Gesundheitsamt Neuwied Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Neuwied
Das Gesundheitsamt Neuwied ist eine kommunale Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Rheinland-Pfalz. Es bearbeitet Aufgaben im Infektionsschutz, der Hygieneüberwachung und sozialmedizinischen Diensten innerhalb des Landkreises Neuwied.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Neuwied ist als kommunale Gesundheitsbehörde für folgende Bereiche zuständig. Die Aufgaben sind im Gesundheitsdienstgesetz Rheinland-Pfalz geregelt:
- Infektionsschutz: Überwachung und Kontrolle von meldepflichtigen Krankheiten sowie Ergreifung notwendiger Maßnahmen zur Eindämmung von Krankheitsausbrüchen.
- Umwelthygiene: Kontrollen und Beurteilungen von Lebensmitteln, Trinkwasserqualität, sowie der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen.
- Schulgesundheitspflege: Durchführung von Impfungen und Gesundheitsuntersuchungen für Schülerinnen und Schüler.
- Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterstützung und Beratung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen.
Standort & Kontakt
Gesundheitsamt Neuwied, Ringstr. 70, 56564 Neuwied. Telefon: 02631 803-723.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Rheinland-Pfalz oder alle Gesundheitsämter in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Neuwied ist Bestandteil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und bearbeitet Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, Trinkwasserkontrollen sowie schulärztliche Untersuchungen und sozialpsychiatrische Dienste. Es erfasst Meldungen meldepflichtiger Erkrankungen und ergreift Präventions- und Kontrollmaßnahmen. Das Gesundheitsamt arbeitet mit anderen Gesundheitsämtern und dem Robert Koch-Institut (RKI) zusammen und dokumentiert epidemiologische Daten.
Leistungen für Bürger
Das Gesundheitsamt Neuwied bietet folgende Dienstleistungen:
- Amtsärztliche Gutachten: Erstellung von Gutachten für verschiedene Zwecke wie Beruf, Schule oder rechtliche Angelegenheiten.
- Impfberatung: Informationen über Impfungen sowie öffentliche Impfangebote im Rahmen der Impfkampagnen.
- Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI): Anonyme und vertrauliche Beratung zu Prävention und Behandlung.
- Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz: Vermittlung von Hygienekenntnissen für Beschäftigte in der Lebensmittelbranche.
- Beratung bei Suchterkrankungen: Unterstützung und Begleitung von Betroffenen und ihren Angehörigen sowie Informationen zu Hilfsangeboten.
Infektionsschutz & Prävention
Das Gesundheitsamt Neuwied überwacht die Einhaltung der Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben im Landkreis Neuwied. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten und ordnet notwendige Schutzmaßnahmen an. Die Arbeit wird durch Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden unterstützt.
Was Sie beim Gesundheitsamt Neuwied erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Neuwied ist für den Landkreis Neuwied zuständig. Dazu gehören 62 Städte und Gemeinden mit zusammen 189.061 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Neuwied, Asbach, Neustadt (Wied), Bad Hönningen, Linz am Rhein, Dierdorf, Unkel, Buchholz (Westerwald), Windhagen, Rheinbreitbach, Rheinbrohl, Vettelschoß, Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied), Rengsdorf, Erpel, Puderbach, Großmaischeid, Breitscheid, Raubach, Straßenhaus, Melsbach, Waldbreitbach, Leutesdorf, Hausen (Wied), Leubsdorf, Ehlscheid, Niederbreitbach, Dattenberg, Urbach, Roßbach, Kasbach-Ohlenberg, Anhausen, Dürrholz, Kleinmaischeid, Steimel, Dernbach, Ockenfels, Oberhonnefeld-Gierend, Kurtscheid, Bruchhausen, Bonefeld, Oberdreis, Hardert, Rüscheid, Hümmerich, Thalhausen, Rodenbach bei Puderbach, Oberraden, Döttesfeld, Hanroth, Linkenbach, Isenburg, Meinborn, Woldert, Niederhofen, Marienhausen, Niederwambach, Harschbach, Stebach, Hammerstein, Datzeroth, Ratzert
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Rheinland-Pfalz regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGdG RP (Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Rheinland-Pfalz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Neuwied ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Neuwied
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Neuwied?
Das Gesundheitsamt Neuwied in Neuwied ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Neuwied?
Das Gesundheitsamt Neuwied hat seinen Sitz in Neuwied. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Neuwied?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Neuwied unter 02631 803-723.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Neuwied an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Neuwied.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
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Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Gesundheitsamt – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.