Gesundheitsamt Charlottenburg Wilmersdorf Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
Spezialisierungen
Infektionsschutz, Umweltmedizin, Hygiene, Lebensmittelhygiene
Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Aufgaben und Angebote
Das Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf in Berlin ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes im gleichnamigen Bezirk. Das Amt entstand als Reaktion auf die gesundheitlichen Herausforderungen der Einwohner Berlins, insbesondere im Zuge der Umwälzungen der vergangenen Jahrzehnte. Als Teil des Berliner Gesundheits- und Sozialressorts nimmt es Aufgaben im Gesundheitsschutz und in der Prävention wahr, die für eine der bevölkerungsreichsten Metropolen Europas typisch sind. Zuständigkeitsbereiche sind Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung sowie weitere sozialmedizinische Aufgaben.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf deckt mehrere Aufgabenbereiche ab. Kernbereich ist der Infektionsschutz, der die Überwachung und Bekämpfung ansteckender Krankheiten umfasst. Dazu führt das Amt epidemiologische Erhebungen durch und koordiniert Maßnahmen zur Eindämmung von Krankheitsausbrüchen.
Ein weiterer Bereich betrifft die Umwelthygiene. Dazu gehört die Überwachung von Trink- und Lebensmittelqualität zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken. Im städtischen Umfeld Berlins sind dabei zahlreiche Einflussfaktoren auf die Gesundheit der Bürger zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Schulgesundheitspflege arbeitet das Gesundheitsamt mit Schulen und Bildungseinrichtungen zusammen. Dazu zählen Impfaktionen, schulärztliche Untersuchungen sowie Schulungen von Lehrkräften in gesundheitlichen Fragen.
Zusätzlich bietet der sozialpsychiatrische Dienst Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige. Das Angebot umfasst Beratung und Begleitung sowie präventive Maßnahmen. Amtsärztliche Begutachtungen ermöglichen die Klärung rechtlicher und sozialer Ansprüche von Bürgerinnen und Bürgern.
Alle Tätigkeiten des Gesundheitsamtes sind im Gesundheitsdienstgesetz Berlin geregelt, welches die rechtlichen Grundlagen für die Aufgaben und Befugnisse der Gesundheitsbehörden in der Hauptstadt bildet.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist unter der Adresse Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin erreichbar. Die Telefonnummer lautet 030 9029-16047. Über die Website des Amtes stehen Informationen zu Dienstleistungen, Ansprechpersonen und aktuellen Themen bereit. Dort werden auch regelmäßige Bekanntmachungen veröffentlicht, und Bürger können Anfragen zu speziellen Themen stellen.
Bedeutung für die Region
Das Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf nimmt eine zentrale Funktion in der Gesundheitsversorgung des Bezirks ein. Präventionsmaßnahmen und Beratungsangebote sind auf die Bedürfnisse einer urbanen Gesellschaft ausgerichtet. Die Fachkräfte befassen sich fortlaufend mit gesundheitlichen Herausforderungen, darunter Impfkampagnen, Aufklärung über chronische Erkrankungen und die Bekämpfung von Epidemien. Während der COVID-19-Pandemie übernahm das Amt eine Schlüsselrolle bei der Kontaktverfolgung und der Weitergabe von Informationen zu Schutzmaßnahmen.
Durch Kooperationen mit Fachärzten, Kliniken und sozialen Einrichtungen ist das Gesundheitsamt in ein Netzwerk eingebunden, das auf unterschiedliche Bedarfe der Bürger:innen eingehen kann. Die präventiven, beratenden und betreuenden Dienstleistungen richten sich sowohl an Einzelpersonen als auch an die Gemeinschaft im Bezirk.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Berlin oder alle Gesundheitsämter in Deutschland auf Sanoliste.
Was Sie beim Gesundheitsamt Charlottenburg Wilmersdorf erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Berlin regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDG Berlin (Gesundheitsdienst-Gesetz Berlin). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Charlottenburg Wilmersdorf ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Charlottenburg Wilmersdorf
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Charlottenburg Wilmersdorf?
Das Gesundheitsamt Charlottenburg Wilmersdorf in Berlin ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Charlottenburg Wilmersdorf?
Das Gesundheitsamt Charlottenburg Wilmersdorf hat seinen Sitz in Berlin. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Weitere Gesundheitsämter in Berlin
Gesundheitsamt in Deutschland
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Gesundheitsamt nach Standort
Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
Das zuständige Gesundheitsamt finden
Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Was macht ein Gesundheitsamt?
Das Gesundheitsamt ist die örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es kümmert sich um Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, den amtsärztlichen Dienst, Schuleingangsuntersuchungen, den sozialpsychiatrischen Dienst und die Belehrung nach § 43 IfSG.
Wie viele Gesundheitsämter gibt es in Deutschland?
Es gibt bundesweit rund 400 Gesundheitsämter, je nach Zählweise etwa 375 bis 400. Sie sind beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt und bilden die kommunale Ebene des dreigliedrigen öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Wie finde ich das für mich zuständige Gesundheitsamt?
Zuständig ist das Gesundheitsamt Ihres Wohn- oder Beschäftigungsorts. Auf Sanoliste sind alle Gesundheitsämter nach Bundesland und Stadt verzeichnet, mit Adresse und Telefonnummer.
Was ist ein Gesundheitszeugnis und wo bekomme ich eines?
Das frühere Gesundheitszeugnis ist heute die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, nötig für Berufe mit Lebensmittelkontakt. Die Erstbelehrung erteilt das Gesundheitsamt, sie darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Die Gebühr legt die Kommune fest.
Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden?
Die Erstbelehrung erfolgt einmalig durch das Gesundheitsamt. Danach muss der Arbeitgeber die Beschäftigten alle zwei Jahre erneut belehren und dies dokumentieren.
Wann muss eine Erkrankung beim Gesundheitsamt gemeldet werden?
Das Infektionsschutzgesetz legt fest, welche Krankheiten und Erregernachweise meldepflichtig sind. Ärzte und Labore melden diese, heute überwiegend elektronisch über das System DEMIS, an das zuständige Gesundheitsamt.
Was ist der amtsärztliche Dienst?
Der amtsärztliche Dienst erstellt unabhängige Gutachten und Untersuchungen, etwa vor einer Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder für Gerichte und Behörden. Geleitet wird er von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt mit der Zusatzqualifikation Öffentliches Gesundheitswesen.
Bieten Gesundheitsämter kostenlose Beratung und Tests an?
Viele Gesundheitsämter bieten kostenlose und teils anonyme Beratung und Tests an, etwa zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen oder Tuberkulose, sowie eine Impfberatung. Das genaue Angebot unterscheidet sich je nach Amt.
Was ist der ÖGD-Pakt?
Der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist ein Programm von Bund und Ländern aus dem Jahr 2020. Er stellt bis 2026 rund 4 Milliarden Euro bereit, um die Gesundheitsämter personell zu stärken und zu digitalisieren, mit dem Ziel von etwa 5.000 zusätzlichen Stellen.
Ist das Gesundheitsamt für die Pflege oder Behandlung zuständig?
Nein. Das Gesundheitsamt behandelt in der Regel nicht selbst, sondern nimmt hoheitliche und beratende Aufgaben wahr. Für die ärztliche Behandlung sind niedergelassene Ärzte und Kliniken zuständig.
Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Gesundheitsamt – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.