Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis
Das Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis in Bergisch Gladbach ist eine kommunale Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Gegründet wurde das Gesundheitsamt im Jahr 1975, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu begegnen. Sein Aufgabenbereich umfasst den Schutz der Bevölkerung und die Prävention von Gesundheitsrisiken auf lokaler wie überregionaler Ebene.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis nimmt als kommunale Gesundheitsbehörde zahlreiche Aufgaben wahr, die für die Gesundheit der Bürger unabdingbar sind. Es ist zuständig für den Infektionsschutz, der zur Eindämmung von Infektionskrankheiten beiträgt. Hierzu gehören die Überwachung und Nachverfolgung von Infektionsausbrüchen sowie die Implementierung von Impfprogrammen. Darüber hinaus fällt die Umwelthygiene in den Zuständigkeitsbereich der Behörde, die sicherstellt, dass die Lebensbedingungen von Menschen in der Region durch gesunde Umweltbedingungen gefördert werden.
- Hygieneüberwachung: Das Gesundheitsamt kontrolliert die hygienischen Bedingungen in Schulen, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen.
- Schulgesundheitspflege: Die Einrichtung organisiert regelmäßige Gesundheitschecks in Schulen, unterstützt Lehrkräfte mit Informationen zur Gesundheitserziehung und führt Aufklärungsveranstaltungen durch.
- Sozialpsychiatrischer Dienst: Dieser Dienst bietet Beratungen und Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen an und zielt darauf ab, die soziale Integration zu fördern.
- Amtsärztliche Begutachtungen: Die Amtsärzte führen medizinische Begutachtungen durch, die in verschiedenen lebensbereichen relevant sind, zum Beispiel für die Gesundheitsüberwachung von Berufsgruppen.
Die Reglementierung dieser Aufgaben erfolgt durch das Gesundheitsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen, das dem Gesundheitsamt die rechtliche Grundlage zur Wahrnehmung seiner Pflichten bietet. Diese gesetzliche Rahmenbedingung hilft dabei, einheitliche Standards zu gewährleisten und die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu sichern.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis hat seinen Sitz in Bergisch Gladbach. Die Adresse lautet: Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach. Telefonisch ist das Gesundheitsamt unter der Nummer 02202 13-2221 erreichbar. Das Team beantwortet Anfragen zur aktuellen Gesundheitssituation oder zu spezifischen Programmen des Gesundheitsamts. Über die offiziellen Kommunikationskanäle lassen sich zudem Informationen zu Infektionsfällen und Präventionsangeboten abrufen.
Das Gesundheitsamt trägt durch seine Arbeit zur Gesundheitsförderung in der Region bei. Neben akuten Gesundheitsfragen unterstützt es präventive Maßnahmen sowie Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung und nimmt damit eine feste Rolle im regionalen Gesundheitsmanagement ein.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Was Sie beim Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis ist für den Rheinisch-Bergischer Kreis zuständig. Dazu gehören 8 Städte und Gemeinden mit zusammen 284.273 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Bergisch Gladbach, Wermelskirchen, Rösrath, Leichlingen (Rheinland), Overath, Kürten, Burscheid, Odenthal
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Nordrhein-Westfalen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG NRW (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis?
Das Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis in Bergisch Gladbach ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis?
Das Gesundheitsamt Rheinisch Bergischer Kreis hat seinen Sitz in Bergisch Gladbach. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
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