Gesundheitsamt Prignitz Adresse & Kontakt
Über das Gesundheitsamt Prignitz
Das Gesundheitsamt Prignitz in Perleberg gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst in Mecklenburg-Vorpommern. Gegründet wurde es im Jahr 1990, als nach der Wiedervereinigung neue Strukturen im Gesundheitssektor der ehemaligen DDR aufgebaut wurden. Die Behörde arbeitet auf kommunaler Ebene und wirkt zugleich an der Gesundheitspolitik der Region mit. Zu den Hauptaufgaben zählen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung sowie sozialmedizinische Dienstleistungen. Damit übernimmt das Amt Aufgaben der Gesundheitsförderung und des Bevölkerungsschutzes in der Region.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Als kommunale Gesundheitsbehörde nimmt das Gesundheitsamt Prignitz eine Reihe von Aufgaben wahr. Dazu gehören die Überwachung von Infektionskrankheiten, die Kontrolle der Umwelthygiene und die Schulgesundheitspflege. Auch der sozialpsychiatrische Dienst ist Teil des Aufgabenfelds. Das Amt führt amtsärztliche Begutachtungen durch, die im Gesundheitsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern verankert sind. Solche Begutachtungen dienen der Feststellung von Gesundheitszuständen, die für Arbeitgeber oder Behörden relevant sind.
Daneben ist das Gesundheitsamt in der Prävention von Erkrankungen tätig und betreibt Programme zum Schutz der Kinder- und Jugendgesundheit sowie zur Förderung gesundheitsbewusster Lebensstile. Auch die Aufklärung über gesundheitliche Risiken, etwa durch Impfungen oder gesunde Ernährung, gehört zu den Aufgaben des Amts.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Prignitz ist unter folgender Adresse erreichbar: Bergstraße 1, 19348 Perleberg – Telefon: 03876 713-500. Bürgerinnen und Bürger können sich hier über die Dienstleistungen informieren und Anträge stellen. Die Behörde ist zu regulären Zeiten für die Öffentlichkeit geöffnet und bietet für individuelle Beratungen die Möglichkeit zur Terminvereinbarung.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Mecklenburg-Vorpommern oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Prignitz ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Deutschland und am Gesundheitsschutz der Bevölkerung beteiligt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufgaben sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt. Dazu zählen der Infektionsschutz, die Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie Trinkwasserkontrollen. Das Gesundheitsamt wirkt an statistischen Erhebungen mit und erhält so einen Überblick über den Gesundheitszustand der Bevölkerung in der Region. Zudem ist es Anlaufstelle für Meldungen meldepflichtiger Erkrankungen und trägt damit zur Erkennung und Bekämpfung von Epidemien bei.
Leistungen für Bürger
Bürgerinnen und Bürger können sich für eine Reihe von Dienstleistungen an das Gesundheitsamt Prignitz in Perleberg wenden. Dazu zählen amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung sowie öffentliche Impfangebote. Hinzu kommt die Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI), ebenso wie Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz, die für die Lebensmittelbranche erforderlich sind. Auch die Beratung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen gehört zu den Leistungen. Darüber hinaus erstellt das Gesundheitsamt Gutachten für Behörden und Gerichte.
Infektionsschutz & Prävention
Im Bereich Infektionsschutz überwacht das Gesundheitsamt Prignitz die Einhaltung von Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben innerhalb seines Zuständigkeitsgebietes. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten und ordnet entsprechende Schutzmaßnahmen an. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) sowie mit den Landesgesundheitsbehörden, damit die Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Gerade in Zeiten von Epidemien oder Pandemien kommt dem Gesundheitsamt in der Prävention eine wichtige Rolle für Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung zu.
Was Sie beim Gesundheitsamt Prignitz erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Prignitz ist für den Landkreis Prignitz zuständig. Dazu gehören 26 Städte und Gemeinden mit zusammen 75.595 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Wittenberge, Perleberg, Pritzwalk, Karstädt, Groß Pankow (Prignitz), Gumtow, Plattenburg, Putlitz, Bad Wilsnack, Meyenburg, Lenzen (Elbe), Breese, Weisen, Cumlosen, Berge, Lanz, Marienfließ, Legde/Quitzöbel, Halenbeck-Rohlsdorf, Triglitz, Rühstädt, Gülitz-Reetz, Gerdshagen, Pirow, Lenzerwische, Kümmernitztal
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Mecklenburg-Vorpommern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG M-V (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommern). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Prignitz ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Prignitz
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Prignitz?
Das Gesundheitsamt Prignitz in Perleberg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Prignitz?
Das Gesundheitsamt Prignitz hat seinen Sitz in Perleberg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Prignitz?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Prignitz unter 03876 713-500.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Prignitz an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Prignitz.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Gesundheitsamt nach Standort
Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes
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Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
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