Gesundheitsamt Burgenlandkreis Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
Spezialisierungen
Amtsärztlicher Dienst, Infektionsschutz und Krankenhaushygiene, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Gesundheitsamt Burgenlandkreis
Das Gesundheitsamt Burgenlandkreis in Naumburg gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen-Anhalt und besteht seit 1990. Die Behörde nimmt Aufgaben des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung der Region wahr und war zuletzt durch die COVID-19-Pandemie mit besonderen Anforderungen konfrontiert.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Burgenlandkreis hat eine Vielzahl von Aufgaben, die im Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt festgelegt sind. Ein Schwerpunkt bildet der Infektionsschutz, der sicherstellt, dass übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt und eingedämmt werden. Zu den spezifischen Aufgaben gehören unter anderem:
- Überwachung von Infektionskrankheiten: Das Gesundheitsamt führt regelmäßige Untersuchungen durch und kommt bei Ausbrüchen von Krankheiten wie Masern, Grippe oder COVID-19 zum Einsatz.
- Hygieneüberwachung: Die Hygiene in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas wird regelmäßig überprüft, um die Gesundheitsstandards aufrechtzuerhalten.
- Umwelthygiene: Der Schutz vor umweltbedingten Gesundheitsrisiken, etwa durch Schadstoffe oder verunreinigtes Wasser, fällt ebenso in den Aufgabenbereich.
- Schulgesundheitspflege: Hierzu gehören regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
- Beratung und Unterstützung: Das Gesundheitsamt bietet Unterstützung bei psychischen Erkrankungen und Suchtproblematiken und leitet Betroffene an entsprechende Fachstellen weiter.
Über Gesundheitsamt Burgenlandkreis
Die Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes Burgenlandkreis sind wie folgt: Dienstag von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, persönliche Anliegen zu besprechen und sich umfassend beraten zu lassen.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Burgenlandkreis ist unter folgender Adresse erreichbar: Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg. Für allgemeine Anfragen steht die Telefonnummer 03443 372-363 zur Verfügung. Aktuelle Informationen stellt die Behörde auf ihrer Website bereit.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Sachsen-Anhalt oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Burgenlandkreis ist integraler Bestandteil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), welcher in Deutschland den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherstellt. Die Aufgaben sind dabei umfassend und reichen vom Infektionsschutz gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) über Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen bis hin zur Durchführung von schulärztlichen Untersuchungen. Die Behörde fungiert auch als zentrale Anlaufstelle für Meldungen meldepflichtiger Erkrankungen. Zudem ist sie in Gesundheitskampagnen aktiv, um die Bevölkerung über Präventionsmaßnahmen aufzuklären.
Leistungen für Bürger
Die Bürgerinnen und Bürger des Burgenlandkreises haben die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen des Gesundheitsamtes in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören:
- Amtsärztliche Gutachten: Diese werden für unterschiedliche Anlässe, wie etwa für Gerichte oder zur Beurteilung von Arbeitsunfähigkeiten, erstellt.
- Impfberatung: Das Gesundheitsamt bietet umfassende Beratungen rund um Impfungen an und organisiert öffentliche Impfaktionen für die Bevölkerung.
- Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI): Hier erhalten Betroffene Informationen und Unterstützung.
- Belehrungen nach § 43 IfSG: Diese sind notwendig für Personen, die in der Lebensmittelbranche tätig sind und ein Gesundheitszeugnis benötigen.
- Beratung bei psychischen Erkrankungen: Das Team steht Betroffenen zur Seite und bietet Hilfe bei Krisensituationen.
Infektionsschutz & Prävention
Im Bereich Infektionsschutz übernimmt das Gesundheitsamt Burgenlandkreis eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Einhaltung von Hygienevorgaben in verschiedenen öffentlichen und gastronomischen Einrichtungen. Bei dem Auftreten von meldepflichtigen Erkrankungen sorgt das Amt dafür, dass Infektionsketten schnell ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen eingeleitet werden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) sowie den Landesgesundheitsbehörden. Präventive Maßnahmen sollen die Verbreitung von Krankheiten innerhalb der Bevölkerung begrenzen und die öffentliche Gesundheit langfristig stärken.
Was Sie beim Gesundheitsamt Burgenlandkreis erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Burgenlandkreis ist für den Burgenlandkreis zuständig. Dazu gehören 33 Städte und Gemeinden mit zusammen 173.684 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Weißenfels, Naumburg (Saale), Zeitz, Hohenmölsen, Lützen, Elsteraue, Teuchern, Freyburg (Unstrut), Nebra (Unstrut), Laucha an der Unstrut, Bad Bibra, Osterfeld, Kretzschau, Eckartsberga, Droyßig, Gutenborn, Wetterzeube, Kaiserpfalz, An der Poststraße, Mertendorf, Karsdorf, Finne, Gleina, Balgstädt, Lanitz-Hassel-Tal, Finneland, Goseck, Schönburg, Meineweh, Molauer Land, Schnaudertal, Stößen, Wethau
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Sachsen-Anhalt regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDG LSA (Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Burgenlandkreis ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Burgenlandkreis
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Burgenlandkreis?
Das Gesundheitsamt Burgenlandkreis in Naumburg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Burgenlandkreis?
Das Gesundheitsamt Burgenlandkreis hat seinen Sitz in Naumburg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Burgenlandkreis?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Burgenlandkreis unter 03443 372-363.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Burgenlandkreis an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Burgenlandkreis.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
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Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
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Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
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