Gesundheitsamt Berchtesgadener Land Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
Spezialisierungen
Infektionsschutz, Kinder- und Jugendgesundheit, Hygieneberatung
Gesundheitsamt Berchtesgadener Land
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land in Bad Reichenhall ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und sozialmedizinische Aufgaben im Landkreis. Das Amt bearbeitet Aufgaben zur Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land führt als kommunale Gesundheitsbehörde folgende Aufgaben durch:
- Infektionsschutz: Überwachung und Kontrolle von meldepflichtigen Krankheiten, Hygieneinspektionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Aufklärungskampagnen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
- Umwelthygiene: Überwachung der Trinkwasserqualität und Abwasserbeseitigung, Kontrolle von Lebensmittelbetrieben sowie Maßnahmen zur Gewährleistung einer gesunden Umwelt.
- Schulgesundheitspflege: Unterstützung und Beratung von Schulen in Gesundheitsfragen, Durchführung von Impfaktionen und Gesundheitscheck-ups für Schüler.
- Sozialpsychiatrischer Dienst: Bereitstellung von Hilfsangeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, inklusive Beratung und Informationen zu geeigneten Therapien.
- Amtsärztliche Begutachtungen: Durchführung medizinischer Gutachten für verschiedene sozialrechtliche Anträge sowie Beurteilungen bezüglich der gesundheitlichen Eignung für bestimmte Berufe.
Die gesetzliche Grundlage dieser Aufgaben ergibt sich aus dem Gesundheitsdienstgesetz Bayern.
Besonderheiten
Das Gesundheitsamt veranstaltet am 19. März 2026 einen Tag der offenen Tür. An diesem Tag können Bürgerinnen und Bürger sich über die Arbeit und Angebote informieren. Es werden Vorträge zu aktuellen Gesundheitsthemen gehalten, Informationsstände eingerichtet und die verschiedenen Abteilungen stellen sich vor.
Das Amt arbeitet eng mit regionalen Gesundheitseinrichtungen, Schulen und sozialen Institutionen zusammen und führt Projekte wie „Gesundheitsförderung in Schulen" und regionale Impftage durch.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land ist erreichbar unter: Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall – Telefon: 08651 773-0. Anfragen sind auch per E-Mail und digitale Beratungsplattformen möglich. Aktuelle Informationen zu Gesundheitsthemen und Dienstleistungen finden sich auf der offiziellen Website.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Bayern oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Was Sie beim Gesundheitsamt Berchtesgadener Land erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land ist für den Landkreis Berchtesgadener Land zuständig. Dazu gehören 15 Städte und Gemeinden mit zusammen 105.292 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Bad Reichenhall, Freilassing, Ainring, Teisendorf, Berchtesgaden, Laufen, Bischofswiesen, Saaldorf-Surheim, Schönau a.Königssee, Piding, Anger, Bayerisch Gmain, Marktschellenberg, Ramsau b.Berchtesgaden, Schneizlreuth
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Bayern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Berchtesgadener Land
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land?
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land in Bad Reichenhall ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land?
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land hat seinen Sitz in Bad Reichenhall. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
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Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.
Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
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