Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird oder Sie selbst Unterstützung im Alltag benötigen, steht die Beantragung eines Pflegegrades an. Seit 2017 ersetzen die fünf Pflegegrade das alte System der drei Pflegestufen. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Sie von der Pflegeversicherung erhalten. Dieser Ratgeber führt Sie durch den gesamten Prozess.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte). Leistungen: Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, Beratungsangebote und Zuschüsse für Wohnraumanpassung.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (27 bis unter 47,5 Punkte). Pflegegeld: 332 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen: 761 Euro.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte). Pflegegeld: 573 Euro oder Pflegesachleistungen: 1.432 Euro.

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte). Pflegegeld: 765 Euro oder Pflegesachleistungen: 1.778 Euro.

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte). Pflegegeld: 947 Euro oder Pflegesachleistungen: 2.200 Euro.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Ein formloser Antrag genügt – schriftlich, telefonisch oder persönlich. Die Pflegekasse sendet Ihnen daraufhin ein Antragsformular zu. Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person selbst oder bevollmächtigte Angehörige. Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig, da die Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Schritt 2: Vorbereitung auf die Begutachtung

Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) mit einer Begutachtung. Bereiten Sie sich gründlich vor: Führen Sie ein Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen, in dem Sie alle pflegerischen Tätigkeiten, deren Dauer und Häufigkeit dokumentieren. Sammeln Sie alle relevanten Arztberichte, Befunde und Krankenhaus-Entlassungsberichte. Notieren Sie Hilfsmittel, die bereits genutzt werden, und listen Sie Medikamente auf.

Schritt 3: Die Begutachtung durch den MD

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung. Die Begutachtung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Wichtig: Beschreiben Sie die Situation ehrlich und schildern Sie einen typischen schlechten Tag, nicht den besten. Spielen Sie die Beeinträchtigungen nicht herunter. Es ist ratsam, dass während der Begutachtung eine vertraute Pflegeperson anwesend ist, die ergänzende Angaben machen kann.

Schritt 4: Bescheid und Widerspruch

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung einen Bescheid erteilen. Stimmen Sie mit dem Ergebnis nicht überein, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fordern Sie zunächst das vollständige Gutachten an und prüfen Sie es sorgfältig. Begründen Sie Ihren Widerspruch schriftlich und fügen Sie ergänzende ärztliche Unterlagen bei. Unabhängige Pflegeberatungsstellen können Sie dabei unterstützen.

Tipps für eine erfolgreiche Einstufung

Dokumentieren Sie den Pflegebedarf lückenlos im Pflegetagebuch. Beziehen Sie alle Einschränkungen ein, auch kognitive und psychische. Legen Sie dem Gutachter alle aktuellen Arztberichte und Diagnosen vor. Bereiten Sie den Pflegebedürftigen auf die Begutachtung vor, ohne ihn zu verhätigen. Lassen Sie sich von einem Pflegestützpunkt beraten – diese Beratung ist kostenfrei. Informationen zu Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe finden Sie über die Pflegeheim-Suche auf sanoliste.de.

Erhöhung des Pflegegrades

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Der Ablauf ist identisch zur Erstbegutachtung. Dokumentieren Sie die Verschlechterung mit ärztlichen Attesten und einem aktualisierten Pflegetagebuch. Ein Höherstufungsantrag birgt das Risiko einer Rückstufung, wenn der Gutachter einen geringeren Pflegebedarf feststellt – dies kommt jedoch selten vor.

Unterstützungsangebote nutzen

Neben dem Pflegegeld stehen Pflegebedürftigen zahlreiche weitere Leistungen zu: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Wohnraumanpassung. Pflegestützpunkte und das Gesundheitsamt informieren kostenfrei über alle Angebote in Ihrer Region. Nutzen Sie diese Beratungsmöglichkeiten, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.