Gesundheitsamt Rottal Inn

Gesundheitsamt · Pfarrkirchen

Das Gesundheitsamt Rottal Inn in Pfarrkirchen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Rottal Inn Adresse & Kontakt

Telefon

Website

Fax

Öffnungszeiten

Mo 07:30-12:00

Di 07:30-12:00

Di 13:30-16:30

Mi 07:30-12:00

Do 07:30-12:00

Do 13:30-17:30

Fr 07:30-12:00

Adresse

Ringstr. 4
84347 Pfarrkirchen

Unternehmensprofil

Spezialisierungen

Ärztlicher Dienst, Kinder- und Jugendgesundheit, Infektionsschutz, Wasser- und Umwelthygiene, Psychisch-Kranken-Hilfe und Suchthilfe

Gesundheitsamt Rottal-Inn in Pfarrkirchen

Das Gesundheitsamt Rottal-Inn in Pfarrkirchen gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern. Das Amt wurde im Jahr 1972 gegründet und nimmt seither Aufgaben des regionalen Gesundheitswesens wahr. Die Kernbereiche umfassen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung sowie gesundheitliche Aufklärungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich. Für Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Rottal-Inn ist das Amt die zuständige Behörde für gesundheitsrelevante Fragen.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Rottal Inn übernimmt als kommunale Gesundheitsbehörde zahlreiche wichtige Aufgaben. Diese sind insbesondere im Gesundheitsdienstgesetz Bayern verankert und umfassen folgende Bereiche:

  • Infektionsschutz: Hierbei geht es um die Überwachung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sowie die Durchführung entsprechender Präventionsmaßnahmen. Die Behörde organisiert Impfaktionen und informiert die Bevölkerung über gesundheitliche Risiken.
  • Umwelthygiene: Das Gesundheitsamt hat auch die Aufgabe, die hygienischen Bedingungen in der Umgebung zu überwachen. Dazu zählen die Kontrolle von Trinkwasser, Abwasser und die Überwachung von Lebensmittel­betrieben, um die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern.
  • Schulgesundheitspflege: In Schulen ist das Gesundheitsamt für die Gesundheitsförderung und -aufklärung zuständig. Die Schulärzte führen regelmäßige Untersuchungen durch und stehen Eltern und Lehrkräften bei gesundheitlichen Belangen zur Seite.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: In dieser Funktion bietet das Gesundheitsamt Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen an und koordiniert Hilfsangebote in der Gemeinde.
  • Ärztliche Begutachtungen: Das Gesundheitsamt führt amtsärztliche Gutachten durch, die in verschiedenen Lebensbereichen wie beispielsweise im Rahmen von Krankheit, Behinderung oder Berufsunfähigkeit von Bedeutung sind.

Über Gesundheitsamt Rottal Inn

Als Teil des Landratsamtes Rottal-Inn arbeitet das Gesundheitsamt mit weiteren regionalen Behörden und Institutionen zusammen. Die Kooperation mit Ärzten, Kliniken und sozialen Einrichtungen dient dazu, gesundheitliche Belange zu erfassen und zu bearbeiten. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter halten die Fachkenntnisse in der Gesundheitsversorgung aktuell. Darüber hinaus führt das Gesundheitsamt Programme und Initiativen zur Gesundheitsförderung durch, die Aufklärung über Lebensweise, Ernährung und Prävention zum Inhalt haben.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Rottal Inn ist unter folgender Adresse erreichbar: Ringstraße 4, 84347 Pfarrkirchen. Die zentrale Lage im Landkreis Rottal-Inn ermöglicht eine einfache Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Für telefonische Anfragen steht die Nummer 08561 20-419 zur Verfügung. Aktuelle Informationen, Veranstaltungshinweise oder Änderungen im Leistungsangebot finden sich auf der Webseite des Gesundheitsamtes. Bei spezifischen medizinischen Fragen oder Anliegen ist das Team des Gesundheitsamtes zur Beratung erreichbar.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Bayern oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

Was Sie beim Gesundheitsamt Rottal Inn erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Rottal Inn ist für den Landkreis Rottal-Inn zuständig. Dazu gehören 31 Städte und Gemeinden mit zusammen 120.497 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Eggenfelden, Pfarrkirchen, Simbach a.Inn, Arnstorf, Gangkofen, Bad Birnbach, Triftern, Kirchdorf a.Inn, Massing, Falkenberg, Tann, Hebertsfelden, Wurmannsquick, Dietersburg, Roßbach, Postmünster, Johanniskirchen, Julbach, Egglham, Unterdietfurt, Mitterskirchen, Zeilarn, Wittibreut, Schönau, Ering, Bayerbach, Reut, Stubenberg, Malgersdorf, Rimbach, Geratskirchen

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Bayern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Rottal Inn ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Rottal Inn

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Rottal Inn?

Das Gesundheitsamt Rottal Inn in Pfarrkirchen ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Rottal Inn?

Das Gesundheitsamt Rottal Inn hat seinen Sitz in Pfarrkirchen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt