Gesundheitsamt Nienburg Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Nienburg
Das Gesundheitsamt Nienburg ist eine öffentliche Behörde des Gesundheitsdienstes in Niedersachsen und wurde in den frühen 1970er Jahren gegründet. Ursprünglich konzentrierte sich die Arbeit auf Infektionsüberwachung und den Schutz vor übertragbaren Krankheiten. Das Aufgabenspektrum erweiterte sich entsprechend den wachsenden Anforderungen des öffentlichen Gesundheitswesens. Das Amt ist heute zuständig für Infektionsschutz, Präventionsmaßnahmen und weitere Aspekte der öffentlichen Gesundheit.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Nienburg ist verantwortlich für Infektionsschutz, Umwelthygiene, Schulgesundheitspflege und den sozialpsychiatrischen Dienst. Im Infektionsschutz arbeitet das Amt mit anderen Institutionen zusammen. Durch Schulungen und Untersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten werden Kinder über Gesundheitsrisiken aufgeklärt. Das Amt wertet Gesundheitsdaten aus, die für die Entwicklung regionaler Gesundheitsziele erforderlich sind. Rechtsgrundlage ist das Gesundheitsdienstgesetz Niedersachsen.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Nienburg ist unter folgender Adresse erreichbar: Triemerstraße 17, 31582 Nienburg. Telefon: 05021 967-900. Das Team beantwortet Anfragen zu gesundheitsrelevanten Themen und bietet Beratung an. Weitere Informationen sind auf der Website des Gesundheitsamtes verfügbar. Das Amt führt regelmäßig Informationsveranstaltungen und Aufklärungsmaßnahmen durch.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Niedersachsen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Nienburg ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und trägt zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei. Seine Aufgaben umfassen Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneüberwachung in Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen sowie Trinkwasserkontrollen und schulärztliche Untersuchungen. Das Amt nimmt Meldungen meldepflichtiger Erkrankungen entgegen und koordiniert regionale Gesundheitseinsätze in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden.
Leistungen für Bürger
Das Gesundheitsamt Nienburg bietet amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung und öffentliche Impfangebote an. Es berät zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und führt Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch, die für die Lebensmittelbranche erforderlich sind. Das Amt unterstützt Betroffene bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen sowie deren Angehörige. Diese Leistungen dienen sowohl den Einzelnen als auch der Gesundheit der Gemeinschaft.
Infektionsschutz & Prävention
Das Gesundheitsamt Nienburg überwacht die Einhaltung von Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten und ordnet erforderliche Schutzmaßnahmen an. Durch enge Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden kann auf lokale und regionale Herausforderungen schnell reagiert werden. Diese Maßnahmen dienen der Verhinderung von Infektionsausbreitungen und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Was Sie beim Gesundheitsamt Nienburg erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Nienburg ist für den Landkreis Nienburg (Weser) zuständig. Dazu gehören 36 Städte und Gemeinden mit zusammen 121.468 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Nienburg (Weser), Rehburg-Loccum, Stolzenau, Steyerberg, Uchte, Marklohe, Hoya, Diepenau, Liebenau, Eystrup, Warmsen, Landesbergen, Rodewald, Steimbke, Husum, Bücken, Hilgermissen, Wietzen, Raddestorf, Heemsen, Drakenburg, Hassel (Weser), Estorf, Haßbergen, Leese, Balge, Stöckse, Pennigsehl, Rohrsen, Linsburg, Binnen, Hoyerhagen, Schweringen, Warpe, Hämelhausen, Gandesbergen
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Niedersachsen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das NGöGD (Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Nienburg ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Nienburg
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Nienburg?
Das Gesundheitsamt Nienburg in Nienburg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Nienburg?
Das Gesundheitsamt Nienburg hat seinen Sitz in Nienburg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Nienburg?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Nienburg unter 05021 967-900.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Nienburg an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Nienburg.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
Weitere Gesundheitsämter in Niedersachsen
Gesundheitsamt in Deutschland
Verwandte Bereiche im Gesundheitswesen
Gesundheitsamt nach Standort
Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland
Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts
Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG
Meldepflicht und Infektionsschutz
Amtsärztlicher Dienst
Das zuständige Gesundheitsamt finden
Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.
Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Gesundheitsamt – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.