Gesundheitsamt Märkischer Kreis Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
Spezialisierungen
Infektions- und Gesundheitsschutz, Amtsärztlicher Dienst, Kinder- und Jugendgesundheit
Gesundheitsamt Märkischer Kreis
Das Gesundheitsamt Märkischer Kreis in Lüdenscheid ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Es ist zuständig für den Schutz und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung im Märkischen Kreis und den umliegenden Gemeinden. Das Amt setzt Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Bevölkerung um, wie sie in den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften festgelegt sind.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Märkischer Kreis ist durch das Gesundheitsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen mit folgenden Aufgaben betraut:
- Überwachung der Hygiene in Lebensmitteln und Einrichtungen der Gemeinschaft
- Durchführung von Impfprogrammen und Beratung zu Impfungen
- Umsetzung von Gesundheitsförderungsprogrammen in Schulen und Kitas
- Begleitung und Beratung im Bereich Umwelthygiene
- Prävention und Intervention in Bereichen der psychischen Gesundheitsversorgung
Das Gesundheitsamt ist Teil des Gesundheitsnetzes und behandelt akute sowie chronische Gesundheitsprobleme in der Bevölkerung.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Märkischer Kreis ist erreichbar unter: Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid – Telefon: 02351 966-60. Dort erhalten Bürgerinnen und Bürger Informationen zu Gesundheitsangeboten, Beratungen und Terminen für Impfungen. Die Öffnungszeiten orientieren sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Märkischer Kreis ist Bestandteil des bundesweiten öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Der ÖGD führt regelmäßige Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte durch. Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) überwacht das Amt die Verbreitung ansteckender Krankheiten und koordiniert Maßnahmen zur Eindämmung. Das Amt informiert die Bevölkerung über Krankheitsrisiken und Präventionsmaßnahmen.
Leistungen für Bürger
Das Gesundheitsamt Märkischer Kreis erbringt folgende Leistungen:
- Erstellung von amtsärztlichen Gutachten und Bescheinigungen
- Impfberatung und öffentliche Impfangebote, inkl. Grippeimpfungen
- Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) sowie Testmöglichkeiten
- Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz, auch bekannt als Gesundheitszeugnis für die Lebensmittelbranche
- Beratungen für Betroffene von Suchterkrankungen und psychischen Krisen
- Gutachten für Behörden und Gerichte zur Unterstützung rechtlicher Entscheidungen
Diese Dienstleistungen unterstützen Bürger bei akuten Gesundheitsfragen und fördern präventiv deren allgemeine Gesundheit.
Infektionsschutz & Prävention
Das Gesundheitsamt Märkischer Kreis überwacht und kontrolliert Hygienevorgaben in verschiedenen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen ermittelt das Amt Infektionsketten und koordiniert erforderliche Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden ermöglicht rechtzeitige präventive Maßnahmen.
```Was Sie beim Gesundheitsamt Märkischer Kreis erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Nordrhein-Westfalen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG NRW (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Märkischer Kreis ist über Telefon, E-Mail, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Märkischer Kreis
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Märkischer Kreis?
Das Gesundheitsamt Märkischer Kreis in Lüdenscheid ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Märkischer Kreis?
Das Gesundheitsamt Märkischer Kreis hat seinen Sitz in Lüdenscheid. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Märkischer Kreis?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Märkischer Kreis unter 02351 966-60.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Märkischer Kreis an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Märkischer Kreis.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
Weitere Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen
Gesundheitsamt in Deutschland
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Gesundheitsamt nach Standort
Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
Das zuständige Gesundheitsamt finden
Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Was macht ein Gesundheitsamt?
Das Gesundheitsamt ist die örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es kümmert sich um Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, den amtsärztlichen Dienst, Schuleingangsuntersuchungen, den sozialpsychiatrischen Dienst und die Belehrung nach § 43 IfSG.
Wie viele Gesundheitsämter gibt es in Deutschland?
Es gibt bundesweit rund 400 Gesundheitsämter, je nach Zählweise etwa 375 bis 400. Sie sind beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt und bilden die kommunale Ebene des dreigliedrigen öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Wie finde ich das für mich zuständige Gesundheitsamt?
Zuständig ist das Gesundheitsamt Ihres Wohn- oder Beschäftigungsorts. Auf Sanoliste sind alle Gesundheitsämter nach Bundesland und Stadt verzeichnet, mit Adresse und Telefonnummer.
Was ist ein Gesundheitszeugnis und wo bekomme ich eines?
Das frühere Gesundheitszeugnis ist heute die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, nötig für Berufe mit Lebensmittelkontakt. Die Erstbelehrung erteilt das Gesundheitsamt, sie darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Die Gebühr legt die Kommune fest.
Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden?
Die Erstbelehrung erfolgt einmalig durch das Gesundheitsamt. Danach muss der Arbeitgeber die Beschäftigten alle zwei Jahre erneut belehren und dies dokumentieren.
Wann muss eine Erkrankung beim Gesundheitsamt gemeldet werden?
Das Infektionsschutzgesetz legt fest, welche Krankheiten und Erregernachweise meldepflichtig sind. Ärzte und Labore melden diese, heute überwiegend elektronisch über das System DEMIS, an das zuständige Gesundheitsamt.
Was ist der amtsärztliche Dienst?
Der amtsärztliche Dienst erstellt unabhängige Gutachten und Untersuchungen, etwa vor einer Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder für Gerichte und Behörden. Geleitet wird er von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt mit der Zusatzqualifikation Öffentliches Gesundheitswesen.
Bieten Gesundheitsämter kostenlose Beratung und Tests an?
Viele Gesundheitsämter bieten kostenlose und teils anonyme Beratung und Tests an, etwa zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen oder Tuberkulose, sowie eine Impfberatung. Das genaue Angebot unterscheidet sich je nach Amt.
Was ist der ÖGD-Pakt?
Der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist ein Programm von Bund und Ländern aus dem Jahr 2020. Er stellt bis 2026 rund 4 Milliarden Euro bereit, um die Gesundheitsämter personell zu stärken und zu digitalisieren, mit dem Ziel von etwa 5.000 zusätzlichen Stellen.
Ist das Gesundheitsamt für die Pflege oder Behandlung zuständig?
Nein. Das Gesundheitsamt behandelt in der Regel nicht selbst, sondern nimmt hoheitliche und beratende Aufgaben wahr. Für die ärztliche Behandlung sind niedergelassene Ärzte und Kliniken zuständig.
Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Gesundheitsamt – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.