Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz: Aufgaben und Kontakt
Das Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz hat seinen Sitz in Senftenberg, im Bundesland Sachsen, und gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst der Region. Gegründet wurde das Amt im Jahr 1993 als Teil der kommunalen Gesundheitsversorgung. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und eine Vielzahl sozialmedizinischer Aufgaben im übertragenen Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus informiert das Amt die Bevölkerung über gesundheitsrelevante Themen.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes Oberspreewald-Lausitz sind in verschiedenen Gesetzen, insbesondere im Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz, verankert. Zu den Kerntätigkeiten gehören Infektionsschutz, Umwelthygiene und Schulgesundheitspflege. Das Amt führt amtsärztliche Begutachtungen durch und betreibt einen sozialpsychiatrischen Dienst. Schulungen zur Gesundheitsförderung in Schulen ergänzen das Angebot und sollen bei Kindern und Jugendlichen ein frühzeitiges Bewusstsein für Gesundheitsthemen aufbauen.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz befindet sich in der Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 03573 870-4301 erreichbar. Für Beratungen oder Auskünfte können Bürgerinnen und Bürger direkt Kontakt aufnehmen.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Sachsen oder alle Gesundheitsämter in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz ist Bestandteil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Deutschland. Das Amt führt Programme zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung durch, darunter Infektionsschutz gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas sowie regelmäßige Trinkwasserkontrollen. Hinzu kommen schulärztliche Untersuchungen und die Betreuung des sozialpsychiatrischen Dienstes, der erkrankten Personen kurzfristige Unterstützung bietet.
Leistungen für Bürger
Das Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz stellt amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen aus, bietet Impfberatung und öffentliche Impfangebote an und berät zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI). In der Lebensmittelbranche führt das Amt Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch, bei denen Beschäftigte in gastronomischen und lebensmittelverarbeitenden Betrieben die erforderlichen Gesundheitszeugnisse erhalten. Bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen stehen ebenfalls Beratungsangebote zur Verfügung, die Betroffenen den Zugang zu Hilfsangeboten erleichtern.
Infektionsschutz & Prävention
Im Bereich Infektionsschutz überwacht das Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz die Einhaltung von Hygienevorgaben in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Schulen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Hygieneaufsicht in Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten und leitet notwendige Schutzmaßnahmen ein. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) sowie den Landesgesundheitsbehörden ist dabei fester Bestandteil der Arbeit. Impfkampagnen und Gesundheitsinformationstage ergänzen die präventiven Maßnahmen des Amtes.
Was Sie beim Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz ist für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig. Dazu gehören 25 Städte und Gemeinden mit zusammen 107.793 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Senftenberg/Zły Komorow, Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota, Lauchhammer, Großräschen/Rań, Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota, Calau/Kalawa, Schipkau, Schwarzheide, Ruhland, Altdöbern, Ortrand, Neupetershain/Nowe Wiki, Großkmehlen, Hohenbocka, Tettau, Luckaitztal, Lindenau, Hermsdorf, Kroppen, Frauendorf, Schwarzbach, Neu-Seeland/Nowa Jazorina, Grünewald, Guteborn, Bronkow
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Brandenburg regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das BbgGDG (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz?
Das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz in Senftenberg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz?
Das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz hat seinen Sitz in Senftenberg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz unter 03573 870-4301.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
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