Gesundheitsamt Warendorf Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Warendorf
Das Gesundheitsamt Warendorf ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Zu den Aufgaben zählen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich. Das Amt führt sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit durch.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Warendorf ist als kommunale Gesundheitsbehörde mit Aufgaben betraut, die im Gesundheitsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen beschrieben sind. Zu den Aufgabenbereichen gehören:
- Infektionsschutz: Überwachung und Kontrolle von meldepflichtigen Infektionen und Krankheiten.
- Umwelthygiene: Überwachung von Gesundheitsrisiken durch Umweltfaktoren und Maßnahmen zur Gewässer- und Luftreinheit.
- Schulgesundheitspflege: Gesundheitsschutzmaßnahmen in Schulen und Betreuung von Kindern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
- Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterstützung und Beratung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen.
- Amtsärztliche Begutachtungen: Erstellung von Gutachten für verschiedene soziale und rechtliche Belange.
Diese Aufgaben umfassen die Verantwortung des Gesundheitsamts für die öffentliche Gesundheit und die Unterstützung von vulnerablen Gruppen in der Gesellschaft.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Warendorf ist unter folgender Adresse erreichbar: Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf – Telefon: 02581 53-0. Die zentrale Lage ermöglicht den Bewohnern des Kreises Warendorf, leicht Zugang zu den Dienstleistungen und Informationen zu erhalten. Es empfiehlt sich, aktuelle Informationen über die Dienstleistungen direkt beim Amt einzuholen, da diese je nach Lage und Bedarf variieren können.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Warendorf ist Teil des Systems des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Deutschland und erfüllt Funktionen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) überwacht das Amt die Einhaltung von Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtungen und im privaten Bereich. Zu den weiteren Aufgaben gehören:
- Hygieneüberwachung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Regelmäßige Prüfungen der Wasserqualität in Trinkwasserquellen
- Durchführung von schulärztlichen Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen
- Kollaboration mit Institutionen wie dem Robert Koch-Institut (RKI) zur Nachverfolgung von Ausbrüchen
Leistungen für Bürger
Das Gesundheitsamt Warendorf erbringt folgende Dienstleistungen:
- Amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen zu gesundheitlichen Belangen.
- Impfberatung und Organisation öffentlicher Impfaktionen, insbesondere während saisonaler Epidemien.
- Beratung über sexuell übertragbare Infektionen (STI) mit anonymisierten Tests.
- Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz, insbesondere für Mitarbeitende in der Lebensmittelwirtschaft.
- Unterstützung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen.
- Begutachtungen für rechtliche Anforderungen, beispielsweise für Gerichtsfälle.
Durch diese Dienstleistungen trägt das Gesundheitsamt Warendorf zur Gesundheit der Bürger und zur öffentlichen Sicherheit in der Region bei.
Infektionsschutz & Prävention
Das Gesundheitsamt Warendorf überwacht die Einhaltung von Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten, um die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das Gesundheitsamt arbeitet mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden zusammen, um Betreuung und präventive Maßnahmen zu koordinieren.
Was Sie beim Gesundheitsamt Warendorf erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Warendorf ist für den Landkreis Warendorf zuständig. Dazu gehören 13 Städte und Gemeinden mit zusammen 282.639 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Ahlen, Warendorf, Beckum, Oelde, Telgte, Ennigerloh, Drensteinfurt, Sassenberg, Sendenhorst, Wadersloh, Ostbevern, Everswinkel, Beelen
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Nordrhein-Westfalen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG NRW (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Warendorf ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Warendorf
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Warendorf?
Das Gesundheitsamt Warendorf in Warendorf ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Warendorf?
Das Gesundheitsamt Warendorf hat seinen Sitz in Warendorf. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Warendorf?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Warendorf unter 02581 53-0.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Warendorf an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Warendorf.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
Weitere Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen
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Gesundheitsamt nach Standort
Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
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Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes
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Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Gesundheitsamt – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.