Schein Orthopädie Service KG Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil: Schein Orthopädie Service KG
Die Schein Orthopädie Service KG ist ein angesehenes Unternehmen in der orthopädischen Versorgungsbranche, das im Jahr 1879 gegründet wurde. Mit über 500 Mitarbeitern an unterschiedlichen Standorten in Deutschland und Europa hat sich das Unternehmen einen Namen als vertrauenswürdiger Hersteller und Zulieferer im Bereich orthopädischer Hilfsmittel gemacht. Die Kernkompetenz besteht in der Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb von spezifischen Hilfsmitteln, insbesondere orthopädischen Schuhen und individuellen Einlagen. Das Unternehmen ist auf die Bedürfnisse aller Altersgruppen spezialisiert, was zu einer breiten Käuferschicht und einem ausgeglichenen Kundenstamm führt.
Produktbereiche
Das Produktsortiment von Schein Orthopädie Service KG gliedert sich in mehrere Hauptbereiche:
- Orthopädietechnik: Dazu zählen maßgefertigte Orthesen, Prothesen und spezielle Einlagen zur Verbesserung der Mobilität und Lebensqualität.
- Rehatechnik: Der Bereich umfasst Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten und weitere Produkte, die eine optimale Rehabilitation fördern.
- Kompressionstherapie: Hierunter fallen Kompressionsstrümpfe und -bandagen, die bei venösen Erkrankungen und zur Unterstützung der Muskel- und Gelenkfunktionen eingesetzt werden.
- Homecare-Versorgung: Dieser Sektor befasst sich mit der häuslichen Versorgung, einschließlich Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgungsprodukten.
- Orthopädische Schuhtechnik: Schein bietet maßgefertigte und konventionelle orthopädische Schuhe an, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend sind.
Regulatorische Einordnung
Schein Orthopädie Service KG ist als zugelassener Leistungserbringer nach § 127 SGB V eingetragen, was bedeutet, dass sie die gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards für die Versorgung mit Hilfsmitteln gemäß der deutschen Sozialgesetzgebung erfüllen. Diese Zulassung ist entscheidend, da sie es dem Unternehmen ermöglicht, eng mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenzuarbeiten und die notwendigen Hilfsmittel zu verordnen. Durch diese regulatorische Einordnung wird sowohl die Qualität der Produkte als auch die Versorgungssicherheit für die Patienten gewährleistet.
Regionale Bedeutung und Besonderheiten
Das Unternehmen hat eine zentrale regionale Bedeutung in Nordrhein-Westfalen, einem Bereich, in dem die Nachfrage nach hochqualitativen orthopädischen Versorgungen stetig wächst. Schein Orthopädie Service KG ist nicht nur ein wichtiger Arbeitgeber in der Region, sondern auch ein Partner in der medizinischen Versorgung. Durch die enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und Physiotherapeuten wird eine ganzheitliche Betreuung der Patienten sichergestellt. Zudem zeichnet sich das Unternehmen durch innovative Lösungen und individuelle Anpassungen aus, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Patienten ausgerichtet sind.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Finanzierung der orthopädischen Hilfsmittel erfolgt meist über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die GKV in der Regel die Kosten, sofern Schein Orthopädie Service KG einen Versorgungsvertrag mit der entsprechenden Krankenkasse hat und das bewilligte Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Zusätzlich müssen Kassenpatienten eine gesetzliche Zuzahlung leisten, die gemäß § 33 SGB V 10 Prozent des Abgabepreises beträgt (mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel). Für privat Versicherte und Selbstzahler besteht die Möglichkeit, aus einem erweiterten Produktangebot zu wählen, was ihnen tendenziell größere Flexibilität hinsichtlich der Optionen bietet.
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```Häufige Fragen zu Schein Orthopädie Service KG
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Schein Orthopädie Service KG?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Schein Orthopädie Service KG einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Schein Orthopädie Service KG direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Schein Orthopädie Service KG in Remscheid bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet Schein Orthopädie Service KG auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Schein Orthopädie Service KG in Remscheid, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
Sanitätshäuser in Deutschland
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Sanitätshäuser nach Standort
Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit Hilfsmitteln: Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten. Rund 6.000 Häuser gibt es bundesweit, alle nach § 126 SGB V als Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Beraten und angepasst wird durch staatlich geprüfte Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker, individuell nach ärztlicher Verordnung. Gesetzlich Versicherte bekommen viele Hilfsmittel auf Kassenrezept, die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro). Anpassung und Reparatur erfolgt oft vor Ort, für immobile Patienten gibt es Hausbesuche. Im Verzeichnis: alle zugelassenen Sanitätshäuser, sortiert nach Stadt und Bundesland, mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten für die wohnortnahe Versorgung.
Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen
In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die als zugelassene Leistungserbringer nach § 126 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sanitätshäuser versorgen Patienten auf ärztliche Verordnung hin mit orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen, Orthesen, Einlagen), Rollstühlen und Gehhilfen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und Pflegehilfsmitteln sowie Bandagen und Stützstrümpfen. Viele Sanitätshäuser bieten auch individuelle Beratung, Anpassservice und Reparaturservice an. Fachkundige Sanitätshausmitarbeiter (Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker) sind staatlich geprüft und meisterpflichtig.
Abrechnung mit der Krankenkasse und Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte können viele Hilfsmittel über das Sanitätshaus auf Kassenrezept beziehen. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, die das Sanitätshaus dann bei der Krankenkasse abrechnet. Je nach Hilfsmittel und Kassenvertrag ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Gerätepreises fällig (mindestens 5, maximal 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln ohne Kassenvertrag oder bei Mehrkosten durch besondere Ausstattung trägt der Patient die Differenz. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.
Sanitätshaus in Ihrer Nähe
Alle nach § 126 SGB V zugelassenen Sanitätshäuser sind hier nach Bundesland und Stadt filterbar, mit Adresse und Telefonnummer. Direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist überall möglich. Wer eine schnelle Empfehlung in Wohnortnähe sucht, fragt zusätzlich bei der eigenen Krankenkasse nach: viele führen eigene Listen zugelassener Leistungserbringer.
Spezialisierungen und neue Versorgungsmodelle
Das Leistungsspektrum moderner Sanitätshäuser geht weit über den klassischen Hilfsmittelhandel hinaus. Orthopädie-Technik-Werkstätten fertigen maßangefertigte Prothesen und Orthesen in aufwendiger Handarbeit mit modernsten CAD/CAM-Fräsverfahren. Sanitätshäuser mit Schwerpunkt Rehabilitationstechnik beraten zu elektrischen Rollstühlen, Treppenliften und barrierefreier Badgestaltung. Kompressionsversorgung durch spezialisiertes Fachpersonal (Kompressionsstrümpfe Klasse I–IV) ist besonders für Lymphödem- und Thrombosepatienten wichtig. Inkontinenzversorgung, Stomabedarf und enterale Ernährung runden das Portfolio vieler Häuser ab. Hauslieferdienste und telefonische Beratung ermöglichen die Versorgung auch immobiler Patienten. Digitale Vermessungssysteme für Einlagen und Orthesen verbessern Passgenauigkeit und Effizienz. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet alle erstattungsfähigen Produkte mit Produktgruppen-Nummern; Sanitätshäuser müssen für jede Produktgruppe eine gesonderte Kassenzulassung nach § 126 SGB V besitzen. Das Sanoliste-Verzeichnis weist diese Zulassungen je Eintrag aus.
Was ist ein Sanitätshaus?
Ein Sanitätshaus ist ein Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel. Es versorgt Patienten mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und vielem mehr. Als zugelassener Leistungserbringer nach § 126 SGB V kann es direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Welche Hilfsmittel bekomme ich im Sanitätshaus?
Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten und Badehilfen, um nur die häufigsten zu nennen. Beraten und angepasst wird durch Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker, individuell nach ärztlicher Verordnung.
Wie finde ich ein Sanitätshaus in meiner Nähe?
Die Krankenkasse listet zugelassene Häuser auf ihrer Website oder im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Manche Kassen empfehlen konkrete Leistungserbringer in Ihrer Region. Auf Sanoliste lassen sich Sanitätshäuser nach Stadt oder Bundesland filtern.
Orthese oder Prothese?
Eine Orthese stützt, stabilisiert oder korrigiert eine vorhandene Gliedmaße oder den Rumpf, etwa eine Knieorthese nach Kreuzbandriss oder eine Rückenorthese bei Skoliose. Eine Prothese ersetzt eine fehlende Gliedmaße vollständig, zum Beispiel eine Beinprothese nach Amputation oder eine Handprothese. Beides passen Orthopädietechniker im Sanitätshaus individuell an. Maßanfertigungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auf Kassenrezept verordnet.
Wie bekomme ich als Kassenpatient Hilfsmittel im Sanitätshaus?
Der Ablauf ist standardisiert: Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung aus, das Sanitätshaus holt bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln die Kassenfreigabe ein, danach erfolgen Anpassung und Ausgabe. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten, etwa einem höherwertigen Prothesenfuß, übernimmt der Patient die Differenz zum Kassenbeitrag selbst. Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
Bieten Sanitätshäuser Hausbesuche an?
Viele schon, vor allem für immobile oder stark eingeschränkte Patienten und vor allem bei der Erstversorgung mit Pflegebetten, Rollstühlen, Badehilfen und Kompressionsstrümpfen. Die Krankenkasse übernimmt die Hausbesuchskosten in der Regel, sofern das Sanitätshaus zugelassener Leistungserbringer ist. Wer Hausbesuch braucht, fragt am besten direkt im Sanitätshaus nach. Auf Sanoliste sind solche Angebote im jeweiligen Eintrag ausgewiesen.