefon: 08821 751-500. Das Amt ist in zentraler Lage in Garmisch-Partenkirchen angesiedelt. Für aktuelle Informationen und Anfragen zu spezifischen Tätigkeiten, sozialmedizinischen Anliegen oder auch gesundheitlichen Beratungen ist das Team gerne direkt erreichbar.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Bayern oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

Was Sie beim Gesundheitsamt Garmisch Partenkirchen erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Bayern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Garmisch Partenkirchen ist über Telefon, E-Mail, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Garmisch Partenkirchen

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Garmisch Partenkirchen?

Das Gesundheitsamt Garmisch Partenkirchen in Garmisch-Partenkirchen ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Garmisch Partenkirchen?

Das Gesundheitsamt Garmisch Partenkirchen hat seinen Sitz in Garmisch-Partenkirchen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

Das zuständige Gesundheitsamt finden

Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Was macht ein Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt ist die örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es kümmert sich um Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, den amtsärztlichen Dienst, Schuleingangsuntersuchungen, den sozialpsychiatrischen Dienst und die Belehrung nach § 43 IfSG.

Wie viele Gesundheitsämter gibt es in Deutschland?

Es gibt bundesweit rund 400 Gesundheitsämter, je nach Zählweise etwa 375 bis 400. Sie sind beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt und bilden die kommunale Ebene des dreigliedrigen öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Wie finde ich das für mich zuständige Gesundheitsamt?

Zuständig ist das Gesundheitsamt Ihres Wohn- oder Beschäftigungsorts. Auf Sanoliste sind alle Gesundheitsämter nach Bundesland und Stadt verzeichnet, mit Adresse und Telefonnummer.

Was ist ein Gesundheitszeugnis und wo bekomme ich eines?

Das frühere Gesundheitszeugnis ist heute die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, nötig für Berufe mit Lebensmittelkontakt. Die Erstbelehrung erteilt das Gesundheitsamt, sie darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Die Gebühr legt die Kommune fest.

Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden?

Die Erstbelehrung erfolgt einmalig durch das Gesundheitsamt. Danach muss der Arbeitgeber die Beschäftigten alle zwei Jahre erneut belehren und dies dokumentieren.

Wann muss eine Erkrankung beim Gesundheitsamt gemeldet werden?

Das Infektionsschutzgesetz legt fest, welche Krankheiten und Erregernachweise meldepflichtig sind. Ärzte und Labore melden diese, heute überwiegend elektronisch über das System DEMIS, an das zuständige Gesundheitsamt.

Was ist der amtsärztliche Dienst?

Der amtsärztliche Dienst erstellt unabhängige Gutachten und Untersuchungen, etwa vor einer Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder für Gerichte und Behörden. Geleitet wird er von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt mit der Zusatzqualifikation Öffentliches Gesundheitswesen.

Bieten Gesundheitsämter kostenlose Beratung und Tests an?

Viele Gesundheitsämter bieten kostenlose und teils anonyme Beratung und Tests an, etwa zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen oder Tuberkulose, sowie eine Impfberatung. Das genaue Angebot unterscheidet sich je nach Amt.

Was ist der ÖGD-Pakt?

Der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist ein Programm von Bund und Ländern aus dem Jahr 2020. Er stellt bis 2026 rund 4 Milliarden Euro bereit, um die Gesundheitsämter personell zu stärken und zu digitalisieren, mit dem Ziel von etwa 5.000 zusätzlichen Stellen.

Ist das Gesundheitsamt für die Pflege oder Behandlung zuständig?

Nein. Das Gesundheitsamt behandelt in der Regel nicht selbst, sondern nimmt hoheitliche und beratende Aufgaben wahr. Für die ärztliche Behandlung sind niedergelassene Ärzte und Kliniken zuständig.

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt