Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
Spezialisierungen
Kinder- und Jugendgesundheit, Hygiene und Umweltmedizin, Sozialpsychiatrischer Dienst, Zahnärztlicher Dienst
Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg
Das Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg in Berlin gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst des Bezirks und ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und sozialmedizinische Aufgaben. Die Behörde wurde 1990 nach der Wiedervereinigung eingerichtet und hat ihre Aufgabenbereiche seitdem schrittweise ausgebaut. Neben dem Infektionsschutz zählen die Hygieneüberwachung und sozialmedizinische Maßnahmen zu den Kernbereichen. In einem dicht besiedelten und kulturell heterogenen Stadtbezirk wie Tempelhof Schöneberg kommt dem Amt eine wesentliche Funktion bei der Sicherung der öffentlichen Gesundheit zu.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes Tempelhof Schöneberg sind vielfältig und im Gesundheitsdienstgesetz Berlin klar geregelt. Zu den Hauptaufgaben zählen:
- Infektionsschutz: Das Amt überwacht ansteckende Krankheiten, führt epidemiologische Untersuchungen durch und informiert die Öffentlichkeit über Präventionsmaßnahmen.
- Umwelthygiene: Die Überwachung von Trinkwasser, Lebensmittelhygiene und Abfallentsorgung gehört zu den zentralen Aufgaben, um die Gesundheit der Bevölkerung nicht durch umweltbedingte Risikofaktoren zu gefährden.
- Schulgesundheitspflege: In Schulen wird die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefördert. Das Gesundheitsamt führt Impfungen durch und berät Schulen in Gesundheitsfragen.
- Sozialpsychiatrischer Dienst: Hier werden Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen angeboten, einschließlich der Unterstützung in Krisen und der Prävention.
- Ärztliche Begutachtungen: Das Amt führt amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen durch, die z.B. für die Ausstellung von Genehmigungen oder zur Klärung von Berufsfähigkeiten erforderlich sind.
Zusätzlich hat das Gesundheitsamt eine wichtige Funktion als Schnittstelle zwischen verschiedenen Gesundheitseinrichtungen, um eine kohärente und effektive Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg befindet sich an folgender Adresse: Rathausstraße 27, 12105 Berlin. Die Erreichbarkeit über öffentliche Verkehrsmittel ist gut, wodurch der Zugang für alle Bevölkerungsschichten erleichtert wird. Für telefonische Anfragen können die Bürger das Amt unter der Nummer 030 90277-2050 kontaktieren. Es wird empfohlen, vor einem Besuch einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu minimieren und eine gezielte Beratung zu erhalten.
Im Online-Bereich stellt das Gesundheitsamt aktuelle Informationen zu gesundheitlichen Risiken und Präventionsmaßnahmen auf der eigenen Website bereit. Dort finden sich auch Hinweise zu aktuellen Impfkampagnen oder Gesundheitsthemen, die für die Bevölkerung von Bedeutung sind.
Neben den regulären Verwaltungsaufgaben übernimmt das Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg Aufgaben im Krisenmanagement, insbesondere während health emergency periods wie der COVID-19-Pandemie, in der es einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung und Eindämmung des Virus geleistet hat.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Berlin oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Was Sie beim Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Berlin regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDG Berlin (Gesundheitsdienst-Gesetz Berlin). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg?
Das Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg in Berlin ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg?
Das Gesundheitsamt Tempelhof Schöneberg hat seinen Sitz in Berlin. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
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Gesundheitsamt nach Standort
Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
Das zuständige Gesundheitsamt finden
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