Gesundheitsamt Steinfurt

Gesundheitsamt · Steinfurt

Gesundheitsamt Steinfurt Adresse & Kontakt

Fax

Öffnungszeiten

Mo-Do 08:00-13:00, 14:00-16:30

Adresse

Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt

Gesundheitsamt Steinfurt

Das Gesundheitsamt Steinfurt ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Gegründet wurde das Amt mit dem Ziel, Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Bevölkerung sicherzustellen. Zuständig ist es für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung sowie weitere sozialmedizinische Aufgaben im Kreisgebiet. Die Behörde ist eng in die regionale Gesundheitsstruktur eingebunden, die seit vielen Jahren eine aktive Gesundheitsförderung verfolgt. Für rund 35.000 Einwohner übernimmt das Gesundheitsamt zentrale Aufgaben im Bereich öffentliche Gesundheit und Sicherheit.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Steinfurt nimmt als kommunale Gesundheitsbehörde Aufgaben in den Bereichen Infektionsschutz, Umwelthygiene, Schulgesundheitspflege, sozialpsychiatrischer Dienst sowie amtsärztliche Begutachtungen wahr. Diese Aufgaben sind im Gesundheitsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen definiert. Ein Schwerpunkt liegt auf der Prävention übertragbarer Krankheiten sowie der Überwachung von Lebensmittelhygiene und Trinkwasserversorgung. Darüber hinaus ist das Amt in der Gesundheitsförderung und Aufklärung der Bevölkerung zu Themen wie Impfungen und gesunde Lebensweise tätig.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Steinfurt ist unter folgender Adresse erreichbar: Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt. Telefon: 02551 69-2800. Das Team steht für Anfragen und aktuelle Informationen zur Verfügung. Die Behörde ist von Montag bis Freitag zu den gängigen Bürozeiten geöffnet und bietet auf ihrer Website auch digitale Dienstleistungen an, um den Bürgern den Zugang zu Informationen zu erleichtern.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Das Gesundheitsamt Steinfurt ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Die Mitarbeitenden befassen sich mit dem Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und übernehmen die Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas sowie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus ist das Gesundheitsamt für Trinkwasserkontrollen zuständig und bietet schulärztliche Untersuchungen an. Das Amt fungiert als Meldestelle für meldepflichtige Erkrankungen und stellt der Bevölkerung Informationen zu gesundheitlichen Risiken und Schutzmaßnahmen bereit.

Leistungen für Bürger

Bürgerinnen und Bürger können sich an das Gesundheitsamt Steinfurt wenden für eine Vielzahl von Dienstleistungen. Dazu gehören amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung und öffentliche Impfangebote, sowie umfassende Beratungen zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Des Weiteren bietet das Amt Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz an, die besonders für Mitarbeitende in der Lebensmittelbranche von Bedeutung sind. Auch bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen steht das Gesundheitsamt als Ansprechpartner zur Verfügung, ebenso wie für Begutachtungen für Behörden und Gerichte. Diese Dienstleistungen unterstützen die Bevölkerung bei gesundheitlichen Fragen und tragen zur Prävention bei.

Infektionsschutz & Prävention

Im Bereich Infektionsschutz überwacht das Gesundheitsamt Steinfurt die Einhaltung der Hygienevorgaben in verschiedenen Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen sowie Kitas und Lebensmittelbetrieben im Zuständigkeitsgebiet. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen leitet das Gesundheitsamt Maßnahmen ein, um Infektionsketten zu ermitteln und Schutzmaßnahmen anzuordnen. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden ist dabei wesentlich. Zu den regelmäßigen präventiven Maßnahmen gehören Impfkampagnen sowie Informationsveranstaltungen, um die Bevölkerung über aktuelle gesundheitliche Risiken aufzuklären. Das Gesundheitsamt sichert damit den Bevölkerungsschutz und übernimmt Aufgaben der Gesundheitsförderung in der Region Steinfurt.

Was Sie beim Gesundheitsamt Steinfurt erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Steinfurt ist für den Landkreis Steinfurt zuständig. Dazu gehören 24 Städte und Gemeinden mit zusammen 451.712 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Rheine, Ibbenbüren, Greven, Emsdetten, Steinfurt, Lengerich, Ochtrup, Hörstel, Neuenkirchen, Lotte, Mettingen, Recke, Westerkappeln, Altenberge, Nordwalde, Tecklenburg, Lienen, Wettringen, Hopsten, Horstmar, Laer, Ladbergen, Saerbeck, Metelen

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Nordrhein-Westfalen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG NRW (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Steinfurt ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Steinfurt

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Steinfurt?

Das Gesundheitsamt Steinfurt in Steinfurt ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Steinfurt?

Das Gesundheitsamt Steinfurt hat seinen Sitz in Steinfurt. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Steinfurt?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Steinfurt unter 02551 69-2800.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Steinfurt an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Steinfurt.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

Gesundheitsamt Steinfurt in sozialen Netzwerken

✓ Profil vollständig ☎ Telefon 🌐 Website Logo

Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

Das zuständige Gesundheitsamt finden

Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 27.06.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt