Gesundheitsamt Tübingen

Gesundheitsamt · Tübingen

Das Gesundheitsamt Tübingen in Tübingen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Baden-Württemberg. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Tübingen Adresse & Kontakt

Fax

Öffnungszeiten

Montag–Freitag: 08:00–12:00 Uhr

Donnerstag: 13:00–16:00 Uhr

Adresse

Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Unternehmensprofil

Spezialisierungen

Infektionsschutz, Kinder- und Jugendgesundheit, Suchtpraevention

Gesundheitsamt Tübingen

Das Gesundheitsamt Tübingen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Baden-Württemberg. Es bearbeitet Aufgaben aus Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und Hygieneüberwachung. Das Amt arbeitet mit anderen Gesundheitsbehörden, Schulen und sozialen Einrichtungen zusammen.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Tübingen ist die kommunale Gesundheitsbehörde mit folgenden Aufgaben:

  • Infektionsschutz: Überwachung und Kontrolle von meldepflichtigen Erkrankungen sowie Ausbruchsermittlungen.
  • Umwelthygiene: Inspektion und Überwachung von Trinkwasser- und Lebensmittelbetrieben sowie Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Schulgesundheitspflege: Schulärztliche Untersuchungen und Impfaktionen.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterstützung und Beratung von psychisch Erkrankten und deren Angehörigen.
  • Amtsärztliche Begutachtungen: Gutachten für Behörden und Gerichte.

Über Gesundheitsamt Tübingen

Das Gesundheitsamt informiert zu Gesundheitsthemen. Zu den Aufgaben gehört auch der Schutz von seltenen Vogelarten im Bereich Rottenburg am Neckar als Teil der umweltpolitischen Maßnahmen.

Standort & Kontakt

Adresse: Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen. Telefon: 07071 207-3303. Das Gesundheitsamt bearbeitet Anfragen zeitnah und sachgerecht.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Baden-Württemberg oder alle Gesundheitsämter in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Das Gesundheitsamt Tübingen ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und arbeitet gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Aufgaben umfassen Schuluntersuchungen zur Feststellung des Gesundheitszustandes von Kindern und Jugendlichen sowie Hygienekontrollen in Schulen und Kitas. Das Amt koordiniert auch Maßnahmen in Krisensituationen wie Pandemien.

Leistungen für Bürger

Das Gesundheitsamt Tübingen bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen
  • Impfberatung und Organisation öffentlicher Impfangebote
  • Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI)
  • Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis für die Lebensmittelbranche)
  • Beratung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen
  • Begutachtungen für Behörden und Gerichte

Infektionsschutz & Prävention

Das Gesundheitsamt Tübingen überwacht die Einhaltung von Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen werden Infektionsketten ermittelt und notwendige Schutzmaßnahmen angeordnet. Diese Maßnahmen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden. Das Amt informiert die Bevölkerung zu präventiven Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten.

Was Sie beim Gesundheitsamt Tübingen erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Tübingen ist für den Landkreis Tübingen zuständig. Dazu gehören 15 Städte und Gemeinden mit zusammen 233.546 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Tübingen, Rottenburg am Neckar, Mössingen, Ammerbuch, Gomaringen, Kusterdingen, Dußlingen, Bodelshausen, Dettenhausen, Ofterdingen, Kirchentellinsfurt, Nehren, Starzach, Neustetten, Hirrlingen

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Baden-Württemberg regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG BW (Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Tübingen ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Tübingen

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Tübingen?

Das Gesundheitsamt Tübingen in Tübingen ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Tübingen?

Das Gesundheitsamt Tübingen hat seinen Sitz in Tübingen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Tübingen?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Tübingen unter 07071 207-3303.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Tübingen an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Tübingen.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt