Pflegeheim "Katarina von Bora"

Pflegeheime · Groitzsch

Pflegeheim "Katarina von Bora" ist ein Pflegeheim in Groitzsch, Sachsen. Als stationäre Pflegeeinrichtung stellt das Haus die individuelle Betreuung und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt.

Pflegeheim "Katarina von Bora" Adresse & Kontakt

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Das Pflegeheim "Katarina von Bora" im Überblick

Das Pflegeheim "Katarina von Bora" ist eine etablierte Pflegeeinrichtung in Groitzsch, Sachsen, die sich auf die stationäre Pflege von älteren und hilfebedürftigen Menschen spezialisiert hat. Namensgeberin des Hauses ist die bedeutende Reformatorin und Co-Direktorin der Wittenberger Reformation, die für ihren Einsatz für die Schwächeren in der Gesellschaft bekannt ist. Diese Philosophie der Fürsorge und des Respekts spiegelt sich im Alltag des Pflegeheims wider, wo ein ganzheitlicher Ansatz zur Förderung von Lebensqualität und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner praktiziert wird.

Pflegeleistungen und Betreuungsangebot

Zu den Kernleistungen der Einrichtung zählen:

  • Vollstationäre Dauerpflege: Rund um die Uhr sind qualifizierte Fachkräfte verfügbar, die eine umfassende medizinische und pflegerische Betreuung gewährleisten.
  • Kurzzeitpflege: Diese Form der Pflege ermöglicht es den Angehörigen, eine temporäre Entlastung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise während einer Krankenhausbehandlung oder einer Erholungsphase.
  • Verhinderungspflege: Zur Überbrückung von Pflegeengpässen bieten wir Unterstützung an, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Betreuung ist die medizinische Grundversorgung, die durch regelmäßige ärztliche Visiten und Therapiesitzungen ergänzt wird. Darüber hinaus gehört ein umfassender Mahlzeitenservice, der auf die speziellen diätetischen Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt ist, zu unserem Angebot. Zu den sozialen Aktivitäten zählen kreative Workshops, Bewegungsangebote und gemeinschaftliche Feste, die dazu beitragen, ein aktives und erfülltes Leben zu führen.

Regulatorische Einordnung und Qualitätssicherung

Das Pflegeheim "Katarina von Bora" erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen gemäß dem SGB XI, das die Regelungen zur Pflegeversicherung beschreibt. Regelmäßige Qualitätschecks durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellen sicher, dass die hohen Standards in der Pflege konstant eingehalten werden. Die Einrichtung strebt nicht nur die Einhaltung der festgeschriebenen Normen an, sondern setzt auch auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung durch Fortbildungsangebote für das Pflegepersonal.

Pflegegrad und Kostenübernahme

Zur Aufnahme in das Pflegeheim ist in der Regel ein anerkanntes Gutachten zur Feststellung des Pflegegrades (1–5) notwendig, das von der Pflegeversicherung erstellt wird. Abhängig vom individuellen Pflegegrad übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung unterschiedliche Anteile der Pflegekosten. Zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sind von den Bewohnern und ihren Angehörigen zu tragen. Bei Bedarf können Betroffene Unterstützung beim örtlichen Sozialamt beantragen. Diese individuellen Lösungen gewährleisten, dass finanziell engere Verhältnisse kein Hinderungsgrund für eine angemessene Pflege sein müssen.

Regionale Bedeutung und Besonderheiten

Das Pflegeheim "Katarina von Bora" hat sich als eine wichtige Pflegeeinrichtung in der Region Groitzsch etabliert. Es bietet nicht nur Platz für ältere Menschen aus Groitzsch selbst, sondern auch aus umliegenden Städten und Gemeinden. Durch die Nähe zu wichtigen Einrichtungen, wie dem städtischen Krankenhaus und der Stadtverwaltung, gewährleistet das Pflegeheim eine enge Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsdienstleistern. Diese engen Kooperationen tragen dazu bei, dass die Bewohner jederzeit die benötigte medizinische Versorgung erhalten und soziale Kontakte pflegen können.

Ein besonderes Merkmal des Pflegeheims ist das soziale Engagement. Regelmäßige Veranstaltungen, wie Basare und Feste, fördern den Austausch zwischen den Bewohnern, deren Angehörigen und der örtlichen Gemeinschaft. Dies stärkt die sozialen Bindungen und sorgt für eine lebendige Atmosphäre, die die Lebensqualität der Bewohner positiv beeinflusst.

Kontakt und Aufnahme

Für Anfragen zu Pflegeplätzen, Kosten und Aufnahmevoraussetzungen wenden Sie sich direkt an das Pflegeheim "Katarina von Bora". Das Team ist telefonisch unter +49 34296 4560 erreichbar und beantwortet alle Fragen rund um einen Einzug. Ein persönliches Gespräch bietet zudem die Möglichkeit, die Einrichtung und die angebotenen Dienstleistungen kennenzulernen.

Weitere Informationen: Entdecken Sie Pflegeheime in Sachsen oder alle Pflegeheime in Deutschland auf Sanoliste.

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Häufige Fragen zu Pflegeheim "Katarina von Bora"

Wie lautet die Adresse von Pflegeheim "Katarina von Bora"?

Pflegeheim "Katarina von Bora" hat seinen Standort in Frederic-Joliot-Curie-Straße 3, 04539 Groitzsch, Sachsen.

Wie lautet die Telefonnummer von Pflegeheim "Katarina von Bora"?

Sie erreichen Pflegeheim "Katarina von Bora" unter der Rufnummer +49 34296 4560. Das Pflegepersonal informiert Sie gerne über das Leistungsangebot und freie Kapazitäten.

Welche Art von Pflege wird in Pflegeheim "Katarina von Bora" angeboten?

Pflegeheim "Katarina von Bora" bietet als stationäre Pflegeeinrichtung in Groitzsch vollstationäre Pflege sowie in vielen Fällen auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege an. Informationen zu den genauen Leistungen erhalten Sie direkt bei der Einrichtung.

Ab welchem Pflegegrad kann man in Pflegeheim "Katarina von Bora" einziehen?

Für einen Einzug in Pflegeheim "Katarina von Bora" oder ein anderes Pflegeheim benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Die Beantragung erfolgt über Ihre Pflegekasse; der Medizinische Dienst führt anschließend eine Begutachtung durch.

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Über Pflegeheime

Ein Pflegeheim, korrekt vollstationäre Pflegeeinrichtung, versorgt pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 rund um die Uhr, pflegerisch, medizinisch und sozial. In Deutschland gibt es rund 15.400 dieser Einrichtungen mit über 900.000 Plätzen (Statistisches Bundesamt 2023). Den Markt prägen einerseits gemeinnützige Träger wie Caritas, Diakonie, AWO und DRK, andererseits private Betreiber wie Korian, Alloheim oder Vitanas. Geprüft werden die Häuser regelmäßig vom Medizinischen Dienst (MD), die Prüfberichte sind öffentlich; die Heimaufsicht liegt bei den Bundesländern. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt je nach Pflegegrad einen Pauschalbetrag, den Eigenanteil zahlt der Bewohner selbst. Reicht das Einkommen nicht, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege ein. Im Verzeichnis: alle stationären Pflegeheime, sortiert nach Bundesland und Stadt, mit Adresse, Telefonnummer und Trägerinformationen.

Der Pflegemarkt in Deutschland

Deutschland steht vor einer der größten Herausforderungen seines Sozialversicherungssystems: dem demografischen Wandel. Bis 2035 wird die Zahl pflegebedürftiger Menschen auf über 5 Millionen steigen. Aktuell gibt es rund 15.400 vollstationäre Pflegeheime mit über 900.000 Pflegeplätzen (Statistisches Bundesamt 2023). Der Markt wird von einer Mischung aus gemeinnützigen Trägern (Caritas, Diakonie, AWO, Deutsches Rotes Kreuz) und privaten Betreibern (Korian, Alloheim, Vitanas) geprägt. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist die zentrale Herausforderung: Derzeit fehlen in Deutschland schätzungsweise 50.000 bis 100.000 Pflegekräfte.

Kosten, Pflegegrade und Finanzierung

Die Kosten für einen Heimplatz in Deutschland variieren je nach Bundesland, Lage und Ausstattung zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt einen Pauschalbetrag je nach Pflegegrad: von rund 770 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.005 Euro monatlich (Pflegegrad 5). Den verbleibenden Eigenanteil, bestehend aus Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), trägt der Bewohner selbst. Bei fehlenden Mitteln übernimmt das Sozialamt die Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Pflegegrad 1 bis 5 wird durch den Medizinischen Dienst (MD) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) festgestellt.

Das richtige Pflegeheim finden

Wer ein Heim sucht, achtet auf Lage, Pflegekonzept und Betreuungsangebote, auf die Qualitätsberichte des Medizinischen Dienstes, freie Plätze, Kosten und Spezialangebote wie Demenzpflege oder Palliativversorgung. Pflegestützpunkte der Länder beraten kostenlos und unabhängig. Im Verzeichnis sind alle Pflegeheime nach Bundesland und Stadt sortiert, mit Adresse und Telefonnummer für die direkte Anfrage.

Qualitätssicherung und Heimaufsicht in deutschen Pflegeheimen

Die Qualität in deutschen Pflegeheimen wird durch ein mehrstufiges Kontrollsystem gesichert. Der Medizinische Dienst (MD) prüft vollstationäre Einrichtungen regelmäßig und unangekündigt; die Ergebnisse werden als Qualitätsberichte veröffentlicht und sind für jedermann einsehbar. Die staatliche Heimaufsicht der jeweiligen Bundesländer erteilt die Betriebserlaubnis und kann bei schwerwiegenden Mängeln den Betrieb untersagen. Seit 2019 gilt das neue Qualitätssystem nach dem Pflege-Qualitätsentwicklungsgesetz (PflEQG) mit standardisierten Qualitätsindikatoren zu Sturzereignissen, Druckgeschwüren, ungewolltem Gewichtsverlust und Freiheitseinschränkungen. Das Pflegeheim muss ein internes Qualitätsmanagement unterhalten und Pflegefachkräfte regelmäßig fort- und weiterbilden. Fachkraftquoten schreiben vor, welcher Anteil der Pflegenden über eine anerkannte Berufsausbildung verfügen muss. Einrichtungen mit Demenzpflegekonzept, Palliativversorgung oder Kurzzeitpflege sind in Sanoliste gesondert ausgewiesen, damit Angehörige gezielt nach speziellen Versorgungsangeboten suchen können.

Was ist ein Pflegeheim?

Ein Pflegeheim, korrekt vollstationäre Pflegeeinrichtung, betreut pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr, pflegerisch, medizinisch und sozial. Pflegeheime in Deutschland unterliegen der Heimaufsicht der Bundesländer und werden regelmäßig vom Medizinischen Dienst (MD) geprüft.

Wie finde ich das richtige Pflegeheim?

Wichtige Auswahlkriterien sind Lage, Pflegekonzept, Betreuungsangebote, die Qualitätsprüfberichte des Medizinischen Dienstes, Kosten und freie Plätze. Pflegestützpunkte der Länder beraten kostenfrei bei der Suche. Auf Sanoliste finden Sie alle Pflegeheime nach Bundesland und Stadt sortiert, mit Adresse und Telefonnummer.

Wer bezahlt das Pflegeheim?

Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt einen Anteil. Den Rest, also Investitionskosten, Unterkunft, Verpflegung und einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE), zahlt der Pflegebedürftige selbst. Reichen Einkommen oder Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege ein.

Welche Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade von 1 bis 5. Pflegegrad 1 entspricht geringen Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Eingestuft wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Was bedeutet einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)?

Der EEE ist der Anteil der Pflegekosten, den Bewohner unabhängig vom Pflegegrad selbst tragen. Seit der Pflegereform 2022 mildert ein gestaffelter Zuschuss der Pflegeversicherung die Belastung: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Das entlastet Langzeit-Bewohner deutlich. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen zusätzlich on top.

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

Kurzzeitpflege deckt eine vorübergehende stationäre Unterbringung von bis zu acht Wochen pro Jahr ab, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, in der Erholungsphase pflegender Angehöriger (Verhinderungspflege) oder bei akutem Pflegebedarf. Die Pflegeversicherung zahlt nach § 42 SGB XI bis zu 1.774 Euro jährlich; nicht genutztes Budget der Verhinderungspflege lässt sich teilweise anrechnen. Spezielle Kurzzeitpflegeplätze sind auf Sanoliste entsprechend gekennzeichnet.

Was bedeutet Demenzpflege im Pflegeheim?

Demenzpflege ist eine Spezialisierung der stationären Pflege für Menschen mit Alzheimer, vaskulärer Demenz und anderen kognitiven Erkrankungen. Häuser mit Demenzkonzept bieten gesicherte Wohnbereiche, milieutherapeutisch gestaltete Umgebungen, Beschäftigungsangebote und Personal mit Demenz-Fortbildungen. Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten nach § 43c SGB XI einen Betreuungszuschlag. Bei der Heimsuche für demenzkranke Angehörige ist das Demenzkonzept oft das wichtigste Kriterium.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026 · Kategorie: Pflegeheime