Gesundheitsamt Göppingen

Gesundheitsamt · Göppingen

Gesundheitsamt Göppingen Adresse & Kontakt

Fax

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08:00-12:00

Fr 08:00-13:00

Mo 14:00-15:00

Do 14:00-17:30

Adresse

Wilhelm-Busch-Weg 1
73033 Göppingen

Unternehmensprofil

Spezialisierungen

Infektionsschutz, Kinder- und Jugendgesundheit, Hygiene, HIV-STI-Beratung, Gesundheitsförderung

Gesundheitsamt Göppingen

Das Gesundheitsamt Göppingen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Baden-Württemberg mit Aufgaben zum Schutz der Bevölkerungsgesundheit. Dazu gehören Infektionsschutzmaßnahmen, Gesundheitsförderung und Aufklärung zu gesundheitsrelevanten Themen.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Göppingen bearbeitet als kommunale Gesundheitsbehörde folgende Bereiche: Im Infektionsschutz werden meldepflichtige Erkrankungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) untersucht und Maßnahmen zur Ausbreitungsprävention koordiniert. Die Zuständigkeiten umfassen weiterhin:

  • Umwelthygiene, einschließlich Trinkwasserqualitätskontrollen.
  • Schulgesundheitspflege mit schulärztlichen Untersuchungen.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst zur Unterstützung psychisch erkrankter Personen und ihrer Angehörigen.
  • Amtsärztliche Gutachten für Gerichts- und Behördenanfragen.

Diese Aufgaben sind im Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg festgelegt.

Schwerpunkte

Das Gesundheitsamt konzentriert sich auf Infektionsprävention und arbeitet mit übergeordneten Behörden zusammen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen einzuleiten. Es berät Bürger und Unternehmen zu Hygienevorschriften und Verhaltensweisen für den Infektionsschutz.

Standort & Kontakt

Gesundheitsamt Göppingen, Wilhelm-Busch-Weg 1, 73033 Göppingen. Telefon: 07161 202-1800. Termine sollten telefonisch vereinbart werden.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Baden-Württemberg oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Das Gesundheitsamt Göppingen ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und befasst sich mit Infektionsschutz, Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen, Trinkwasserkontrollen, schulärztlichen Untersuchungen und sozialpsychiatrischen Diensten. Es ist zentrale Anlaufstelle für Meldungen meldepflichtiger Erkrankungen.

Leistungen für Bürger

Das Gesundheitsamt Göppingen bietet folgende Leistungen an:

  • Amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen.
  • Impfberatung und öffentliche Impfangebote.
  • Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI).
  • Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis für die Lebensmittelbranche).
  • Beratung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen.
  • Begutachtungen für Behörden und Gerichte.

Diese Dienstleistungen unterstützen den Schutz der Bevölkerung und die Stärkung des Gesundheitsbewusstseins.

Infektionsschutz & Prävention

Das Gesundheitsamt überwacht Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert es die Ermittlung von Infektionsketten und ordnet Schutzmaßnahmen an. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden ermöglicht die Verfolgung aktueller Entwicklungen und eine zügige Informationsweitergabe an die Bevölkerung. Schulungen und Informationsveranstaltungen fördern die Sensibilisierung der Bürger für Gesundheitsfragen.

Was Sie beim Gesundheitsamt Göppingen erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Göppingen ist für den Landkreis Göppingen zuständig. Dazu gehören 38 Städte und Gemeinden mit zusammen 258.809 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Göppingen, Geislingen an der Steige, Eislingen/Fils, Ebersbach an der Fils, Uhingen, Donzdorf, Süßen, Salach, Böhmenkirch, Kuchen, Rechberghausen, Bad Boll, Heiningen, Deggingen, Gingen an der Fils, Albershausen, Schlierbach, Wäschenbeuren, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Wangen, Zell unter Aichelberg, Hattenhofen, Lauterstein, Ottenbach, Gruibingen, Dürnau, Eschenbach, Wiesensteig, Adelberg, Birenbach, Börtlingen, Schlat, Gammelshausen, Aichelberg, Mühlhausen im Täle, Hohenstadt, Drackenstein

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Baden-Württemberg regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG BW (Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Göppingen ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Göppingen

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Göppingen?

Das Gesundheitsamt Göppingen in Göppingen ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Göppingen?

Das Gesundheitsamt Göppingen hat seinen Sitz in Göppingen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Göppingen?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Göppingen unter 07161 202-1800.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Göppingen an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Göppingen.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

Gesundheitsamt Göppingen in sozialen Netzwerken

✓ Profil vollständig ☎ Telefon 🌐 Website Logo

Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

Das zuständige Gesundheitsamt finden

Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt