Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken

Gesundheitsamt · Saarbrücken

Das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken in Saarbrücken ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Saarland. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken Adresse & Kontakt

Fax

Öffnungszeiten

Mo 08:30-12:00

Mo 13:30-15:00

Di 07:00-12:00

Di 13:30-15:00

Mi 08:30-12:00

Mi 13:30-15:00

Do 08:30-12:00

Do 13:30-17:30

Fr 08:30-12:00

Adresse

Stengelstraße 10 – 12
66117 Saarbrücken

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Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken

Das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Saarland. Zu den Kernaufgaben zählen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und Hygieneüberwachung. Während der COVID-19-Pandemie hat die Behörde Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionen ergriffen und die Bevölkerung mit Informationen versorgt.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken übernimmt vielfältige Aufgaben, die in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens angesiedelt sind. Dazu gehören:

  • Infektionsschutz: Prävention und Bekämpfung von epidemischen Ausbrüchen und ansteckenden Krankheiten.
  • Umwelthygiene: Überwachung und Kontrolle von Umwelteinflüssen, die die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen könnten.
  • Schulgesundheitspflege: Sicherstellung der gesundheitlichen Belange in Schulen, inklusive Vorsorgeuntersuchungen und Impfaktionen.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterstützung und Beratung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige.
  • Amtsärztliche Begutachtungen: Durchführung von Untersuchungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für bestimmte Berufe.

Die Grundlage dieser Zuständigkeiten bildet das Gesundheitsdienstgesetz Saarland, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des Gesundheitsamtes festlegt. Die Behörde arbeitet eng mit anderen Institutionen und Ministerien zusammen, um koordinierte Gesundheitsstrategien zu entwickeln und umzusetzen.

Besondere Maßnahmen und Initiativen

Das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken führt eine Reihe von Initiativen zur Gesundheitsförderung durch. Dazu gehören unter anderem:

  • Präventionsprogramme: Verschiedene Programme zur Förderung eines gesunden Lebensstils, einschließlich Ernährung und Bewegung.
  • Impfkampagnen: Regelmäßige Aufklärung und Durchführung von Impfaktionen, insbesondere gegen saisonale Grippe und COVID-19.
  • Aufklärung über Suchtmittel: Informationsveranstaltungen zur Prävention von Drogenmissbrauch und zur Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums.

Darüber hinaus betreibt das Gesundheitsamt Öffentlichkeitsarbeit zu gesundheitlichen Themen. Regelmäßige Veranstaltungen und Informationskampagnen sollen das Bewusstsein für Gesundheitsrisiken und Präventionsmöglichkeiten stärken.

Regionale Bedeutung

Das Gesundheitsamt nimmt im Regionalverband Saarbrücken eine koordinierende Stellung im Bereich des öffentlichen Gesundheitsschutzes ein. Angesichts demografischer Veränderungen und struktureller Herausforderungen im Gesundheitswesen setzt die Behörde auf interdisziplinäre Zusammenarbeit, um Versorgungsstrukturen weiterzuentwickeln und auf die Bedarfe der Bevölkerung einzugehen.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken ist unter folgender Adresse erreichbar: Stengelstraße 10 – 12, 66117 Saarbrücken. Telefonisch können Bürger unter der Nummer 0681 506-5300 Kontakt aufnehmen. Aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der offiziellen Website des Gesundheitsamtes. Bei Fragen oder Anliegen steht die Behörde den Bürgern mit einem offenen Ohr zur Verfügung.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Saarland oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.

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Was Sie beim Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Saarland regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG Saarland (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Saarland). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken ist über Telefon, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken?

Das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken in Saarbrücken ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken?

Das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken hat seinen Sitz in Saarbrücken. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

Das zuständige Gesundheitsamt finden

Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Was macht ein Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt ist die örtliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es kümmert sich um Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, den amtsärztlichen Dienst, Schuleingangsuntersuchungen, den sozialpsychiatrischen Dienst und die Belehrung nach § 43 IfSG.

Wie viele Gesundheitsämter gibt es in Deutschland?

Es gibt bundesweit rund 400 Gesundheitsämter, je nach Zählweise etwa 375 bis 400. Sie sind beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt und bilden die kommunale Ebene des dreigliedrigen öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Wie finde ich das für mich zuständige Gesundheitsamt?

Zuständig ist das Gesundheitsamt Ihres Wohn- oder Beschäftigungsorts. Auf Sanoliste sind alle Gesundheitsämter nach Bundesland und Stadt verzeichnet, mit Adresse und Telefonnummer.

Was ist ein Gesundheitszeugnis und wo bekomme ich eines?

Das frühere Gesundheitszeugnis ist heute die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, nötig für Berufe mit Lebensmittelkontakt. Die Erstbelehrung erteilt das Gesundheitsamt, sie darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Die Gebühr legt die Kommune fest.

Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden?

Die Erstbelehrung erfolgt einmalig durch das Gesundheitsamt. Danach muss der Arbeitgeber die Beschäftigten alle zwei Jahre erneut belehren und dies dokumentieren.

Wann muss eine Erkrankung beim Gesundheitsamt gemeldet werden?

Das Infektionsschutzgesetz legt fest, welche Krankheiten und Erregernachweise meldepflichtig sind. Ärzte und Labore melden diese, heute überwiegend elektronisch über das System DEMIS, an das zuständige Gesundheitsamt.

Was ist der amtsärztliche Dienst?

Der amtsärztliche Dienst erstellt unabhängige Gutachten und Untersuchungen, etwa vor einer Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder für Gerichte und Behörden. Geleitet wird er von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt mit der Zusatzqualifikation Öffentliches Gesundheitswesen.

Bieten Gesundheitsämter kostenlose Beratung und Tests an?

Viele Gesundheitsämter bieten kostenlose und teils anonyme Beratung und Tests an, etwa zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen oder Tuberkulose, sowie eine Impfberatung. Das genaue Angebot unterscheidet sich je nach Amt.

Was ist der ÖGD-Pakt?

Der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist ein Programm von Bund und Ländern aus dem Jahr 2020. Er stellt bis 2026 rund 4 Milliarden Euro bereit, um die Gesundheitsämter personell zu stärken und zu digitalisieren, mit dem Ziel von etwa 5.000 zusätzlichen Stellen.

Ist das Gesundheitsamt für die Pflege oder Behandlung zuständig?

Nein. Das Gesundheitsamt behandelt in der Regel nicht selbst, sondern nimmt hoheitliche und beratende Aufgaben wahr. Für die ärztliche Behandlung sind niedergelassene Ärzte und Kliniken zuständig.

Zuletzt aktualisiert: 27.06.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt