Pharmagrosshandel in Mecklenburg-Vorpommern
Der pharmazeutische Großhandel in Mecklenburg-Vorpommern umfasst 2 Unternehmen auf Sanoliste – mit Standorten in Rostock, Greifswald. Die Großhändler beliefern Apotheken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im gesamten Bundesland mit Arzneimitteln und gewährleisten so die flächendeckende Versorgung. Alle Betriebe benötigen eine Erlaubnis nach § 52a AMG.
Verzeichnis zuletzt aktualisiert: März 2026Alle Pharmagrosshandel in Mecklenburg-Vorpommern – Kontaktdaten & Adressen
Vollständige Kontaktdaten, Adressen und Telefonnummern aller Pharmagrosshandel in Mecklenburg-Vorpommern.
Häufige Fragen zu Pharmagrosshandel in Mecklenburg-Vorpommern
Darf jeder Pharmagroßhändler in Mecklenburg-Vorpommern an Apotheken liefern?
Nur lizenzierte Großhändler mit gültiger Erlaubnis nach § 52a AMG dürfen in Mecklenburg-Vorpommern an Apotheken und Krankenhäuser liefern. Die Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) überwacht die Einhaltung der GDP-Richtlinien und kann Erlaubnisse entziehen.
Was liefert ein Pharmagroßhändler in Mecklenburg-Vorpommern?
Pharmazeutische Großhändler in Mecklenburg-Vorpommern liefern Arzneimittel, Medizinprodukte und Apothekenbedarfsartikel an zugelassene Abnehmer. Vollversorger decken das gesamte Sortiment ab, Spezialgroßhändler fokussieren auf bestimmte Therapeutika oder Kühlketten-Produkte.
Welche Behörde überwacht Pharmagroßhändler in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Überwachung der Pharmagroßhändler in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei der Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Regelmäßige GDP-Inspektionen stellen sicher, dass Lagerung, Transport und Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.