Gesundheitsamt Ansbach

Gesundheitsamt · Ansbach

Das Gesundheitsamt Ansbach in Ansbach ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Ansbach Adresse & Kontakt

Adresse

Crailsheimstr. 1
91522 Ansbach

Gesundheitsamt Ansbach

Das Gesundheitsamt Ansbach ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern. Es wurde in der Nachkriegszeit gegründet und ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und sozialmedizinische Aufgaben in der Region.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Ansbach nimmt folgende Aufgaben wahr: Infektionsschutz, Umwelthygiene, Schulgesundheitspflege und sozialpsychiatrischer Dienst. Es führt amtsärztliche Begutachtungen durch und überwacht die Einhaltung von Hygienevorschriften in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Aufgaben sind im Gesundheitsdienstgesetz Bayern geregelt.

Über Gesundheitsamt Ansbach

Das Gesundheitsamt Ansbach ist eng mit der Region verbunden. Es arbeitet in Prävention und Aufklärung zu gesundheitlichen Themen und stellt sicher, dass die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung berücksichtigt werden. Das Amt beschäftigt Fachleute und arbeitet nach festgelegten Gesundheitsstandards.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Ansbach ist erreichbar unter: Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, Telefon 0981 468-7003. Das Amt bietet Sprechstunden und Informationsveranstaltungen an. Für spezifische Anfragen empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Bayern oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Das Gesundheitsamt Ansbach ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Deutschland. Seine Aufgaben umfassen die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, Trinkwasserkontrollen und schulärztliche Untersuchungen. Es fungiert als zentrale Meldestelle für meldepflichtige Erkrankungen und überwacht Krankheitsausbrüche.

Leistungen für Bürger

Das Gesundheitsamt Ansbach erbringt folgende Leistungen: amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung und öffentliche Impfangebote, Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI), Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis für die Lebensmittelbranche), Unterstützung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen sowie Begutachtungen für Behörden und Gerichte.

Infektionsschutz & Prävention

Das Gesundheitsamt Ansbach überwacht Hygienestandards in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert es die Ermittlung von Infektionsketten und ordnet Schutzmaßnahmen an. Es arbeitet mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden zusammen. Durch Schulungen und Informationsveranstaltungen werden die Bevölkerung und Einrichtungen regelmäßig informiert.

Was Sie beim Gesundheitsamt Ansbach erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Ansbach ist für Ansbach mit 40.742 Einwohnerinnen und Einwohnern zuständig.1

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Bayern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Ansbach ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Ansbach

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Ansbach?

Das Gesundheitsamt Ansbach in Ansbach ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Ansbach?

Das Gesundheitsamt Ansbach hat seinen Sitz in Ansbach. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Ansbach?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Ansbach unter 0981 468-7003.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Ansbach an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Ansbach.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

Das zuständige Gesundheitsamt finden

Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt