Gesundheitsamt Rems Murr Kreis

Gesundheitsamt · Waiblingen

Gesundheitsamt Rems Murr Kreis Adresse & Kontakt

Fax

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08:30-12:00

Do 13:30-18:00

Adresse

Bahnhofstr. 1
71332 Waiblingen

Unternehmensprofil

Spezialisierungen

Infektionsschutz, Zahngesundheit, Amtsärztlicher Dienst

Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis

Das Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Baden-Württemberg, gegründet 1974. Die Behörde trägt Verantwortung für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich. Durch präventive Gesundheitsmaßnahmen nimmt das Amt eine zentrale Funktion für die Bevölkerung im Rems-Murr-Kreis wahr.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Als kommunale Gesundheitsbehörde deckt das Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis ein breites Aufgabenspektrum ab: Infektionsschutz, Umwelthygiene, Schulgesundheitspflege, sozialpsychiatrischer Dienst und amtsärztliche Begutachtungen. Rechtsgrundlage ist das Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg. Darüber hinaus kontrolliert und inspiziert das Amt Gesundheitseinrichtungen, überwacht Hygienevorgaben in öffentlichen Einrichtungen und berät zu Gesundheitsfragen sowie bei der Umsetzung von Präventionsprogrammen.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis ist erreichbar unter: Bahnhofstr. 1, 71332 Waiblingen, Telefon 07151 501-1608. Die Behörde steht als Anlaufstelle für Gesundheitsfragen zur Verfügung und stellt Hilfe sowie Beratung auch in akuten oder besonderen gesundheitlichen Situationen sicher. Aktuelle Informationen werden fortlaufend auf der Website bereitgestellt.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Baden-Württemberg oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Das Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und übernimmt Aufgaben im Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die COVID-19-Pandemie hat die Bedeutung des ÖGD bei der Überwachung von Infektionskrankheiten und der Ausarbeitung von Präventionsstrategien verdeutlicht. Zu den gesetzlichen Aufgaben zählen Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, Trinkwasserkontrollen und schulärztliche Untersuchungen. Das Amt nimmt zudem Verdachtsmeldungen meldepflichtiger Erkrankungen von Bürger:innen entgegen.

Leistungen für Bürger

Bürgerinnen und Bürger können sich an das Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen für verschiedene Dienstleistungen wenden. Das Angebot umfasst amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatungen und öffentliche Impfangebote sowie Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Das Amt führt außerdem Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch, die für die Lebensmittelbranche vorgeschrieben sind. Bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen steht das Gesundheitsamt ebenfalls beratend zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen stellt sicher, dass Bürger im Rems-Murr-Kreis umfassend informiert und unterstützt werden.

Infektionsschutz & Prävention

Im Bereich Infektionsschutz überwacht das Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis die Einhaltung von Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben im Zuständigkeitsgebiet Waiblingen, um das Risiko von Infektionsausbrüchen zu minimieren. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten, führt Fallanalysen durch und ordnet Schutzmaßnahmen an. Das Gesundheitsamt arbeitet dabei eng mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden zusammen, um epidemiologische Entwicklungen und Forschungsergebnisse in die eigene Arbeit einfließen zu lassen. Die präventiven Maßnahmen des Amtes richten sich sowohl auf Krisenintervention als auch auf die Förderung des Gesundheitsbewusstseins in der Region.

Was Sie beim Gesundheitsamt Rems Murr Kreis erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Rems Murr Kreis ist für den Rems-Murr-Kreis zuständig. Dazu gehören 31 Städte und Gemeinden mit zusammen 440.696 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Waiblingen, Fellbach, Schorndorf, Backnang, Winnenden, Weinstadt, Kernen im Remstal, Murrhardt, Remshalden, Leutenbach, Korb, Rudersberg, Welzheim, Schwaikheim, Plüderhausen, Urbach, Aspach, Winterbach, Weissach im Tal, Alfdorf, Berglen, Auenwald, Sulzbach an der Murr, Allmersbach im Tal, Oppenweiler, Althütte, Kirchberg an der Murr, Burgstetten, Großerlach, Kaisersbach, Spiegelberg

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Baden-Württemberg regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG BW (Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Rems Murr Kreis ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Rems Murr Kreis

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Rems Murr Kreis?

Das Gesundheitsamt Rems Murr Kreis in Waiblingen ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Rems Murr Kreis?

Das Gesundheitsamt Rems Murr Kreis hat seinen Sitz in Waiblingen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Rems Murr Kreis?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Rems Murr Kreis unter 07151 501-1608.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Rems Murr Kreis an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Rems Murr Kreis.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

Das zuständige Gesundheitsamt finden

Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt