Gesundheitsamt Leer

Gesundheitsamt · Leer

Gesundheitsamt Leer Adresse & Kontakt

Fax

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08:30-12:30

Do zusätzlich 14:00-17:00

Adresse

Jahnstraße 4
26789 Leer

Unternehmensprofil

Zertifizierungen

anerkannte Beratungsstelle (Schwangerschaftskonfliktberatung)

Spezialisierungen

Infektionsschutz, Sexualgesundheit, Sozialpsychiatrischer Dienst, Kinder- und Jugendgesundheit, Zahngesundheit

Gesundheitsamt Leer: Aufgaben und Angebote

Das Gesundheitsamt Leer in Leer, Niedersachsen, ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) der Region. Zu den Kernaufgaben zählen Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und sozialmedizinische Versorgung. Als Teil des niedersächsischen Gesundheitswesens ist das Amt eng mit regionalen und überregionalen Netzwerken verbunden.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Leer ist gemäß dem Gesundheitsdienstgesetz Niedersachsen für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig, die sich in mehrere Hauptbereiche gliedern:

  • Infektionsschutz: Überwachung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten und Maßnahmen zur Eindämmung von Ausbrüchen.
  • Umwelthygiene: Kontrolle der hygienischen Bedingungen in unterschiedlichen Einrichtungen sowie die Qualitätssicherung von Trinkwasser.
  • Schulgesundheitspflege: Durchführung von regelmäßigen schulärztlichen Untersuchungen und Impfaktionen in Schulen.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterstützung und Beratung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen.
  • Amtsärztliche Begutachtungen: Erstellung von Gutachten für eine Vielzahl von Behörden und Gerichte, sowie die Bearbeitung von Anträgen auf gesundheitliche Beihilfen.

Über Gesundheitsamt Leer

Das Gesundheitsamt Leer befindet sich in der Bergmannstraße 37, 26789 Leer (Ostfriesland). Die zentrale Lage ermöglicht einen barrierefreien Zugang. Die Behörde beschäftigt Fachleute aus den Bereichen Medizin, Hygiene und Sozialarbeit.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Leer ist unter folgender Adresse zu erreichen: Jahnstraße 4, 26789 Leer. Für Anfragen und aktuelle Informationen können Sie das Amt telefonisch unter 0491 926-1102 kontaktieren. Auf der offiziellen Webseite und über Social-Media-Kanäle stellt das Gesundheitsamt regelmäßig Informationen über neue Angebote, Änderungen im Gesundheitsdienst sowie wichtige Gesundheitskampagnen zur Verfügung.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Niedersachsen oder alle Gesundheitsämter in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Das Gesundheitsamt Leer ist Teil des Netzwerks des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland. Der Infektionsschutz, der nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt ist, hat dabei hohe Priorität. Die Behörde führt Hygieneüberprüfungen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten durch und kontrolliert die Trinkwasserqualität. Die Zusammenarbeit mit Institutionen wie dem Robert Koch-Institut (RKI) und den zuständigen Landesgesundheitsbehörden ermöglicht ein abgestimmtes Vorgehen bei gesundheitlichen Bedrohungen.

Leistungen für Bürger

Bürgerinnen und Bürger können sich an das Gesundheitsamt Leer für verschiedene Dienstleistungen wenden. Dazu zählt:

  • Amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, die für verschiedene rechtliche und medizinische Angelegenheiten benötigt werden.
  • Impfberatung und öffentliche Impfangebote, um die Bevölkerung über die Wichtigkeit von Impfungen zu informieren und einen umfassenden Impfschutz zu gewährleisten.
  • Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI), mit dem Ziel, Aufklärung zu bieten und Gesundheit vorzubeugen.
  • Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz, die für Beschäftigte in der Lebensmittelbranche verpflichtend sind.
  • Beratung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen, wobei die Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes Unterstützung anbieten.

Infektionsschutz & Prävention

Im Bereich des Infektionsschutzes überwacht das Gesundheitsamt Leer die Einhaltung von Hygienevorgaben in relevanten Einrichtungen und führt regelmäßige Kontrollen durch. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten, arbeitet mit anderen Gesundheitsbehörden zusammen und leitet notwendige Schutzmaßnahmen ein. Die Präventionsarbeit umfasst Aufklärungsprogramme und gesundheitsfördernde Maßnahmen zu hygiene- und gesundheitsrelevanten Themen.

Was Sie beim Gesundheitsamt Leer erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Leer ist für den Landkreis Leer zuständig. Dazu gehören 19 Städte und Gemeinden mit zusammen 169.103 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Leer (Ostfriesland), Moormerland, Westoverledingen, Rhauderfehn, Weener, Uplengen, Ostrhauderfehn, Bunde, Hesel, Borkum, Jemgum, Detern, Holtland, Filsum, Neukamperfehn, Nortmoor, Brinkum, Firrel, Schwerinsdorf

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Niedersachsen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das NGöGD (Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Leer ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Leer

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Leer?

Das Gesundheitsamt Leer in Leer ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Leer?

Das Gesundheitsamt Leer hat seinen Sitz in Leer. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Leer?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Leer unter 0491 926-1102.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Leer an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Leer.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

Das zuständige Gesundheitsamt finden

Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt