Gesundheitsamt Miltenberg

Gesundheitsamt · Miltenberg

Das Gesundheitsamt Miltenberg in Miltenberg ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Miltenberg Adresse & Kontakt

Telefon

Fax

Öffnungszeiten

Mo-Di 08:00-16:00 Uhr

Mi 08:00-12:00 Uhr

Do 08:00-18:00 Uhr

Fr 08:00-13:00 Uhr

Adresse

Brückenstr. 2
63897 Miltenberg

Gesundheitsamt Miltenberg

Das Gesundheitsamt Miltenberg ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Miltenberg.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Miltenberg übernimmt als kommunale Gesundheitsbehörde Aufgaben im Bereich Infektionsschutz, Umwelthygiene, Schulgesundheitspflege und sozialpsychiatrischer Dienst, die im Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz Bayern geregelt sind. Die Zuständigkeiten umfassen:

  • Infektionsschutz: Überwachung von meldepflichtigen Erkrankungen und Prävention von Ausbrüchen.
  • Umwelthygiene: Kontrolle und Überwachung von Trinkwasserqualität und Abfallentsorgung.
  • Schulgesundheitspflege: Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und Impfaktionen in Schulen.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterstützung bei psychischen Erkrankungen und Suchtproblemen.
  • Amtsärztliche Begutachtungen: Erstellung von Gutachten für verschiedene Behörden.

Standort & Kontakt

Gesundheitsamt Miltenberg, Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg. Telefon: 09371 501-0. Öffnungszeiten und weitere Details sind über die Website des Amts verfügbar.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Hessen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Das Gesundheitsamt Miltenberg ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und arbeitet in den Bereichen Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, Trinkwasserkontrollen, schulärztliche Untersuchungen und sozialpsychiatrischer Dienst. Das Amt ist zentrale Anlaufstelle für die Meldung meldepflichtiger Erkrankungen und identifiziert gesundheitliche Risiken.

Das Gesundheitsamt dokumentiert gesundheitliche Trends im Landkreis Miltenberg und arbeitet an der Gesundheitsaufklärung der Bevölkerung. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und anderen Landesgesundheitsbehörden ermöglicht eine effektive Vernetzung und den Informationsaustausch für die frühzeitige Erkennung und Bekämpfung von Krankheiten.

Leistungen für Bürger

Das Gesundheitsamt Miltenberg bietet amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung und öffentliche Impfangebote, Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI), Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz für die Lebensmittelbranche, Hilfe und Beratung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen sowie schulärztliche Untersuchungen.

Infektionsschutz & Prävention

Das Gesundheitsamt Miltenberg überwacht die Hygienestandards in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Kitas sowie in Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert es die Ermittlung von Infektionsketten und ordnet Schutzmaßnahmen an. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden ermöglicht eine schnelle Reaktion auf gesundheitliche Bedrohungen.

Was Sie beim Gesundheitsamt Miltenberg erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Miltenberg ist für den Landkreis Miltenberg zuständig. Dazu gehören 32 Städte und Gemeinden mit zusammen 127.547 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Erlenbach a.Main, Miltenberg, Elsenfeld, Obernburg a.Main, Sulzbach a.Main, Klingenberg a.Main, Kleinwallstadt, Großheubach, Mömlingen, Wörth a.Main, Niedernberg, Leidersbach, Großwallstadt, Bürgstadt, Eschau, Amorbach, Kleinheubach, Faulbach, Mönchberg, Eichenbühl, Collenberg, Kirchzell, Weilbach, Hausen, Schneeberg, Röllbach, Dorfprozelten, Stadtprozelten, Laudenbach, Neunkirchen, Altenbuch, Rüdenau

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Bayern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Miltenberg ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Miltenberg

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Miltenberg?

Das Gesundheitsamt Miltenberg in Miltenberg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Miltenberg?

Das Gesundheitsamt Miltenberg hat seinen Sitz in Miltenberg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Miltenberg?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Miltenberg unter 09371 501-0.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Miltenberg an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Miltenberg.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt