Gesundheitsamt Werra Meißner Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Werra-Meißner: Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Werra-Meißner in Eschwege wurde 2004 gegründet und ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Es ist zuständig für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Werra-Meißner-Kreis, darunter die Überwachung hygienischer Standards sowie die Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Das Amt fungiert als Verbindungsstelle zwischen Bevölkerung und Gesundheitssystem.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Als kommunale Gesundheitsbehörde deckt das Amt mehrere Aufgabenbereiche ab: Infektionsschutz, Umwelthygiene, Schulgesundheitspflege und sozialpsychiatrischer Dienst. Amtsärztliche Begutachtungen gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum und werden bei behördlichen Anforderungen durchgeführt. Die Zuständigkeiten sind im Hessischen Gesundheitsdienstgesetz verankert. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit Schulen zur Förderung der Gesundheit junger Menschen.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt befindet sich in der Luisenstraße 23c in Eschwege, mit Anbindung an zentrale Verkehrswege und örtliche Einrichtungen. Telefonisch ist die Behörde unter 05651 302-25000 erreichbar. Für Auskünfte zu Dienstleistungen und Angeboten stehen die Mitarbeiter direkt zur Verfügung.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Niedersachsen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Werra-Meißner ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und übernimmt Aufgaben im Gesundheitsschutz der Region. Der Schutz vor Infektionskrankheiten ist eine der Kernaufgaben; die Behörde unterliegt dabei dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zur Hygieneüberwachung zählen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und Schulen. Darüber hinaus führt das Amt regelmäßige Trinkwasserkontrollen zur Sicherstellung der Wasserqualität durch. Bei meldepflichtigen Erkrankungen nehmen die Fachkräfte Anfragen entgegen und leiten notwendige Maßnahmen ein.
Leistungen für Bürger
Bürgerinnen und Bürger im Werra-Meißner-Kreis können verschiedene Leistungen des Amts nutzen: amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung sowie öffentliche Impfangebote. Beratung bei sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz für die Lebensmittelbranche gehören ebenfalls zum Angebot. Bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen stellt das Amt Beratungsangebote bereit. Zudem werden Gutachten für Behörden und Gerichte erstellt.
Infektionsschutz & Prävention
Der Infektionsschutz nimmt am Gesundheitsamt Werra-Meißner einen zentralen Stellenwert ein. Das Amt überwacht die Einhaltung der Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben im Zuständigkeitsgebiet. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Gesundheitsamt die Ermittlung von Infektionsketten und ordnet Schutzmaßnahmen an. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) sowie den Landesgesundheitsbehörden stellt die Ausrichtung an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sicher. Das Amt trägt damit zur Gesundheitssicherung der Bevölkerung im Werra-Meißner-Kreis bei.
Was Sie beim Gesundheitsamt Werra Meißner erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Werra Meißner ist für den Werra-Meißner-Kreis zuständig. Dazu gehören 16 Städte und Gemeinden mit zusammen 97.695 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Eschwege, Witzenhausen, Hessisch Lichtenau, Bad Sooden-Allendorf, Sontra, Großalmerode, Wehretal, Meinhard, Waldkappel, Wanfried, Meißner, Ringgau, Herleshausen, Neu-Eichenberg, Berkatal, Weißenborn
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Hessen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das HGöGD (Hessisches Gesundheitsdienstgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Werra Meißner ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Werra Meißner
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Werra Meißner?
Das Gesundheitsamt Werra Meißner in Eschwege ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Werra Meißner?
Das Gesundheitsamt Werra Meißner hat seinen Sitz in Eschwege. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Werra Meißner?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Werra Meißner unter 05651 302-25000.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Werra Meißner an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Werra Meißner.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
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