Sanitätshäuser in Erfurt
Sanitätshäuser in Erfurt: Alle nach § 126 SGB V kassenärztlich zugelassenen Fachbetriebe in Erfurt sind hier mit Adresse, Telefon und Spezialisierung aufgeführt. Sanitätshäuser rechnen Hilfsmittel wie Prothesen, Orthesen, Rollstühle und Kompressionsversorgung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab, eine ärztliche Verordnung ist Voraussetzung. Viele Häuser in Erfurt bieten zudem Hausbesuche für Patienten an, die nicht selbst vorbeikommen können.
Verzeichnis zuletzt aktualisiert im Mai 2026Alle Sanitätshäuser in Erfurt
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Gesundheitsthemen
Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit Hilfsmitteln: Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten. Rund 6.000 Häuser gibt es bundesweit, alle nach § 126 SGB V als Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Beraten und angepasst wird durch staatlich geprüfte Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker, individuell nach ärztlicher Verordnung. Gesetzlich Versicherte bekommen viele Hilfsmittel auf Kassenrezept, die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro). Anpassung und Reparatur erfolgt oft vor Ort, für immobile Patienten gibt es Hausbesuche. Im Verzeichnis: alle zugelassenen Sanitätshäuser, sortiert nach Stadt und Bundesland, mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten für die wohnortnahe Versorgung.
Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen
In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die als zugelassene Leistungserbringer nach § 126 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sanitätshäuser versorgen Patienten auf ärztliche Verordnung hin mit orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen, Orthesen, Einlagen), Rollstühlen und Gehhilfen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und Pflegehilfsmitteln sowie Bandagen und Stützstrümpfen. Viele Sanitätshäuser bieten auch individuelle Beratung, Anpassservice und Reparaturservice an. Fachkundige Sanitätshausmitarbeiter (Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker) sind staatlich geprüft und meisterpflichtig.
Abrechnung mit der Krankenkasse und Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte können viele Hilfsmittel über das Sanitätshaus auf Kassenrezept beziehen. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, die das Sanitätshaus dann bei der Krankenkasse abrechnet. Je nach Hilfsmittel und Kassenvertrag ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Gerätepreises fällig (mindestens 5, maximal 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln ohne Kassenvertrag oder bei Mehrkosten durch besondere Ausstattung trägt der Patient die Differenz. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.
Sanitätshaus in Ihrer Nähe
Alle nach § 126 SGB V zugelassenen Sanitätshäuser sind hier nach Bundesland und Stadt filterbar, mit Adresse und Telefonnummer. Direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist überall möglich. Wer eine schnelle Empfehlung in Wohnortnähe sucht, fragt zusätzlich bei der eigenen Krankenkasse nach: viele führen eigene Listen zugelassener Leistungserbringer.
Spezialisierungen und neue Versorgungsmodelle
Das Leistungsspektrum moderner Sanitätshäuser geht weit über den klassischen Hilfsmittelhandel hinaus. Orthopädie-Technik-Werkstätten fertigen maßangefertigte Prothesen und Orthesen in aufwendiger Handarbeit mit modernsten CAD/CAM-Fräsverfahren. Sanitätshäuser mit Schwerpunkt Rehabilitationstechnik beraten zu elektrischen Rollstühlen, Treppenliften und barrierefreier Badgestaltung. Kompressionsversorgung durch spezialisiertes Fachpersonal (Kompressionsstrümpfe Klasse I–IV) ist besonders für Lymphödem- und Thrombosepatienten wichtig. Inkontinenzversorgung, Stomabedarf und enterale Ernährung runden das Portfolio vieler Häuser ab. Hauslieferdienste und telefonische Beratung ermöglichen die Versorgung auch immobiler Patienten. Digitale Vermessungssysteme für Einlagen und Orthesen verbessern Passgenauigkeit und Effizienz. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet alle erstattungsfähigen Produkte mit Produktgruppen-Nummern; Sanitätshäuser müssen für jede Produktgruppe eine gesonderte Kassenzulassung nach § 126 SGB V besitzen. Das Sanoliste-Verzeichnis weist diese Zulassungen je Eintrag aus.
Was ist ein Sanitätshaus?
Ein Sanitätshaus ist ein Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel. Es versorgt Patienten mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und vielem mehr. Als zugelassener Leistungserbringer nach § 126 SGB V kann es direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Welche Hilfsmittel bekomme ich im Sanitätshaus?
Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten und Badehilfen, um nur die häufigsten zu nennen. Beraten und angepasst wird durch Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker, individuell nach ärztlicher Verordnung.
Wie finde ich ein Sanitätshaus in meiner Nähe?
Die Krankenkasse listet zugelassene Häuser auf ihrer Website oder im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Manche Kassen empfehlen konkrete Leistungserbringer in Ihrer Region. Auf Sanoliste lassen sich Sanitätshäuser nach Stadt oder Bundesland filtern.
Orthese oder Prothese?
Eine Orthese stützt, stabilisiert oder korrigiert eine vorhandene Gliedmaße oder den Rumpf, etwa eine Knieorthese nach Kreuzbandriss oder eine Rückenorthese bei Skoliose. Eine Prothese ersetzt eine fehlende Gliedmaße vollständig, zum Beispiel eine Beinprothese nach Amputation oder eine Handprothese. Beides passen Orthopädietechniker im Sanitätshaus individuell an. Maßanfertigungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auf Kassenrezept verordnet.
Wie bekomme ich als Kassenpatient Hilfsmittel im Sanitätshaus?
Der Ablauf ist standardisiert: Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung aus, das Sanitätshaus holt bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln die Kassenfreigabe ein, danach erfolgen Anpassung und Ausgabe. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten, etwa einem höherwertigen Prothesenfuß, übernimmt der Patient die Differenz zum Kassenbeitrag selbst. Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
Bieten Sanitätshäuser Hausbesuche an?
Viele schon, vor allem für immobile oder stark eingeschränkte Patienten und vor allem bei der Erstversorgung mit Pflegebetten, Rollstühlen, Badehilfen und Kompressionsstrümpfen. Die Krankenkasse übernimmt die Hausbesuchskosten in der Regel, sofern das Sanitätshaus zugelassener Leistungserbringer ist. Wer Hausbesuch braucht, fragt am besten direkt im Sanitätshaus nach. Auf Sanoliste sind solche Angebote im jeweiligen Eintrag ausgewiesen.