Gesundheitsamt Fürth Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Fürth – Aufbau und Aufgaben
Das Gesundheitsamt Fürth in Zirndorf ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern, gegründet im Jahr 2000. Es ist für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und sozialmedizinische Aufgaben zuständig. Die Behörde überwacht die öffentliche Gesundheit und berät Bürger in Gesundheitsfragen.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt erfüllt kommunale Aufgaben gemäß Gesundheitsdienstgesetz Bayern: Infektionsschutz, Umwelthygiene, Schulgesundheitspflege, sozialpsychiatrischer Dienst und amtsärztliche Begutachtungen. Es überwacht Hygienevorschriften in Restaurants und Lebensmittelbetrieben sowie in Schulen und Kindergärten. Ein Schwerpunkt liegt auf epidemiologischer Erfassung, Analyse von Gesundheitsdaten und Entwicklung von Präventionsstrategien.
Standort & Kontakt
Gesundheitsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf. Telefon: 0911 9773-0. Aktuelle Informationen zu Dienstleistungen und Anfragen sind direkt bei der Behörde erhältlich.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Bayern oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Fürth ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und zuständig für Infektionsschutz nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneüberwachung in Schulen und Kindergärten, Trinkwasserkontrollen und schulärztliche Untersuchungen. Der sozialpsychiatrische Dienst gehört zu den Kernaufgaben. Das Amt erfasst meldepflichtige Erkrankungen systematisch, um rasch auf gesundheitliche Bedrohungen reagieren zu können.
Leistungen für Bürger
Das Gesundheitsamt bietet amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung und öffentliche Impfangebote an. Weitere Leistungen sind Beratungen zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI), Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz, Unterstützung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen sowie Gutachten für Behörden und Gerichte.
Infektionsschutz & Prävention
Das Gesundheitsamt überwacht die Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Lebensmittelbetrieben im Zuständigkeitsgebiet Zirndorf. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert es die Ermittlung von Infektionsketten und setzt Schutzmaßnahmen um. Das Amt arbeitet mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden zusammen, um den Gesundheitsstatus in der Region Mittelfranken zu sichern.
Was Sie beim Gesundheitsamt Fürth erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Fürth ist für den Landkreis Fürth zuständig. Dazu gehören 14 Städte und Gemeinden mit zusammen 117.719 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Zirndorf, Oberasbach, Stein, Cadolzburg, Langenzenn, Roßtal, Veitsbronn, Wilhermsdorf, Großhabersdorf, Obermichelbach, Seukendorf, Puschendorf, Ammerndorf, Tuchenbach
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Bayern regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Fürth ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Fürth
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Fürth?
Das Gesundheitsamt Fürth in Zirndorf ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Fürth?
Das Gesundheitsamt Fürth hat seinen Sitz in Zirndorf. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Fürth?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Fürth unter 0911 9773-0.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Fürth an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Fürth.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
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Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
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Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
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