Gesundheitsamt Neunkirchen

Gesundheitsamt · Neunkirchen

Das Gesundheitsamt Neunkirchen in Neunkirchen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Saarland. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Neunkirchen Adresse & Kontakt

Telefon

Fax

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08:30-12:00, 13:30-15:30

Adresse

Lindenallee 13
66538 Neunkirchen

Unternehmensprofil

Spezialisierungen

Amtsärztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst, Kinder- und jugendärztlicher Dienst

Gesundheitsamt Neunkirchen

Das Gesundheitsamt Neunkirchen wurde 1946 gegründet und ist als Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes für den Gesundheitsschutz sowie die Überwachung des Infektionsschutzes im Landkreis Neunkirchen, Saarland, zuständig.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Neunkirchen nimmt gesetzlich geregelte Aufgaben in den Bereichen Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Umwelthygiene und Schulgesundheitspflege wahr. Der sozialpsychiatrische Dienst des Amtes unterstützt psychisch Erkrankte und deren Angehörige; amtsärztliche Begutachtungen zur Feststellung von Gesundheitszuständen gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich. Die konkreten Tätigkeiten sind im Gesundheitsdienstgesetz Saarland definiert.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Neunkirchen ist unter folgender Adresse erreichbar: Lindenallee 13, 66538 Neunkirchen – Telefon: 06824 906-0. Der Standort ist zentral gelegen und ermöglicht der Bevölkerung einen direkten Zugang zu den Gesundheitsdiensten des Amtes.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Saarland oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Als Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist das Gesundheitsamt Neunkirchen für die Einhaltung der Hygienevorschriften sowie für präventive Maßnahmen zuständig. Dazu zählen schulärztliche Untersuchungen, Kontrollen in Gemeinschaftseinrichtungen und die Überwachung der Trinkwasserversorgung. Meldepflichtige Erkrankungen werden zeitnah erfasst und bearbeitet; die Behörde arbeitet dabei eng mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden zusammen.

Leistungen für Bürger

Bürgerinnen und Bürger können sich an das Gesundheitsamt Neunkirchen für zahlreiche Dienstleistungen wenden. Dazu gehören amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung sowie öffentliche Impfangebote. Zudem werden Beratungen zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) angeboten, und es finden regelmäßige Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz statt, die für die Lebensmittelbranche von Bedeutung sind. Auch die Beratung bei Suchterkrankungen sowie die Unterstützung in psychischen Krisen sind zentrale Dienstleistungen, die der sozialpsychiatrische Dienst des Amtes bereitstellt.

Infektionsschutz & Prävention

Im Bereich Infektionsschutz und Prävention überwacht das Gesundheitsamt Neunkirchen die Hygienevorgaben in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten und kann erforderliche Schutzmaßnahmen anordnen. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und anderen Gesundheitsbehörden sichert die zeitnahe Berücksichtigung aktueller Entwicklungen.

Was Sie beim Gesundheitsamt Neunkirchen erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Neunkirchen ist für den Landkreis Neunkirchen zuständig. Dazu gehören 7 Städte und Gemeinden mit zusammen 133.179 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Neunkirchen, Eppelborn, Illingen, Schiffweiler, Ottweiler, Spiesen-Elversberg, Merchweiler

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Saarland regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG Saarland (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Saarland). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Neunkirchen ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Neunkirchen

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Neunkirchen?

Das Gesundheitsamt Neunkirchen in Neunkirchen ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Neunkirchen?

Das Gesundheitsamt Neunkirchen hat seinen Sitz in Neunkirchen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Neunkirchen?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Neunkirchen unter 06824 906-0.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Neunkirchen an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Neunkirchen.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt