Gesundheitsamt Altenburger Land

Gesundheitsamt · Altenburg

Das Gesundheitsamt Altenburger Land in Altenburg ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Altenburger Land Adresse & Kontakt

Fax

Öffnungszeiten

Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:30–18:00 Uhr

Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr

Adresse

Lindenaustraße 31
04600 Altenburg

Gesundheitsamt Altenburger Land

Das Gesundheitsamt Altenburger Land in Altenburg ist eine kommunale Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen. Zu seinen Kernaufgaben gehören Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und Hygieneüberwachung im Landkreis Altenburger Land sowie sozialmedizinische Aufgaben, die auf das Wohlbefinden der Bevölkerung ausgerichtet sind.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Als kommunale Gesundheitsbehörde nimmt das Gesundheitsamt Altenburger Land Aufgaben wahr, die im Thüringer Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst verankert sind. Im Bereich Infektionsschutz werden ansteckende Krankheiten überwacht und Impfprogramme durchgeführt. Umwelthygiene betrifft die Sicherheit von Trinkwasser und Lebensmitteln. Die Schulgesundheitspflege umfasst Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen an Schulen.

  • Infektionsschutz: Überwachung und Kontrolle ansteckender Krankheiten
  • Umwelthygiene: Sicherstellung der Qualität von Trinkwasser und Lebensmitteln
  • Schulgesundheitspflege: Durchführung von Untersuchungen und Impfungen an Schulen
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterstützung und Behandlung von psychisch erkrankten Personen
  • Amtsärztliche Begutachtungen: Medizinische Stellungnahmen für rechtliche Verfahren

Darüber hinaus laufen präventive Programme zur Vorbeugung chronischer Krankheiten und zur Förderung gesundheitsbewusster Lebensstile. Diese Programme entstehen in Abstimmung mit Schulen, Kitas, lokalen Vereinen und Gesundheitsdienstleistern.

Über das Gesundheitsamt Altenburger Land

Das Gesundheitsamt Altenburger Land ist regional in den Austausch von Gesundheitsdaten mit anderen Gesundheitsämtern und Einrichtungen im Freistaat Sachsen eingebunden. Ein konkretes Beispiel ist die Talsperre Windischleuba: Das Amt veröffentlicht regelmäßig Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung zu dieser Talsperre, um die Bevölkerung über gesundheitliche Risiken zu informieren.

Die Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsbehörden erfolgt über integrierte Ansätze, bei denen gesundheitliche Belange im Zusammenhang mit sozialen und wirtschaftlichen Faktoren betrachtet werden. Ziel ist eine Gesundheitsförderung, die verschiedene Lebensbereiche einbezieht.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Altenburger Land ist unter folgender Adresse erreichbar: Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg. Nutzer können das Amt telefonisch unter 03447 586-822 kontaktieren. Für aktuelle Informationen und Anfragen empfehlen wir, sich direkt an die Behörde zu wenden. Die Webseite des Gesundheitsamtes bietet zudem Zugang zu aktuellen Meldungen, Informationen zu Impfangeboten sowie sonstigen gesundheitsrelevanten Themen.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Sachsen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

Was Sie beim Gesundheitsamt Altenburger Land erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Altenburger Land ist für den Landkreis Altenburger Land zuständig. Dazu gehören 30 Städte und Gemeinden mit zusammen 87.508 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Altenburg, Schmölln, Meuselwitz, Nobitz, Lucka, Gößnitz, Rositz, Windischleuba, Starkenberg, Langenleuba-Niederhain, Ponitz, Treben, Kriebitzsch, Löbichau, Haselbach, Fockendorf, Lödla, Thonhausen, Gerstenberg, Posterstein, Göhren, Dobitschen, Monstab, Jonaswalde, Vollmershain, Göllnitz, Mehna, Göpfersdorf, Heukewalde, Heyersdorf

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Thüringen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ThürGDG (Thüringer Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Altenburger Land ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Altenburger Land

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Altenburger Land?

Das Gesundheitsamt Altenburger Land in Altenburg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Altenburger Land?

Das Gesundheitsamt Altenburger Land hat seinen Sitz in Altenburg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt