Arzneimittelvermittler in Bayern
Arzneimittelvermittler in Bayern vermitteln Geschäfte über Humanarzneimittel, ohne die Produkte selbst physisch zu handhaben. Sie sind gemäß § 52b AMG bei der zuständigen Landesbehörde registriert und unterhalten ein dokumentiertes Qualitätssystem nach GDP-Richtlinien.
Arzneimittelvermittler in Bayern
Alle Arzneimittelvermittler in Bayern auf einen Blick – mit Adresse, Telefonnummer und Kontaktmöglichkeiten.
Häufige Fragen zu Arzneimittelvermittler in Bayern
Was macht ein Arzneimittelvermittler in Bayern?
Ein Arzneimittelvermittler vermittelt gemäß § 4 Abs. 22b AMG Geschäfte über Humanarzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne die Ware selbst zu besitzen oder zu lagern. Alle registrierten Vermittler in Bayern finden Sie auf dieser Seite.
Welche Registrierung braucht ein Arzneimittelvermittler in Bayern?
Arzneimittelvermittler müssen gemäß § 52b AMG bei der zuständigen Landesbehörde in Bayern registriert sein. Voraussetzung ist eine Geschäftsadresse in Deutschland und ein dokumentiertes Qualitätssystem nach GDP-Richtlinien.