Gesundheitsamt Würzburg Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Würzburg
Das Gesundheitsamt Würzburg ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern, die seit 1945 Aufgaben im Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung wahrnimmt. Zuständig ist die Behörde für den allgemeinen Gesundheitsschutz, den Infektionsschutz, die Hygieneüberwachung sowie sozialmedizinische Aufgaben nach dem bayerischen Gesundheitsdienstgesetz. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit bildet den Kern des behördlichen Auftrags.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Würzburg erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben, die sich aus den rechtlichen Vorgaben des Gesundheitsdienstgesetzes Bayern ableiten. Zu den Schwerpunkten zählen der Infektionsschutz, der Umweltschutz, die Schulgesundheitspflege und die sozialpsychiatrische Betreuung. Zum Leistungsumfang gehören auch amtsärztliche Begutachtungen, die in verschiedenen Kontexten benötigt werden, etwa bei Verfahren vor dem Sozialgericht oder bei Eignungsprüfungen für den öffentlichen Dienst. Diese Aufgaben sind nach fachlichen Zuständigkeiten gegliedert und auf die Gesundheitsversorgung in der Region ausgerichtet.
Standort & Kontakt
Gesundheitsamt Würzburg ist unter folgender Adresse erreichbar: Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg. Telefonisch ist die Behörde unter 0931 8003-0 erreichbar. Für aktuelle Informationen und individuelle Anfragen empfiehlt es sich, direkt das Amt zu kontaktieren.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Bayern oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Würzburg ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und übernimmt Aufgaben im Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die Behörde koordiniert Maßnahmen zum Infektionsschutz gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und überwacht die Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtungen sowie Trinkwasserversorgungsanlagen. Schulärztliche Untersuchungen sind ein fester Bestandteil der präventiven Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche. Diese Untersuchungen finden sowohl im Rahmen regelmäßiger Screenings als auch in Zusammenarbeit mit Schulen und Bildungseinrichtungen statt.
Leistungen für Bürger
Bürgerinnen und Bürger können sich an das Gesundheitsamt Würzburg für diverse Dienstleistungen wenden. Dazu zählen amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung und öffentliche Impfangebote sowie Beratungen zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Darüber hinaus führt das Amt Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch, um Gesundheitszeugnisse für die Lebensmittelbranche auszustellen. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen erhalten Beratung in psychischen Krisen sowie Unterstützung bei der Bewältigung von Suchtverhalten. Dieses Angebot richtet sich an einen breiten Personenkreis und ergänzt die medizinische Grundversorgung in Würzburg.
Infektionsschutz & Prävention
Im Bereich Infektionsschutz überwacht das Gesundheitsamt Würzburg die Einhaltung der Hygienevorgaben in verschiedenen Einrichtungen, darunter Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kindertagesstätten und Lebensmittelbetriebe im Zuständigkeitsbereich. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen ergreift das Gesundheitsamt Maßnahmen zur Ermittlung von Infektionsketten und zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos. Diese Maßnahmen erfolgen in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut (RKI) sowie den staatlichen Gesundheitsbehörden. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um aktuelle Entwicklungen im Infektionsschutz berücksichtigen zu können.
Was Sie beim Gesundheitsamt Würzburg erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Bayern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Würzburg ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Würzburg
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Würzburg?
Das Gesundheitsamt Würzburg in Würzburg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Würzburg?
Das Gesundheitsamt Würzburg hat seinen Sitz in Würzburg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Würzburg?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Würzburg unter 0931 8003-0.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Würzburg an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Würzburg.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
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Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
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