Gesundheitsamt Duisburg Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Duisburg
Das Gesundheitsamt Duisburg gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Nordrhein-Westfalen und besteht seit dem Jahr 1860. Gegründet wurde es in einer Zeit, in der die Stadt Duisburg mit Epidemien und sanitären Notlagen zu kämpfen hatte. Das Amt ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Stadtgebiet.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Duisburg übernimmt als kommunale Gesundheitsbehörde eine Vielzahl von Aufgaben, die im Gesundheitsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen geregelt sind. Zu diesen Aufgaben gehören:
- Infektionsschutz, einschließlich Überwachung von meldepflichtigen Erkrankungen und Ausbrüchen
- Umwelthygiene, insbesondere die Überwachung der Luft- und Wasserqualität
- Schulgesundheitspflege durch regelmäßige schulärztliche Untersuchungen
- Sozialpsychiatrischer Dienst, der Beratung und Unterstützung bei psychischen Erkrankungen bietet
- Amtsärztliche Begutachtungen für diverse Genehmigungen und Bescheinigungen
Zusätzlich kooperiert das Gesundheitsamt mit anderen Institutionen, um eine umfassende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Duisburg ist unter folgender Adresse erreichbar: Ruhrorter Straße 195, 47119 Duisburg – Telefon: 0203 94000. Der Standort liegt in Duisburg und ist für Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar. Für aktuelle Informationen und spezifische Anfragen zu den Dienstleistungen kann man sich direkt an das Gesundheitsamt wenden.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen oder alle Gesundheitsämter in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Duisburg ist Teil des landesweiten Netzwerks des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland. Der ÖGD ist für Gesundheitsschutz, Krankheitsprävention und das Reagieren auf Ausbrüche zuständig. Die Aufgabenbereiche umfassen unter anderem den Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneüberwachung und die Durchführung von Schuluntersuchungen. Bei der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten arbeitet das Gesundheitsamt eng mit dem Robert Koch-Institut (RKI) sowie den Landesgesundheitsbehörden zusammen, damit die Maßnahmen auf den aktuellen Erkenntnissen der Epidemiologie basieren.
Leistungen für Bürger
Bürgerinnen und Bürger können sich an das Gesundheitsamt Duisburg für eine Vielzahl von Dienstleistungen wenden, die darauf abzielen, die öffentliche Gesundheit zu unterstützen. Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören:
- Amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, die für verschiedene Anträge erforderlich sind
- Impfberatung und öffentliche Impfangebote, insbesondere in Zeiten erhöhter Krankheitsausbrüche
- Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und Aufklärung über Präventionsmöglichkeiten
- Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz, die auch das Gesundheitszeugnis für Mitarbeitende in der Lebensmittelbranche umfassen
- Beratung und Unterstützung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen
- Begutachtungen für Behörden und Gerichte in komplexen medizinischen Fällen
Diese Leistungen sind essenziell für die Gesundheitsvorsorge und die Unterstützung der Bevölkerung in gesundheitlichen Belangen.
Infektionsschutz & Prävention
Ein zentraler Bereich der Arbeit des Gesundheitsamtes Duisburg ist der Infektionsschutz. Hierbei überwacht das Amt die Einhaltung von Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen tritt das Amt als Koordinator auf, ermittelt die Infektionsketten und ordnet notwendige Schutzmaßnahmen an. Diese präventiven Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Die enge Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden stellt sicher, dass alle Maßnahmen auf den aktuellen Erkenntnissen der Epidemiologie basieren und umgesetzt werden können.
Was Sie beim Gesundheitsamt Duisburg erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Duisburg ist für Duisburg mit 502.270 Einwohnerinnen und Einwohnern zuständig.1
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Nordrhein-Westfalen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG NRW (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Duisburg ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Duisburg
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Duisburg?
Das Gesundheitsamt Duisburg in Duisburg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Duisburg?
Das Gesundheitsamt Duisburg hat seinen Sitz in Duisburg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Duisburg?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Duisburg unter 0203 94000.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Duisburg an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Duisburg.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Gesundheitsamt nach Standort
Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.
Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Gesundheitsamt – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.