Gesundheitsamt Amberg Sulzbach Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Amberg Sulzbach
Das Gesundheitsamt Amberg Sulzbach in Amberg ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern. Gegründet wurde das Gesundheitsamt im Jahr 1869. Die Behörde ist zuständig für verschiedene Aufgaben, einschließlich Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung sowie sozialmedizinische Unterstützung. Mit zunehmender Komplexität der gesundheitlichen Herausforderungen in der Region nimmt das Amt eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ein.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Amberg Sulzbach übernimmt als kommunale Gesundheitsbehörde eine Vielzahl von Aufgaben, die im Gesundheitsdienstgesetz Bayern klar geregelt sind. Zu den Kernaufgaben gehören der Infektionsschutz, bei dem das Amt für die Überwachung und Kontrolle von meldepflichtigen Erkrankungen verantwortlich ist. Eine wichtige Rolle spielt auch die Umwelthygiene, bei der unter anderem die Überwachung von Trinkwasser und Lebensmittelqualität im Fokus steht. Weiterhin ist das Gesundheitsamt in der Schulgesundheitspflege tätig und stellt sicher, dass Schulen über die notwendigen gesundheitlichen Informationen und Maßnahmen verfügen.
Der sozialpsychiatrische Dienst arbeitet präventiv und unterstützt psychisch kranke Menschen sowie deren Angehörige. Dazu gehören unter anderem Beratungsangebote und die Koordination von Hilfsangeboten. Ebenso führt das Gesundheitsamt amtsärztliche Begutachtungen in verschiedenen Bereichen durch, um sicherzustellen, dass medizinische und gesundheitliche Standards eingehalten werden.
Über Gesundheitsamt Amberg Sulzbach
In den letzten Jahren hat das Gesundheitsamt Amberg Sulzbach Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Region ergriffen. Dies schließt insbesondere Präventionsprojekte ein, die auf die Förderung eines gesunden Lebensstils abzielen, und die Bevölkerung über die Bedeutung der Vorsorge aufklären. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, wie Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen, ermöglicht es, umfassende Gesundheitsangebote zu schaffen.
Zudem hat das Gesundheitsamt in der Ära der COVID-19-Pandemie eine entscheidende Rolle gespielt. Es war verantwortlich für die Nachverfolgung von Infektionsketten, die Durchführung von Impfaktionen sowie die Aufklärung der Bevölkerung über gesundheitliche Maßnahmen. Diese Verantwortung hat nicht nur die Sichtbarkeit des Amtes erhöht, sondern auch das Vertrauen der Bürger in die institutionelle Gesundheitsversorgung gestärkt.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Amberg Sulzbach ist unter folgender Adresse erreichbar: Schloßgraben 3, 92224 Amberg. Für Anfragen steht die Telefonnummer 09621 39669 zur Verfügung. Die Mitarbeiter des Amtes stehen für Fragen zu gesundheitlichen Themen und individuellen Anliegen zur Verfügung. Aktuelle Informationen über Dienstleistungen oder Veranstaltungen sind über die offiziellen Kommunikationskanäle der Behörde oder direkt im Amt erhältlich.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Bayern oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Was Sie beim Gesundheitsamt Amberg Sulzbach erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Amberg Sulzbach ist für Amberg mit 42.553 Einwohnerinnen und Einwohnern zuständig.1
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Bayern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Amberg Sulzbach ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Amberg Sulzbach
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Amberg Sulzbach?
Das Gesundheitsamt Amberg Sulzbach in Amberg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Amberg Sulzbach?
Das Gesundheitsamt Amberg Sulzbach hat seinen Sitz in Amberg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.
Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Gesundheitsamt – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.