Gesundheitsamt Dessau Roßlau

Gesundheitsamt · Dessau-Roßlau

Das Gesundheitsamt Dessau Roßlau in Dessau-Roßlau ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen-Anhalt. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Dessau Roßlau Adresse & Kontakt

Adresse

Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

Unternehmensprofil

Spezialisierungen

Amtsärztlicher Dienst, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst

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Gesundheitsamt Dessau-Roßlau: Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Dessau-Roßlau ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen-Anhalt. Die Aufgaben umfassen die Überwachung und Kontrolle gesundheitlicher Belange sowie die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben im Bereich Gesundheitsschutz und Prävention. Die Behörde fungiert als Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und staatlichen Institutionen.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Dessau Roßlau hat ein umfassendes Spektrum an Verantwortlichkeiten, die sich aus dem Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt ableiten. Dazu gehören:

  • Infektionsschutz: Die Behörde überwacht, bewertet und steuert Maßnahmen zur Bekämpfung von infektiösen Erkrankungen, darunter auch die Durchführung von Ausbruchsuntersuchungen.
  • Umwelthygiene: Hierunter fällt die Kontrolle und Bewertung der Einflussfaktoren aus der Umwelt auf die Gesundheit der Bevölkerung, inklusive Trinkwasser, Abfallentsorgung und der hygiene-relevanten Gegebenheiten in Betrieben.
  • Schulgesundheitspflege: Schulen in Dessau-Roßlau profitieren von Beratungsangeboten zur Gesundheit von Schülern sowie von Impfaktionen und Vorsorgeuntersuchungen.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: Hier wird psychisch kranken Menschen Unterstützung geboten, um ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern und psychosoziale Hilfen bereitzustellen.
  • Amtsärztliche Begutachtungen: Das Gesundheitsamt führt medizinische Gutachten durch, die insbesondere für gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfahren von Bedeutung sind.

Regulatorische Einordnung und Bedeutung

Das Gesundheitsamt Dessau Roßlau ist Bestandteil des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen-Anhalt. Es unterliegt den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums sowie den Gesetzen des Landes Sachsen-Anhalt und erfüllt die Anforderungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese regulatorischen Vorgaben stellen sicher, dass das Gesundheitsamt seine Aufgaben effizient und rechtskonform erfüllt. In Krisensituationen, wie zum Beispiel bei Epidemien, übernimmt das Gesundheitsamt Koordinationsaufgaben bei der Krisenbewältigung und der Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit.

Regionale Bedeutung und Besonderheiten

Das Gesundheitsamt Dessau Roßlau kooperiert mit Schulen, Kliniken und sozialen Einrichtungen, um eine abgestimmte Gesundheitsversorgung in der Region sicherzustellen. Mit speziellen Projekten, wie dem „Gesundheitsfördernde Schulen"-Programm, fördert das Gesundheitsamt die gesundheitsbewusste Lebensweise bereits im Kindesalter und arbeitet daran, Präventionsstrategien langfristig zu etablieren.

Ein weiteres Merkmal ist die Zusammenarbeit mit dem Werkraum BUGA 2035, wo Ansätze zur Gesundheitsförderung entwickelt werden. Hier werden neue Konzepte erprobt, die auch über die Grenzen von Dessau-Roßlau hinaus Anwendung finden könnten und die Denkweise über Gesundheit neu gestalten.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Dessau Roßlau ist unter folgender Adresse erreichbar: Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau – Telefon: 0340 204-2053. Für aktuelle Informationen, sowie individuelle Anfragen, steht das Team des Gesundheitsamtes bereit, um der Bevölkerung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Sachsen-Anhalt oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

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Was Sie beim Gesundheitsamt Dessau Roßlau erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Sachsen-Anhalt regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDG LSA (Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Dessau Roßlau ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Dessau Roßlau

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Dessau Roßlau?

Das Gesundheitsamt Dessau Roßlau in Dessau-Roßlau ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Dessau Roßlau?

Das Gesundheitsamt Dessau Roßlau hat seinen Sitz in Dessau-Roßlau. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

Das zuständige Gesundheitsamt finden

Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Was macht ein Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt ist die örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es kümmert sich um Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, den amtsärztlichen Dienst, Schuleingangsuntersuchungen, den sozialpsychiatrischen Dienst und die Belehrung nach § 43 IfSG.

Wie viele Gesundheitsämter gibt es in Deutschland?

Es gibt bundesweit rund 400 Gesundheitsämter, je nach Zählweise etwa 375 bis 400. Sie sind beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt und bilden die kommunale Ebene des dreigliedrigen öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Wie finde ich das für mich zuständige Gesundheitsamt?

Zuständig ist das Gesundheitsamt Ihres Wohn- oder Beschäftigungsorts. Auf Sanoliste sind alle Gesundheitsämter nach Bundesland und Stadt verzeichnet, mit Adresse und Telefonnummer.

Was ist ein Gesundheitszeugnis und wo bekomme ich eines?

Das frühere Gesundheitszeugnis ist heute die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, nötig für Berufe mit Lebensmittelkontakt. Die Erstbelehrung erteilt das Gesundheitsamt, sie darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Die Gebühr legt die Kommune fest.

Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden?

Die Erstbelehrung erfolgt einmalig durch das Gesundheitsamt. Danach muss der Arbeitgeber die Beschäftigten alle zwei Jahre erneut belehren und dies dokumentieren.

Wann muss eine Erkrankung beim Gesundheitsamt gemeldet werden?

Das Infektionsschutzgesetz legt fest, welche Krankheiten und Erregernachweise meldepflichtig sind. Ärzte und Labore melden diese, heute überwiegend elektronisch über das System DEMIS, an das zuständige Gesundheitsamt.

Was ist der amtsärztliche Dienst?

Der amtsärztliche Dienst erstellt unabhängige Gutachten und Untersuchungen, etwa vor einer Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder für Gerichte und Behörden. Geleitet wird er von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt mit der Zusatzqualifikation Öffentliches Gesundheitswesen.

Bieten Gesundheitsämter kostenlose Beratung und Tests an?

Viele Gesundheitsämter bieten kostenlose und teils anonyme Beratung und Tests an, etwa zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen oder Tuberkulose, sowie eine Impfberatung. Das genaue Angebot unterscheidet sich je nach Amt.

Was ist der ÖGD-Pakt?

Der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist ein Programm von Bund und Ländern aus dem Jahr 2020. Er stellt bis 2026 rund 4 Milliarden Euro bereit, um die Gesundheitsämter personell zu stärken und zu digitalisieren, mit dem Ziel von etwa 5.000 zusätzlichen Stellen.

Ist das Gesundheitsamt für die Pflege oder Behandlung zuständig?

Nein. Das Gesundheitsamt behandelt in der Regel nicht selbst, sondern nimmt hoheitliche und beratende Aufgaben wahr. Für die ärztliche Behandlung sind niedergelassene Ärzte und Kliniken zuständig.

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt