Betreutes Wohnen im Park

Pflegeheime · Gera

Das Betreutes Wohnen im Park ist eine stationäre Pflegeeinrichtung in Gera (Sachsen).

Betreutes Wohnen im Park Adresse & Kontakt

Fax

Adresse

Dr.-Virchow-Straße 17
07548 Gera

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Das Betreutes Wohnen im Park im Überblick

Das Betreutes Wohnen im Park ist eine hochangesehene stationäre Pflegeeinrichtung in Gera, Sachsen. Als Teil der regionalen Gesundheitsversorgung spielt dieses Pflegeheim eine bedeutende Rolle für die ältere Bevölkerung der Stadt und umliegenden Regionen. Die Einrichtung verfolgt das Ziel, pflegebedürftigen Menschen eine umfassende Betreuung und ein würdevolles Wohnumfeld zu bieten. Die Kombination aus fachlicher Expertise und einem einfühlsamen Miteinander zeichnet die Arbeit des engagierten Teams aus.

Pflegeleistungen und Betreuungsangebot

Im Rahmen der vollstationären Pflege stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern qualifizierte Pflegekräfte zur Verfügung, die eine Vielzahl von Leistungen erbringen. Dazu gehören:

  • Grundpflege: Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Mobilität und Ernährung.
  • Behandlungspflege: Medizinische Maßnahmen, die von Fachpersonal durchgeführt werden, wie z.B. Wundversorgung oder Medikamentengabe.
  • Aktivierende Pflege: Maßnahmen, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit der Bewohner zu erhalten oder zu fördern.
  • Gedächtnisübungen: Spezielle Programme zur Förderung kognitiver Fähigkeiten und zur Gedächtnisstützung.
  • Kulturelle Veranstaltungen: Regelmäßige Angebote, wie Ausflüge, Musikabende oder Kunsttherapien, um das soziale Miteinander zu stärken.

Zusätzlich wird auf eine enge Zusammenarbeit mit externen Fachleuten gesetzt, um eine ganzheitliche Versorgung sicherzustellen. Hierzu gehören beispielsweise Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialpädagogen.

Pflegegrad und Kostenübernahme

Für die Aufnahme in das Betreutes Wohnen im Park muss ein anerkannter Pflegegrad (1–5) nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) vorliegen. Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt je nach Pflegegrad für einen Teil der anfallenden Kosten auf. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Unterkunft: Der Raum, in dem der Bewohner untergebracht ist.
  • Verpflegung: Vollpension, die den individuellen Bedürfnissen angepasst werden kann.
  • Investitionskosten: Aufwendungen, die für die Instandhaltung und Ausstattung der Einrichtung nötig sind.
  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Ein Betrag, der unabhängig von der individuellen Pflegeleistung über die sozialen Absicherungssysteme abgedeckt wird.

Der verbleibende Eigenanteil ist von den Bewohnern oder deren Angehörigen zu tragen. Bei finanziellen Engpässen gibt es die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt ergänzende Hilfe zur Pflege zu beantragen.

Standort und regionale Bedeutung

Das Betreutes Wohnen im Park befindet sich zentral in der Dr.-Virchow-Straße 17, 07548 Gera in Sachsen, umgeben von grünen Erholungsräumen, die das Wohlbefinden der Bewohner fördern. Die günstige Lage ermöglicht es den Angehörigen, die Einrichtung bequem zu besuchen und die Verbindung zur Seniorenbetreuung zu intensivieren.

Gera hat eine lange Geschichte der Seniorenpflege und das Betreutes Wohnen im Park ist stolz darauf, ein Teil dieser Tradition zu sein. Die Einrichtung kooperiert eng mit örtlichen Gesundheitsdiensten und sozialen Einrichtungen, um ein Netzwerk zu schaffen, das eine ganzheitliche Betreuung und Integration fördert.

Kontakt und Aufnahme

Für Anfragen zu Pflegeplätzen, Kosten und Aufnahmevoraussetzungen steht Ihnen das Team des Betreutes Wohnen im Park gerne zur Verfügung. Die Mitarbeiter sind montags bis freitags telefonisch unter +49 365 813844 erreichbar und unterstützen Sie mit Informationen und Beratung rund um einen möglichen Einzug. Vor einer Aufnahme wird in der Regel ein persönliches Kennenlerngespräch vereinbart, um die individuellen Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner zu besprechen.

Weitere Informationen: Entdecken Sie Pflegeheime in Sachsen oder alle Pflegeheime in Deutschland auf Sanoliste.

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Häufige Fragen zu Betreutes Wohnen im Park

Wie lautet die Adresse von Betreutes Wohnen im Park?

Betreutes Wohnen im Park befindet sich in der Dr.-Virchow-Straße 17, 07548 Gera, Sachsen. Bei Besuchen empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.

Wie lautet die Telefonnummer von Betreutes Wohnen im Park?

Sie erreichen Betreutes Wohnen im Park unter der Rufnummer +49 365 813844. Das Pflegepersonal informiert Sie gerne über das Leistungsangebot und freie Kapazitäten.

Welche Pflegeleistungen bietet Betreutes Wohnen im Park an?

Betreutes Wohnen im Park ist eine stationäre Pflegeeinrichtung in Gera und bietet in der Regel vollstationäre Dauerpflege sowie Kurzzeitpflege an. Die Betreuung erfolgt durch qualifiziertes Pflegepersonal rund um die Uhr.

Welche Kosten entstehen bei einem Einzug in Betreutes Wohnen im Park?

Die Kosten für einen Pflegeplatz in Betreutes Wohnen im Park setzen sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Die Pflegeversicherung trägt einen festen Leistungsbetrag je nach Pflegegrad. Für genaue Kostenangaben kontaktieren Sie Betreutes Wohnen im Park direkt.

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Über Pflegeheime

Ein Pflegeheim (vollstationäre Pflegeeinrichtung) bietet pflegebedürftigen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) eine umfassende Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen. In Deutschland gibt es rund 15.400 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit über 900.000 Pflegeplätzen (Statistisches Bundesamt 2023). Der Markt wird von gemeinnützigen Trägern (Caritas, Diakonie, AWO, DRK) sowie privaten Betreibern (Korian, Alloheim, Vitanas) geprägt. Pflegeheime unterliegen der staatlichen Heimaufsicht der Bundesländer und werden regelmäßig durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft; Prüfberichte sind öffentlich einsehbar. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt je nach Pflegegrad Pauschalbeträge; verbleibende Eigenanteile trägt der Bewohner selbst. Bei fehlenden Mitteln leistet das Sozialamt Hilfe zur Pflege. Alle stationären Pflegeeinrichtungen sind nach Bundesland und Stadt geordnet mit Adresse, Telefonnummer und Trägerinformationen aufgeführt.

Der Pflegemarkt in Deutschland

Deutschland steht vor einer der größten Herausforderungen seines Sozialversicherungssystems: dem demografischen Wandel. Bis 2035 wird die Zahl pflegebedürftiger Menschen auf über 5 Millionen steigen. Aktuell gibt es rund 15.400 vollstationäre Pflegeheime mit über 900.000 Pflegeplätzen (Statistisches Bundesamt 2023). Der Markt wird von einer Mischung aus gemeinnützigen Trägern (Caritas, Diakonie, AWO, Deutsches Rotes Kreuz) und privaten Betreibern (Korian, Alloheim, Vitanas) geprägt. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist die zentrale Herausforderung: Derzeit fehlen in Deutschland schätzungsweise 50.000 bis 100.000 Pflegekräfte.

Kosten, Pflegegrade und Finanzierung

Die Kosten für einen Heimplatz in Deutschland variieren je nach Bundesland, Lage und Ausstattung zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt einen Pauschalbetrag je nach Pflegegrad: von rund 770 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.005 Euro monatlich (Pflegegrad 5). Den verbleibenden Eigenanteil, bestehend aus Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), trägt der Bewohner selbst. Bei fehlenden Mitteln übernimmt das Sozialamt die Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Pflegegrad 1 bis 5 wird durch den Medizinischen Dienst (MD) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) festgestellt.

Das richtige Pflegeheim finden

Bei der Wahl eines Pflegeheims zählen Lage und Erreichbarkeit, Pflegekonzept und Betreuungsangebote, die Qualitätsprüfberichte des Medizinischen Dienstes, freie Plätze, Kosten und spezielle Versorgungsangebote wie Demenzpflege oder Palliativversorgung. Pflegestützpunkte der Länder begleiten Angehörige kostenlos und unabhängig bei der Suche. Alle Pflegeheime in Deutschland sind nach Bundesland und Stadt sortiert mit Adresse und Telefonnummer auffindbar.

Qualitätssicherung und Heimaufsicht in deutschen Pflegeheimen

Die Qualität in deutschen Pflegeheimen wird durch ein mehrstufiges Kontrollsystem gesichert. Der Medizinische Dienst (MD) prüft vollstationäre Einrichtungen regelmäßig und unangekündigt; die Ergebnisse werden als Qualitätsberichte veröffentlicht und sind für jedermann einsehbar. Die staatliche Heimaufsicht der jeweiligen Bundesländer erteilt die Betriebserlaubnis und kann bei schwerwiegenden Mängeln den Betrieb untersagen. Seit 2019 gilt das neue Qualitätssystem nach dem Pflege-Qualitätsentwicklungsgesetz (PflEQG) mit standardisierten Qualitätsindikatoren zu Sturzereignissen, Druckgeschwüren, ungewolltem Gewichtsverlust und Freiheitseinschränkungen. Das Pflegeheim muss ein internes Qualitätsmanagement unterhalten und Pflegefachkräfte regelmäßig fort- und weiterbilden. Fachkraftquoten schreiben vor, welcher Anteil der Pflegenden über eine anerkannte Berufsausbildung verfügen muss. Einrichtungen mit Demenzpflegekonzept, Palliativversorgung oder Kurzzeitpflege sind in Sanoliste gesondert ausgewiesen, damit Angehörige gezielt nach speziellen Versorgungsangeboten suchen können.

Was ist ein Pflegeheim?

Ein Pflegeheim (stationäre Pflegeeinrichtung) ist eine Einrichtung, die pflegebedürftigen Menschen rund um die Uhr pflegerische, medizinische und soziale Betreuung bietet. Pflegeheime in Deutschland unterliegen der staatlichen Aufsicht der jeweiligen Bundesländer und müssen regelmäßig durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft werden.

Wie finde ich das richtige Pflegeheim?

Bei der Wahl eines Pflegeheims spielen Lage, Pflegekonzept, Betreuungsangebote, die Qualitätsprüfberichte des Medizinischen Dienstes, Kosten und freie Plätze eine zentrale Rolle. Pflegestützpunkte der Länder bieten kostenlose Beratung bei der Suche. Auf Sanoliste finden Sie alle Pflegeheime nach Bundesland und Stadt sortiert mit Adresse und Telefonnummer.

Wer bezahlt das Pflegeheim?

Die Kosten für ein Pflegeheim werden anteilig von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen. Der verbleibende Eigenanteil (Investitionskosten, Unterkunft, Verpflegung und einrichtungseinheitlicher Eigenanteil EEE) muss vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Bei unzureichendem Einkommen oder Vermögen kann Hilfe zur Pflege vom Sozialamt beantragt werden.

Welche Pflegegrade gibt es und was bedeuten sie?

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade (1–5), die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreiben. Pflegegrad 1 entspricht geringen Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Was bedeutet der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist der Anteil der Pflegekosten, den Bewohner in einem Pflegeheim selbst tragen, unabhängig vom Pflegegrad. Seit der Pflegereform 2022 wird der EEE durch Zuschüsse der Pflegeversicherung gemindert: Im ersten Jahr zahlt die Pflegekasse 15 Prozent Zuschlag, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent Zuschlag auf den EEE. Dies entlastet langzeit-pflegebedürftige Bewohner erheblich. Neben dem EEE zahlen Bewohner auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst.

Was ist Kurzzeitpflege und wann ist sie sinnvoll?

Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Unterbringung von bis zu acht Wochen pro Jahr – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Erholungsphase der pflegenden Angehörigen (Verhinderungspflege) oder bei einem akuten Pflegebedarf. Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 1.774 Euro jährlich für Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI); nicht genutztes Budget der Verhinderungspflege kann teilweise angerechnet werden. Viele Pflegeheime bieten spezielle Kurzzeitpflegeplätze an, die auf Sanoliste entsprechend ausgewiesen sind.

Was ist Demenzpflege und welche Anforderungen stellt sie an ein Pflegeheim?

Demenzpflege ist ein Spezialisierungsfeld der stationären Pflege für Menschen mit Alzheimer, vaskulärer Demenz und anderen kognitiven Erkrankungen. Einrichtungen mit Demenzkonzept bieten gesicherte Wohnbereiche (ohne Weglaufgefahr), milieu-therapeutisch gestaltete Umgebungen, Beschäftigungstherapie sowie ausgebildetes Pflegepersonal mit Demenz-Fortbildungen. Nach § 43c SGB XI erhalten Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz einen Betreuungszuschlag. Bei der Heimsuche für demenzkranke Angehörige ist das Demenzkonzept des Hauses ein entscheidendes Auswahlkriterium.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026 · Kategorie: Pflegeheime