Gesundheitsamt Nürnberger Land Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
Spezialisierungen
Infektionsschutz, Sozialpsychiatrischer Dienst, Schuleingangsuntersuchungen, Hygiene, Gesundheitsförderung
Gesundheitsamt Nürnberger Land: Aufgaben und Kontakt
Das Gesundheitsamt Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern. Die Zuständigkeiten umfassen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben. Als kommunale Einrichtung fördert sie die Gesundheit der Bevölkerung und wirkt an der Krankheitsprävention im Landkreis mit.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Nürnberger Land übernimmt als kommunale Gesundheitsbehörde ein vielseitiges Aufgabenspektrum, das sich um das Wohl der Bevölkerung dreht. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen:
- Infektionsschutz: Die Behörde überwacht Ausbrüche von Infektionskrankheiten und ergreift Maßnahmen zur Eindämmung sowie zur Prävention, um die öffentliche Gesundheit zu sichern.
- Umwelthygiene: Hierbei wird der Zustand der Lebensmittelhygiene sowie die allgemeine Umweltgesundheit kontrolliert, um sicherzustellen, dass die Gesundheit der Bürger nicht durch Umweltfaktoren gefährdet wird.
- Schulgesundheitspflege: Im Rahmen der Schulgesundheitspflege ist das Gesundheitsamt dafür zuständig, Gesundheitschecks in Schulen durchzuführen und Aufklärung über gesundheitsrelevante Themen zu bieten.
- Sozialpsychiatrischer Dienst: Fachkräfte bieten Beratung und Unterstützung an, um psychische Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und Betroffene zu therapeutischen Maßnahmen zu begleiten.
- Ärzte und Gutachten: Die amtsärztlichen Begutachtungen sind ein zentraler Bestandteil der Arbeit. Dies umfasst die Durchführung von Arbeitsunfähigkeitsbewertungen sowie Gutachten in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Die genannten Aufgaben sind gesetzlich im Gesundheitsdienstgesetz Bayern verankert und orientieren sich an den aktuellen Anforderungen der Gesellschaft.
Über Gesundheitsamt Nürnberger Land
Die Region Nürnberger Land ist durch Wälder und Hügel geprägt und verbindet ländliche Strukturen mit urbanem Umfeld. Das Gesundheitsamt arbeitet dabei eng mit Schulen und sozialen Einrichtungen zusammen, um Gesundheitsförderung bereichsübergreifend zu koordinieren.
Darüber hinaus initiiert das Gesundheitsamt Präventionsprojekte, die gezielt auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen, beispielsweise Aufklärungsworkshops zu Ernährung, Bewegung und psychischer Gesundheit. Diese Angebote ermöglichen es den Bürgern, aktiv an ihrer Gesundheit zu arbeiten und fördern ein gesundes Lebensumfeld.
In Krisenlagen, etwa während der COVID-19-Pandemie, übernahm das Gesundheitsamt die Aufgabe, die Bevölkerung zuverlässig über aktuelle Entwicklungen und Schutzmaßnahmen zu informieren.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Nürnberger Land ist unter folgender Adresse erreichbar: Waldluststr. 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz. Sie können das Amt telefonisch unter 09123 950-0 kontaktieren, um aktuelle Informationen und Anfragen direkt zu klären. Zudem finden Interessierte auf der Website des Gesundheitsamtes umfassende Informationen zu Dienstleistungen, aktuellen Projekten und Themen rund um die öffentliche Gesundheit.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Bayern oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Was Sie beim Gesundheitsamt Nürnberger Land erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Nürnberger Land ist für den Landkreis Nürnberger Land zuständig. Dazu gehören 27 Städte und Gemeinden mit zusammen 168.813 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Lauf a.d.Pegnitz, Altdorf b.Nürnberg, Feucht, Röthenbach a.d.Pegnitz, Hersbruck, Burgthann, Schwaig b.Nürnberg, Schnaittach, Schwarzenbruck, Leinburg, Pommelsbrunn, Rückersdorf, Neunkirchen a.Sand, Winkelhaid, Happurg, Simmelsdorf, Neuhaus a.d.Pegnitz, Reichenschwand, Kirchensittenbach, Ottensoos, Henfenfeld, Velden, Vorra, Offenhausen, Hartenstein, Alfeld, Engelthal
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Bayern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Nürnberger Land ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Nürnberger Land
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Nürnberger Land?
Das Gesundheitsamt Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Nürnberger Land?
Das Gesundheitsamt Nürnberger Land hat seinen Sitz in Lauf a.d.Pegnitz. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Weitere Gesundheitsämter in Bayern
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes
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Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Gesundheitsamt – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.