Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz

Gesundheitsamt · Senftenberg

Das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz in Senftenberg ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz Adresse & Kontakt

Website

Fax

Öffnungszeiten

Di 09:00-12:00, 13:00-18:00

Do 09:00-12:00, 13:00-17:00

Adresse

Großenhainer Str. 62
01968 Senftenberg

Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz: Aufgaben und Kontakt

Das Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz hat seinen Sitz in Senftenberg, im Bundesland Sachsen, und gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst der Region. Gegründet wurde das Amt im Jahr 1993 als Teil der kommunalen Gesundheitsversorgung. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und eine Vielzahl sozialmedizinischer Aufgaben im übertragenen Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus informiert das Amt die Bevölkerung über gesundheitsrelevante Themen.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Die Aufgaben des Gesundheitsamtes Oberspreewald-Lausitz sind in verschiedenen Gesetzen, insbesondere im Gesundheitsdienstgesetz Sachsen, verankert. Zu den Kerntätigkeiten gehören Infektionsschutz, Umwelthygiene und Schulgesundheitspflege. Das Amt führt amtsärztliche Begutachtungen durch und betreibt einen sozialpsychiatrischen Dienst. Schulungen zur Gesundheitsförderung in Schulen ergänzen das Angebot und sollen bei Kindern und Jugendlichen ein frühzeitiges Bewusstsein für Gesundheitsthemen aufbauen.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz befindet sich in der Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 03573 870-4301 erreichbar. Für Beratungen oder Auskünfte können Bürgerinnen und Bürger direkt Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Sachsen oder alle Gesundheitsämter in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Das Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz ist Bestandteil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Deutschland. Das Amt führt Programme zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung durch, darunter Infektionsschutz gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas sowie regelmäßige Trinkwasserkontrollen. Hinzu kommen schulärztliche Untersuchungen und die Betreuung des sozialpsychiatrischen Dienstes, der erkrankten Personen kurzfristige Unterstützung bietet.

Leistungen für Bürger

Das Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz stellt amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen aus, bietet Impfberatung und öffentliche Impfangebote an und berät zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI). In der Lebensmittelbranche führt das Amt Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch, bei denen Beschäftigte in gastronomischen und lebensmittelverarbeitenden Betrieben die erforderlichen Gesundheitszeugnisse erhalten. Bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen stehen ebenfalls Beratungsangebote zur Verfügung, die Betroffenen den Zugang zu Hilfsangeboten erleichtern.

Infektionsschutz & Prävention

Im Bereich Infektionsschutz überwacht das Gesundheitsamt Oberspreewald-Lausitz die Einhaltung von Hygienevorgaben in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Schulen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Hygieneaufsicht in Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten und leitet notwendige Schutzmaßnahmen ein. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) sowie den Landesgesundheitsbehörden ist dabei fester Bestandteil der Arbeit. Impfkampagnen und Gesundheitsinformationstage ergänzen die präventiven Maßnahmen des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz?

Das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz in Senftenberg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz?

Das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz hat seinen Sitz in Senftenberg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz unter 03573 870-4301.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Oberspreewald Lausitz.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

Das zuständige Gesundheitsamt finden

Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Was macht ein Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt ist die örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es kümmert sich um Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, den amtsärztlichen Dienst, Schuleingangsuntersuchungen, den sozialpsychiatrischen Dienst und die Belehrung nach § 43 IfSG.

Wie viele Gesundheitsämter gibt es in Deutschland?

Es gibt bundesweit rund 400 Gesundheitsämter, je nach Zählweise etwa 375 bis 400. Sie sind beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt und bilden die kommunale Ebene des dreigliedrigen öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Wie finde ich das für mich zuständige Gesundheitsamt?

Zuständig ist das Gesundheitsamt Ihres Wohn- oder Beschäftigungsorts. Auf Sanoliste sind alle Gesundheitsämter nach Bundesland und Stadt verzeichnet, mit Adresse und Telefonnummer.

Was ist ein Gesundheitszeugnis und wo bekomme ich eines?

Das frühere Gesundheitszeugnis ist heute die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, nötig für Berufe mit Lebensmittelkontakt. Die Erstbelehrung erteilt das Gesundheitsamt, sie darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Die Gebühr legt die Kommune fest.

Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden?

Die Erstbelehrung erfolgt einmalig durch das Gesundheitsamt. Danach muss der Arbeitgeber die Beschäftigten alle zwei Jahre erneut belehren und dies dokumentieren.

Wann muss eine Erkrankung beim Gesundheitsamt gemeldet werden?

Das Infektionsschutzgesetz legt fest, welche Krankheiten und Erregernachweise meldepflichtig sind. Ärzte und Labore melden diese, heute überwiegend elektronisch über das System DEMIS, an das zuständige Gesundheitsamt.

Was ist der amtsärztliche Dienst?

Der amtsärztliche Dienst erstellt unabhängige Gutachten und Untersuchungen, etwa vor einer Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder für Gerichte und Behörden. Geleitet wird er von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt mit der Zusatzqualifikation Öffentliches Gesundheitswesen.

Bieten Gesundheitsämter kostenlose Beratung und Tests an?

Viele Gesundheitsämter bieten kostenlose und teils anonyme Beratung und Tests an, etwa zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen oder Tuberkulose, sowie eine Impfberatung. Das genaue Angebot unterscheidet sich je nach Amt.

Was ist der ÖGD-Pakt?

Der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist ein Programm von Bund und Ländern aus dem Jahr 2020. Er stellt bis 2026 rund 4 Milliarden Euro bereit, um die Gesundheitsämter personell zu stärken und zu digitalisieren, mit dem Ziel von etwa 5.000 zusätzlichen Stellen.

Ist das Gesundheitsamt für die Pflege oder Behandlung zuständig?

Nein. Das Gesundheitsamt behandelt in der Regel nicht selbst, sondern nimmt hoheitliche und beratende Aufgaben wahr. Für die ärztliche Behandlung sind niedergelassene Ärzte und Kliniken zuständig.

Zuletzt aktualisiert: 28.06.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt