Arzneimittelvermittler in Düsseldorf

Arzneimittelvermittler in Düsseldorf: Alle nach § 52b AMG bei der zuständigen Landesbehörde registrierten Vermittler in Düsseldorf sind hier aufgeführt. Vermittler handeln keine Ware, sondern organisieren Transaktionen zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern. Für Einkäufer und Compliance-Abteilungen: Alle hier gelisteten Vermittler in Düsseldorf haben ein GDP-konformes Qualitätssystem mit benannter Responsible Person.

Verzeichnis zuletzt aktualisiert im Mai 2026
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    Alle Arzneimittelvermittler in Düsseldorf

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    Über Arzneimittelvermittler

    Arzneimittelvermittler vermitteln Geschäfte über Arzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne die Ware selbst zu besitzen oder physisch zu handhaben. Genau das unterscheidet sie vom Pharmagroßhandel, der Arzneimittel lagert und liefert. Sie brauchen keine Großhandelserlaubnis, müssen ihre Tätigkeit aber vor Beginn bei der zuständigen Landesbehörde anzeigen und sich in eine öffentliche Datenbank eintragen lassen (§ 52c AMG); ihr Sitz muss in der EU liegen. Es gelten die einschlägigen Regeln der Guten Vertriebspraxis (GDP) für Vermittler: ein Qualitätssicherungssystem, die Prüfung gültiger Zulassungen, eine fünfjährige Dokumentation und die unverzügliche Meldung von Fälschungsverdacht. Im Verzeichnis finden Sie registrierte Arzneimittelvermittler nach Bundesland und Stadt.

    Die Rolle des Arzneimittelvermittlers in der Lieferkette

    Registrierung statt Erlaubnis (§ 52c AMG)

    Pflichten nach der Guten Vertriebspraxis

    Vermittler oder Großhandel? Die Abgrenzung

    Registrierte Arzneimittelvermittler finden

    Was macht ein Arzneimittelvermittler?

    Ein Arzneimittelvermittler stellt den Handel über Arzneimittel zwischen Parteien her und verhandelt im fremden Namen, ohne die Ware selbst zu besitzen, zu lagern oder zu transportieren. Er ist eine vermittelnde Schicht der Lieferkette, häufig im internationalen Handel.

    Welche Erlaubnis braucht ein Arzneimittelvermittler?

    Keine. Anders als der Großhandel braucht der Vermittler keine Erlaubnis, sondern muss seine Tätigkeit vor Beginn bei der zuständigen Landesbehörde anzeigen und sich in eine öffentliche Datenbank eintragen lassen (§ 52c AMG). Der Sitz muss in der EU oder im EWR liegen.

    Wie unterscheidet sich der Vermittler vom Großhandel?

    Der entscheidende Unterschied ist die Verfügungsgewalt: Der Großhandel kauft, lagert, besitzt und liefert Arzneimittel und braucht eine Erlaubnis nach § 52a AMG. Der Vermittler stellt nur den Kontakt her und besitzt die Ware nie; er ist nach § 52c AMG nur registrierungspflichtig.

    Darf ein Arzneimittelvermittler mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln handeln?

    Ein Vermittler handelt nicht selbst mit der Ware, sondern vermittelt Geschäfte. Er darf nur Arzneimittel mit gültiger Zulassung vermitteln und unterliegt den Pflichten der Guten Vertriebspraxis, einschließlich der Meldung von Fälschungsverdacht.

    Welche Pflichten hat ein Arzneimittelvermittler?

    Er braucht ein Qualitätssicherungssystem, darf nur zugelassene Arzneimittel vermitteln, muss jedes Geschäft dokumentieren und die Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren sowie jeden Fälschungsverdacht unverzüglich an Behörde und Zulassungsinhaber melden.

    Wo finde ich registrierte Arzneimittelvermittler?

    Registrierte Vermittler sind in einer öffentlichen Datenbank der Behörden geführt. Auf Sanoliste finden Sie Arzneimittelvermittler zusätzlich nach Bundesland und Stadt sortiert, mit Adresse und Kontaktdaten.

    Braucht ein Arzneimittelvermittler ein Lager?

    Nein. Da der Vermittler die Ware nie besitzt oder physisch handhabt, braucht er weder ein Lager noch eine Großhandelserlaubnis. Sobald er Arzneimittel lagern oder ausliefern würde, gälte er als Großhandel mit Erlaubnispflicht.