Gesundheitsamt Stadt Nürnberg
Das Gesundheitsamt Stadt Nürnberg wurde 1869 gegründet und ist eine der ältesten Institutionen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern. Es ist zuständig für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung, den Infektionsschutz, die Hygieneüberwachung und sozialmedizinische Aufgaben im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Während der COVID-19-Pandemie übernahm das Amt zentrale Aufgaben in der Krisenbewältigung.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt ist als kommunale Gesundheitsbehörde für den Infektionsschutz und die Verhütung übertragbarer Krankheiten zuständig. Es überwacht Trinkwasser und Abwasser im Bereich der Umwelthygiene. Die Schulgesundheitspflege wird durch Beratungen und Impfaktionen an Schulen durchgeführt, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Der sozialpsychiatrische Dienst unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das Amt führt amtsärztliche Begutachtungen durch, die bei medizinisch erforderlichen Fragen und rechtlichen Angelegenheiten erforderlich sind. Diese Aufgaben sind im Gesundheitsdienstgesetz Bayern geregelt.
Tätigkeitsbereich
Das Gesundheitsamt führt Programme zur Gesundheitsförderung durch und informiert über gesunde Lebensweisen sowie Krankheitsprävention. Es arbeitet mit anderen Institutionen zusammen, um ein ganzheitliches Gesundheitskonzept für Nürnberg zu entwickeln. Diese Projekte umfassen die Förderung sportlicher Aktivitäten, Aufklärung über Ernährung und Suchtprävention.
Das Gesundheitsamt informiert die Bevölkerung über Impfungen und sorgt dafür, dass Impfangebote in der Stadt zugänglich sind, um den Bevölkerungsschutz zu gewährleisten.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Stadt Nürnberg ist unter folgender Adresse erreichbar: Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg. Telefonische Anfragen können unter 0911 231-0 gestellt werden. Die Behörde ist während der regulären Bürozeiten für Bürger zugänglich und bietet Online-Anfragen an. Aktuelle Informationen und Publikationen zu Infektionsschutz, Gesundheitsförderung und Hygienestandards sind auf der Webseite verfügbar.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Bayern oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Was Sie beim Gesundheitsamt Stadt Nürnberg erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Stadt Nürnberg ist für Nürnberg mit 529.508 Einwohnerinnen und Einwohnern zuständig.1
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Bayern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Stadt Nürnberg ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Stadt Nürnberg
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Stadt Nürnberg?
Das Gesundheitsamt Stadt Nürnberg in Nürnberg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Stadt Nürnberg?
Das Gesundheitsamt Stadt Nürnberg hat seinen Sitz in Nürnberg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
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Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
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