Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Hochtaunuskreis: Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss wurde 1866 gegründet und hat seinen Sitz in Bad Homburg v.d. Höhe. Als Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen übernimmt es Aufgaben im Infektionsschutz, in der Hygieneüberwachung sowie in sozialmedizinischen und sozialen Diensten. Damit ist das Amt eine zentrale Anlaufstelle für Gesundheitsfragen im Landkreis und trägt zum Schutz der Bevölkerung durch präventive Maßnahmen und gesundheitliche Aufklärung bei.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes Hochtaunuskreiss zählen der Infektionsschutz, die Umwelthygiene sowie die Schulgesundheitspflege. Darüber hinaus führt das Gesundheitsamt amtsärztliche Begutachtungen durch und ist für die Hygienekontrollen in verschiedenen Einrichtungen zuständig. Diese Zuständigkeiten sind im Gesundheitsdienstgesetz Hessen festgelegt, welches den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des Amtes bildet. Zudem ist das Amt in die Förderung von Präventionsprogrammen eingebunden, um die Gesundheit der Bevölkerung langfristig zu sichern.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss befindet sich in Bad Homburg v.d. Höhe: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe. Erreichbar ist das Amt telefonisch unter 06172 999-0. Weitere Informationen zu Dienstleistungen und Terminen können telefonisch erfragt werden, und es ist auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder über die offizielle Website des Gesundheitsamtes möglich. Das Gesundheitsamt arbeitet mit anderen Institutionen zusammen, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Hessen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) führt das Gesundheitsamt Maßnahmen zur Überwachung von Hygienevorgaben und zur Kontrolle von meldepflichtigen Krankheiten durch. Im Schulbereich sorgt das Amt durch schulärztliche Untersuchungen und Impfangebote dafür, dass Kinder und Jugendliche in einer gesunden Umgebung aufwachsen können. Die Kooperation mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden wird gefördert, um aktuelle gesundheits- und infektionsepidemiologische Fragestellungen anzugehen.
Leistungen für Bürger
Das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger richten. Dazu gehören amtsärztliche Gutachten sowie Bescheinigungen, Beratungen zu Impfungen und STI (sexuell übertragbaren Infektionen), Leberschutz- und Hygieneberatungen sowie die Beantragung von Gesundheitszeugnissen nach § 43 Infektionsschutzgesetz, die insbesondere für die Lebensmittelbranche von Bedeutung sind. Auch in Krisensituationen, etwa bei psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen, bietet das Gesundheitsamt Beratung und Unterstützung an, um Betroffenen zu helfen.
Infektionsschutz & Prävention
Im Rahmen des Infektionsschutzes überwacht das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss die Einhaltung von Hygienevorschriften in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Lebensmittelbetrieben innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt Maßnahmen zur Ermittlung von Infektionsketten und setzt Schutzmaßnahmen durch, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden wird regelmäßig durch Schulungen und Fachgespräche gefestigt.
Was Sie beim Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss ist für den Hochtaunuskreis zuständig. Dazu gehören 13 Städte und Gemeinden mit zusammen 241.664 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Bad Homburg v. d. Höhe, Oberursel (Taunus), Friedrichsdorf, Kronberg im Taunus, Königstein im Taunus, Usingen, Neu-Anspach, Steinbach (Taunus), Schmitten im Taunus, Wehrheim, Weilrod, Grävenwiesbach, Glashütten
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Hessen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das HGöGD (Hessisches Gesundheitsdienstgesetz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss?
Das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss in Bad Homburg v.d. Höhe ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss?
Das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss hat seinen Sitz in Bad Homburg v.d. Höhe. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss unter 06172 999-0.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Hochtaunuskreiss.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
Weitere Gesundheitsämter in Hessen
Gesundheitsamt in Deutschland
Verwandte Bereiche im Gesundheitswesen
Gesundheitsamt nach Standort
Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
Das zuständige Gesundheitsamt finden
Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.
Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Gesundheitsamt – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.