Pharmagrosshandel in Mecklenburg-Vorpommern

Der pharmazeutische Großhandel in Mecklenburg-Vorpommern umfasst 2 Unternehmen auf Sanoliste – mit Standorten in Rostock, Greifswald. Die Großhändler beliefern Apotheken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im gesamten Bundesland mit Arzneimitteln und gewährleisten so die flächendeckende Versorgung. Alle Betriebe benötigen eine Erlaubnis nach § 52a AMG.

Verzeichnis zuletzt aktualisiert: März 2026
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    Alle Pharmagrosshandel in Mecklenburg-Vorpommern – Kontaktdaten & Adressen

    Vollständige Kontaktdaten, Adressen und Telefonnummern aller Pharmagrosshandel in Mecklenburg-Vorpommern.

    Häufige Fragen zu Pharmagrosshandel in Mecklenburg-Vorpommern

    Darf jeder Pharmagroßhändler in Mecklenburg-Vorpommern an Apotheken liefern?

    Nur lizenzierte Großhändler mit gültiger Erlaubnis nach § 52a AMG dürfen in Mecklenburg-Vorpommern an Apotheken und Krankenhäuser liefern. Die Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) überwacht die Einhaltung der GDP-Richtlinien und kann Erlaubnisse entziehen.

    Was liefert ein Pharmagroßhändler in Mecklenburg-Vorpommern?

    Pharmazeutische Großhändler in Mecklenburg-Vorpommern liefern Arzneimittel, Medizinprodukte und Apothekenbedarfsartikel an zugelassene Abnehmer. Vollversorger decken das gesamte Sortiment ab, Spezialgroßhändler fokussieren auf bestimmte Therapeutika oder Kühlketten-Produkte.

    Welche Behörde überwacht Pharmagroßhändler in Mecklenburg-Vorpommern?

    Die Überwachung der Pharmagroßhändler in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei der Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Regelmäßige GDP-Inspektionen stellen sicher, dass Lagerung, Transport und Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.