Gesundheitsamt Dresden Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Dresden: Aufgaben und Dienste
Das Gesundheitsamt Dresden gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Sachsen. Nach der Wiedervereinigung 1991 gegründet, übernimmt es Aufgaben der kommunalen Gesundheitspolitik. Schwerpunkte sind die Prävention von Krankheiten sowie die Überwachung von Gesundheitspflege und Hygiene in der Bevölkerung.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Dresden erfüllt Aufgaben, die im Gesundheitsdienstgesetz Sachsen verankert sind: Infektionsschutz, Umwelthygiene, Schulgesundheitspflege, sozialpsychiatrischer Dienst und amtsärztliche Begutachtungen. Zur Hygieneüberwachung gehört die Kontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus befasst sich das Amt mit der Risikoanalyse bei Ausbrüchen von Infektionskrankheiten sowie deren Prävention und führt Programme zur Gesundheitsförderung in der Bevölkerung durch.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Dresden ist unter folgender Adresse erreichbar: Georgenstraße 4, 01097 Dresden. Telefonisch ist das Amt unter der Nummer 0351 488-5322 zu erreichen. Für aktuelle Informationen zu Dienstleistungen, Terminen und Anfragen empfiehlt sich ein Besuch der offiziellen Webseite oder eine direkte Kontaktaufnahme.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Sachsen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Dresden ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes Deutschlands und arbeitet eng mit dem Robert Koch-Institut (RKI) sowie den Landesgesundheitsbehörden zusammen. Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) überwacht das Amt meldepflichtige Erkrankungen und koordiniert Impfkampagnen. Dadurch wird die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren geschützt und über präventive Maßnahmen informiert.
Leistungen für Bürger
Bürgerinnen und Bürger in Dresden können beim Gesundheitsamt verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen: amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatungen sowie öffentliche Impfangebote im Rahmen von Impfaktionen. Das Amt führt Beratungen zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) durch und bietet Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz für die Lebensmittelbranche an. Zudem stehen Unterstützungsangebote bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen sowie Begutachtungen für Behörden und Gerichte zur Verfügung.
Infektionsschutz & Prävention
Im Bereich Infektionsschutz überwacht das Gesundheitsamt Dresden die Einhaltung von Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen werden Infektionsketten ermittelt und notwendige Schutzmaßnahmen koordiniert. Das Amt arbeitet dabei mit dem Robert Koch-Institut (RKI), den Landesgesundheitsbehörden und weiteren Gesundheitsinstitutionen zusammen. Diese Zusammenarbeit ist bei der Bewältigung von Epidemien und der Entwicklung von Präventionsstrategien zentral. Schulungen und Informationsveranstaltungen klären die Bevölkerung über notwendige Vorsorgemaßnahmen auf.
Was Sie beim Gesundheitsamt Dresden erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Dresden ist für Dresden mit 564.904 Einwohnerinnen und Einwohnern zuständig.1
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Sachsen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das SächsGDG (Sächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Dresden ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Dresden
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Dresden?
Das Gesundheitsamt Dresden in Dresden ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Dresden?
Das Gesundheitsamt Dresden hat seinen Sitz in Dresden. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Dresden?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Dresden unter 0351 488-5322.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Dresden an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Dresden.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes
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Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Gesundheitsamt – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.