Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis

Gesundheitsamt · Gummersbach

Das Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis in Gummersbach ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis Adresse & Kontakt

E-Mail

Fax

Öffnungszeiten

Dienstag: 08:00 – 11:00

Donnerstag: 14:00 – 17:00

Adresse

Am Wiedenhof 1 – 3
51643 Gummersbach

Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis

Das Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis in Gummersbach ist eine Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Es ist zuständig für die Gesundheit der Bevölkerung in der Stadt Gummersbach und den umliegenden Gemeinden des Oberbergischen Kreises. Das Aufgabenspektrum umfasst Präventions- und Reaktionsmaßnahmen im Gesundheitsmanagement der Region.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis ist für folgende Aufgaben im Bereich des Gesundheitsschutzes verantwortlich:

  • Infektionsschutz: Überwachung von meldepflichtigen Krankheiten, Durchführung von Hygienekontrollen und epidemiologischen Untersuchungen.
  • Umwelthygiene: Kontrolle von Lebensmittelanfertigungen sowie Trinkwasserüberwachung zur Gewährleistung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit.
  • Schulgesundheitspflege: Organisation von Schuluntersuchungen und Förderung der Gesundheit in Schulen.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterstützung für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige.
  • Amtsärztliche Begutachtungen: Erstellung von Gutachten für rechtliche und medizinische Zwecke.

Die Aufgaben sind im Gesundheitsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen verankert. Das Gesundheitsamt kooperiert mit Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen zur Koordination von Gesundheitsangeboten.

Über Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis

Das Gesundheitsamt unterstützt Projekte und Initiativen zur Gesundheitsförderung, darunter den Elternkurs des Kinderschutzbundes. Dieser vermittelt Erziehungskompetenz und trägt zu früher Intervention bei Problemen im Familienumfeld bei.

Regelmäßige Informationsveranstaltungen und Aktionen richten sich an die Bevölkerung zu Themen wie Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit, um das Bewusstsein für präventive Maßnahmen zu stärken.

Das Gesundheitsamt arbeitet mit regionalen Akteuren wie Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsdienstleistern zusammen, um die Versorgung im Oberbergischen Kreis zu verbessern. Es ist zudem verantwortlich für die Vorbereitung und Reaktion auf gesundheitliche Krisensituationen wie epidemische Ausbrüche oder Umweltkatastrophen und entwickelt entsprechende Notfallpläne.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis ist erreichbar unter: Am Wiedenhof 1 – 3, 51643 Gummersbach, Telefon 02261 88-5305. Für Anfragen oder zur Inanspruchnahme von Leistungen können Bürger direkt Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen oder alle Gesundheitsämter in Deutschland auf Sanoliste.

Was Sie beim Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis ist für den Oberbergischer Kreis zuständig. Dazu gehören 13 Städte und Gemeinden mit zusammen 274.057 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Gummersbach, Wiehl, Lindlar, Wipperfürth, Radevormwald, Waldbröl, Engelskirchen, Reichshof, Bergneustadt, Nümbrecht, Hückeswagen, Marienheide, Morsbach

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Nordrhein-Westfalen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG NRW (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis?

Das Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis in Gummersbach ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis?

Das Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis hat seinen Sitz in Gummersbach. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt