Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis
Das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis in Stadtroda ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen. Es wurde 1994 gegründet, als der Saale-Holzland-Kreis etabliert wurde. Der Hauptsitz in Stadtroda ist zentral im Thüringer Land gelegen. Das Amt ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und sozialmedizinische Aufgaben in seinem Zuständigkeitsbereich und entwickelt lokal angepasste Gesundheitsstrategien.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis ist zuständig für Infektionsschutz, Umwelthygiene, Schulgesundheitspflege, sozialpsychiatrischen Dienst und amtsärztliche Begutachtungen gemäß Gesundheitsdienstgesetz Thüringen. Dazu gehören regelmäßige Hygienekontrollen in Schulen und Kitas, Schulungen für Fachkräfte im Gesundheitswesen sowie Informationsveranstaltungen zu Ernährung und Lebensstil in der Region.
Standort & Kontakt
Das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis ist unter folgender Adresse erreichbar: Heinrich-Heine-Straße 15 b, 07646 Stadtroda – Telefon: 036691 70833. Das Amt erweitert seine elektronische Erreichbarkeit, um Anfragen und Anliegen auch online entgegenzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Amt oder auf der offiziellen Webseite.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Thüringen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Es regelt Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, Trinkwasserkontrollen, schulärztliche Untersuchungen und sozialpsychiatrischen Dienst. Eine Zusammenarbeit mit lokalen Arztpraxen und Kliniken trägt zur Vernetzung der Gesundheitsversorgung bei. Das Amt nimmt Meldungen meldepflichtiger Erkrankungen entgegen und arbeitet mit digitalen Plattformen zur Optimierung des Informationsflusses.
Leistungen für Bürger
Bürgerinnen und Bürger können sich an das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis in Stadtroda wenden für: amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung und öffentliche Impfangebote, Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI), Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis für die Lebensmittelbranche), Beratung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen sowie Begutachtungen für Behörden und Gerichte. Das Amt führt regelmäßig kostenlose Impfaktionen, insbesondere in Schulen und bei Gemeindeveranstaltungen, durch und trägt damit zu regionalen Gesundheitszielen bei.
Infektionsschutz & Prävention
Das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis überwacht die Einhaltung der Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben in seinem Zuständigkeitsgebiet. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten und ordnet Schutzmaßnahmen an. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden ermöglicht zeitnahe Reaktionen auf sich verändernde Gesundheitslagen. Das Amt organisiert Schulungen und Informationsveranstaltungen für lokale Betriebe, um das Bewusstsein für Hygienemaßnahmen zu fördern.
Was Sie beim Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis ist für den Saale-Holzland-Kreis zuständig. Dazu gehören 91 Städte und Gemeinden mit zusammen 83.342 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Eisenberg, Hermsdorf, Kahla, Stadtroda, Dornburg-Camburg, Bad Klosterlausnitz, Bürgel, Schkölen, Heideland, Crossen an der Elster, Zöllnitz, Bucha, St.Gangloff, Rothenstein, Weißenborn, Orlamünde, Tautenhain, Schlöben, Reichenbach, Frauenprießnitz, Großlöbichau, Altenberga, Milda, Golmsdorf, Serba, Neuengönna, Hartmannsdorf, Lehesten, Trockenborn-Wolfersdorf, Silbitz, Hummelshain, Mörsdorf, Hainspitz, Laasdorf, Schöngleina, Lippersdorf-Erdmannsdorf, Reinstädt, Tröbnitz, Schleifreisen, Renthendorf, Ottendorf, Gumperda, Graitschen b. Bürgel, Großpürschütz, Eichenberg, Ruttersdorf-Lotschen, Kleineutersdorf, Eineborn, Freienorla, Albersdorf, Schöps, Petersberg, Tautenburg, Rauda, Bibra, Sulza, Großeutersdorf, Bobeck, Lindig, Oberbodnitz, Wichmar, Rausdorf, Waldeck, Rauschwitz, Gösen, Seitenroda, Unterbodnitz, Hainichen, Geisenhain, Walpernhain, Kleinebersdorf, Zimmern, Jenalöbnitz, Großbockedra, Löberschütz, Waltersdorf, Gneus, Bremsnitz, Tautendorf, Tissa, Weißbach, Mertendorf, Karlsdorf, Möckern, Thierschneck, Poxdorf, Meusebach, Nausnitz, Rattelsdorf, Scheiditz, Kleinbockedra
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Thüringen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ThürGDG (Thüringer Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis?
Das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis in Stadtroda ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis?
Das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis hat seinen Sitz in Stadtroda. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis unter 036691 70833.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Saale Holzland Kreis.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
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